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Steuererklärung

NERF

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23. Okt. 2007
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Abend,

habe soeben bei einem User hier im Forum in der Signatur gelesen:

Projekt zu verkaufen!
Rechnung noch für 2008 austellbar!!!


Nun zur meiner Frage:

Wenn ich letztes Jahr eine Rechnung für eine Domain ausgestellt habe und der Geldbetrag erst dieses Jahr bei mir eingeht, muss ich doch diesen erst bei der Steuererklärung für das Jahr 2009 angeben, richtig?
 
gut, dass Du mich dran erinnerst! ;)

So langsam kann das wieder raus...

LG
Tobi
 
... Wenn ich letztes Jahr eine Rechnung für eine Domain ausgestellt habe und der Geldbetrag erst dieses Jahr bei mir eingeht, muss ich doch diesen erst bei der Steuererklärung für das Jahr 2009 angeben, richtig?
Das kommt darauf an.

Einkommensteuer:
Wenn Du bilanzierungspflichtig bist, dann muss der Betrag bei Rechnungsstellung gebucht werden, also in 2008. Wenn nicht, dann bei Zahlungseingang, also 2009.

Umsatzsteuer:
Generell bei Rechnungsstellung, also 2008. Wenn Du aber die Versteuerung "nach vereinnamten Entgelten" (§20 USTG) beantragt hast, dann erst nach Zahlungseingang, also 2009.
 
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