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Steuerfrage

Wettermann

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24. Mai 2008
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Ich glaube, etwas ähliches hatten wir schonmal diskutiert aber ich finde den Thread nicht.

Ich als Gewerbetreibender (Einzelunternehmung, Umsatzsteuerpflichtig) schliesse einen Vertrag mit jemandem der nicht Umsatzsteuerpflichtig / nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Gegenstand des Vertrages ist, dass wiederkehrend etwas für mich getan wird und ich dafür bezahle.

Ist es in Ordnung wenn ich keine Rechnung erhalte sondern stattdessen eine Gutschrift ausstelle?

Wenn ja: Gehe ich recht in der Annahme, dass ich diese Gutschrift ohne MwSt. erstellen muss (sonst würde ich ja Geld vom FA erhalten, was das FA nicht an anderer Stelle einnimmt)?

Falls es von Bedeutung sein sollte: Es geht um XX bis niedrig XXX je Monat.
Mein Vertragspartner ist nicht gewerbetreibend und "bedient" ausser mich auch niemanden mit dieser oder anderen Leistungen gegen Bezahlung.
 
Ich glaube, etwas ähliches hatten wir schonmal diskutiert aber ich finde den Thread nicht.

Ich als Gewerbetreibender (Einzelunternehmung, Umsatzsteuerpflichtig) schliesse einen Vertrag mit jemandem der nicht Umsatzsteuerpflichtig / nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Gegenstand des Vertrages ist, dass wiederkehrend etwas für mich getan wird und ich dafür bezahle.

Ist es in Ordnung wenn ich keine Rechnung erhalte sondern stattdessen eine Gutschrift ausstelle?

Wenn ja: Gehe ich recht in der Annahme, dass ich diese Gutschrift ohne MwSt. erstellen muss (sonst würde ich ja Geld vom FA erhalten, was das FA nicht an anderer Stelle einnimmt)?

Falls es von Bedeutung sein sollte: Es geht um XX bis niedrig XXX je Monat.
Mein Vertragspartner ist nicht gewerbetreibend und "bedient" ausser mich auch niemanden mit dieser oder anderen Leistungen gegen Bezahlung.


I.d.R. kann das so laufen, ja. Ist ja bei Affili-Programmen etc. nicht anders.
Ich würde mich jedoch hüten, das mit jemandem zu machen, der keinen Gewerbeschein hat.

Unabhängig Deiner Fragestellung sehe ich hier jedoch auch Schwarzgeld?

mfg
René

(keine Rechtsberatung, nur meine Meinung)
 
Es ist nicht deine Pflicht zu prüfen, ob derjenige ein Gewerbe angemeldet hat. Vielmehr ist er in der Pflicht dich über seine Gewerbsmäßigkeit zu informieren und dir ggf. einen Nachweis zu erbringen, dass er umsatzsteuerpflichtig ist.

In solchen Fällen vermerke ich auf den Gutschriften die folgenden beiden Sätze:

Es erfolgt keine Auszahlung der Umsatzsteuer, da kein Gewerbenachweis erbracht wurde.

Bitte beachten Sie, dass Werbeeinnahmen einkommensteuerpflichtig sind.

Das sollte völlig ausreichend sein.
 
Ich denke Sunblind meint die Gefahr, dass die Einnahmen eben nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Bei regelmäßigen Einnahmen, egal in welcher Höhe, sollte über eine Gewerbeanmeldung nachgedacht werden. Ein Anmeldung als Nebengewerbe führt wahrscheinlich nicht unweigerlich dazu, dass die Steuerlast irgendwann zum Genickbrecher wird ;-)

Aber ich bin nach wie vor der Meinung, dass es nicht in deinem Pflichtbereich liegt deinen "Dienstleister" darüber in Kenntnis zu setzen und aufzuklären. Solange du die Gutschrift konform erstellst und keine USt. ausweist, bist du auf der sicheren Seite. Zum Ausweis der USt. ist ohnehin der Vermerk der Steuernummer des Empfängers nötig. Fehlt diese, wird das Finanzamt die zu viel erstattete USt. zurückverlangen. Den Grund hast du Eingangs schon selbst passend formuliert.
 
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