Wettermann
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- 24. Mai 2008
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Ich glaube, etwas ähliches hatten wir schonmal diskutiert aber ich finde den Thread nicht.
Ich als Gewerbetreibender (Einzelunternehmung, Umsatzsteuerpflichtig) schliesse einen Vertrag mit jemandem der nicht Umsatzsteuerpflichtig / nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Gegenstand des Vertrages ist, dass wiederkehrend etwas für mich getan wird und ich dafür bezahle.
Ist es in Ordnung wenn ich keine Rechnung erhalte sondern stattdessen eine Gutschrift ausstelle?
Wenn ja: Gehe ich recht in der Annahme, dass ich diese Gutschrift ohne MwSt. erstellen muss (sonst würde ich ja Geld vom FA erhalten, was das FA nicht an anderer Stelle einnimmt)?
Falls es von Bedeutung sein sollte: Es geht um XX bis niedrig XXX je Monat.
Mein Vertragspartner ist nicht gewerbetreibend und "bedient" ausser mich auch niemanden mit dieser oder anderen Leistungen gegen Bezahlung.
Ich als Gewerbetreibender (Einzelunternehmung, Umsatzsteuerpflichtig) schliesse einen Vertrag mit jemandem der nicht Umsatzsteuerpflichtig / nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Gegenstand des Vertrages ist, dass wiederkehrend etwas für mich getan wird und ich dafür bezahle.
Ist es in Ordnung wenn ich keine Rechnung erhalte sondern stattdessen eine Gutschrift ausstelle?
Wenn ja: Gehe ich recht in der Annahme, dass ich diese Gutschrift ohne MwSt. erstellen muss (sonst würde ich ja Geld vom FA erhalten, was das FA nicht an anderer Stelle einnimmt)?
Falls es von Bedeutung sein sollte: Es geht um XX bis niedrig XXX je Monat.
Mein Vertragspartner ist nicht gewerbetreibend und "bedient" ausser mich auch niemanden mit dieser oder anderen Leistungen gegen Bezahlung.