Tipp: Steuerfreies Telefonieren und Surfen
Müssen auch Sie geschäftliche Telefonate mit Ihrem eigenen Festnetztelefon/Handy führen oder entstehen auch Ihnen hohe Kommunikationskosten aufgrund einer berufsbedingten Nutzung von privaten PCs?
Vom 01. Januar 2002 an gibt es neue steuerliche Regelungen, die den Arbeitnehmern für solche Fälle nun Vorteile bringen:
* Der Arbeitgeber kann die beruflich veranlassten Verbindungsentgelte (Telefon und Internet) steuerfrei ersetzen.
* Der berufliche Anteil muss nicht jeden Monat dargelegt werden. Es reicht aus, wenn der Arbeitnehmer die entstandenen Aufwendungen für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten nachweist.
* Wird auf den Nachweis des beruflichen Anteils an den Verbindungsentgelten verzichtet, kann der Arbeitgeber 20% des Rechnungsbetrags, höchstens 20 € steuerfrei ersetzen. Siehe auch http://www.steueroffice.de
* Für die Zuschussmöglichkeiten des Arbeitgebers für den Ersatz der
privaten Kosten gilt seit Januar eine neue Freigrenze von 50 €. Die Richtlinie 127 Abs. 4a LStR regelt die Möglichkeiten der Lohnsteuer-Pauschalierung für Sachzuwendungen des Arbeitgebers. Dazu gehören laufende Internetkosten wie Grundgebühr für den Internetzugang, laufende Gebühren für den Internetzugang, Flatrate als auch Kosten für die Einrichtung des Internetzugangs. Auch hier reicht es aus, wenn der Arbeitnehmer erklärt bzw. nachweisen kann, dass ihm durchschnittlich Aufwendungen in der erklärten Höhe entstanden sind. Die Erklärung muss der Arbeitgeber als Beleg zum Lohnkonto aufbewahren.
Quelle: puretec Newsletter (Jaja, da steht auch mal was sinnvolles drinne!) ;D
http://www.puretec.de/newsletter.html?d=20020207&o=6
Müssen auch Sie geschäftliche Telefonate mit Ihrem eigenen Festnetztelefon/Handy führen oder entstehen auch Ihnen hohe Kommunikationskosten aufgrund einer berufsbedingten Nutzung von privaten PCs?
Vom 01. Januar 2002 an gibt es neue steuerliche Regelungen, die den Arbeitnehmern für solche Fälle nun Vorteile bringen:
* Der Arbeitgeber kann die beruflich veranlassten Verbindungsentgelte (Telefon und Internet) steuerfrei ersetzen.
* Der berufliche Anteil muss nicht jeden Monat dargelegt werden. Es reicht aus, wenn der Arbeitnehmer die entstandenen Aufwendungen für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten nachweist.
* Wird auf den Nachweis des beruflichen Anteils an den Verbindungsentgelten verzichtet, kann der Arbeitgeber 20% des Rechnungsbetrags, höchstens 20 € steuerfrei ersetzen. Siehe auch http://www.steueroffice.de
* Für die Zuschussmöglichkeiten des Arbeitgebers für den Ersatz der
privaten Kosten gilt seit Januar eine neue Freigrenze von 50 €. Die Richtlinie 127 Abs. 4a LStR regelt die Möglichkeiten der Lohnsteuer-Pauschalierung für Sachzuwendungen des Arbeitgebers. Dazu gehören laufende Internetkosten wie Grundgebühr für den Internetzugang, laufende Gebühren für den Internetzugang, Flatrate als auch Kosten für die Einrichtung des Internetzugangs. Auch hier reicht es aus, wenn der Arbeitnehmer erklärt bzw. nachweisen kann, dass ihm durchschnittlich Aufwendungen in der erklärten Höhe entstanden sind. Die Erklärung muss der Arbeitgeber als Beleg zum Lohnkonto aufbewahren.
Quelle: puretec Newsletter (Jaja, da steht auch mal was sinnvolles drinne!) ;D
http://www.puretec.de/newsletter.html?d=20020207&o=6