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Streitigkeiten um .at-Domains werden neu geregelt

AndreasP

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Streitigkeiten um .at-Domains werden neu geregelt
Neben der Löschung auch Übertragung einer Url möglich

Salzburg (pte, 2. Feb 2002 10:25) - Im Rahmen der Konferenz "Internet Governance 2002" hat der österreichische Domain-Beirat in Salzburg ein neues Streitschlichtungsmodell präsentiert. Demnach sollen in Zukunft Streitigkeiten um .at-Domains schneller, einfacher und billiger gelöst werden. Künftig wird neben der Löschung auch die Übertragung einer Domain möglich sein. http://www.nic.at/german/presse.html#Streitschlichtung

Bisher ist bei ordentlichen Gerichtsverfahren die Übertragung der Domain nicht möglich, da ein Urteil nur auf Unterlassung, d.h. Löschung der Domain, lauten kann. Die Domain ist somit nach dem first-come-first-served-Prinzip wieder für jedermann zur Registrierung frei und es ist nicht garantiert, dass der Kläger die Adresse wirklich erhält. "Ein Fall wie fpo.at, in dem ein Dritter dem Kläger nach der gerichtlich angeordneten Löschung bei der Registrierung zuvor gekommen ist, sollte somit der Vergangenheit angehören", sagte Richard Wein, Geschäftsführer des Internet-Registrars nic.at.

Das Streitschlichtungsmodell basiert auf der österreichischen Zivilprozessordnung und gilt für .at-, .co.at.- und or.at-Domains. In einer Testphase ist die freiwillige Anerkenntnis des Schiedsgerichts durch beide Parteien vorgesehen. Als Schiedsrichter fungieren unabhängige Internet-Juristen, die bei Bedarf von technischen und kaufmännischen Experten unterstützt werden. Sobald der Schiedsspruch rechtskräftig ist, wird er von der nic.at umgesetzt.

Mit dem neuen Verfahren habe man, erklärte Michael Haberler, Vorstand der Internet Privatstiftung Austria, ein kostengünstiges Verfahren entworfen, bei dem innerhalb von maximal drei Monaten ein Schiedsspruch gefällt wird. Für die Akzeptanz des Verfahrens sei nun die Einbindung und der Konsens der Internet-Community wesentlich. Daher soll der Vorschlag öffentlich zur Diskussion gestellt werden. Unter http://www.nic.at/streitschlichtung läuft bis 31. März ein öffentliches Konsultationsverfahren. (Ende)
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Quelle: www.pressetext.at


Gruß,
Andreas
 

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