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Streitwertberechnung

timo.biz

Abgefahrener Benutzer
Registriert
16. Nov. 2001
Beiträge
3.594
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Hallo allerseits,

wie wird der Streitwert bei "Domainkonflikten" eigentlich berechnet?
Dank im voraus und

Schöne Grüße aus Hamburg
flatman
 
Moin flatman.

Ich habe das Gefühl, daß eine gewisse Willkür manchmal vorhanden ist. Aber das ist ja nur meine Meinung!  ;D

Soweit ich informiert bin, ergibt sich der Streitwert für eine Domain aus der entsprechenden Marke (so war das schonmal bei mir).

Ganz genau kann ich dir das aber leider nicht sagen.

Beste Grüße,
-BAstian
 
Hallo flatman,
IMO werden diese  >:( Streitwerte >:( vollkommen überhöht angesetzt...welche Domain erzielt denn in Deutschland 100.000 DM oder mehr ??? ::) ;D !
Wir glauben, dies dient nur der Taschenfüllung einiger oberschlauer Talare  >:( ...am besten, Du setzt deinen Preis für eine gefährdete Domain bei den diversen Domain-Börsen auf einen festen Betrag an ;D , um später beweisen zu können, welchen Preis Du wirklich erzielen wolltest...oder ???
Noch besser wäre es, eine corporation zu gruenden... ;) , aber wir wollen hier nicht in irgendwelche Details gehen, und vor allem geben wir hier KEINE Rechtsauskunft, gelle 8)
 
Geht es um eine Marke, die durch eine Domain verletzt wird, ist Ausgangspunkt für die Berechnung des Streitwerts der Unterlassungsklage grds. ein Teil des Jahresumsatzes des Markeninhabers, wobei hier unterschiedliche Prozentsätze vertreten werden (meist 5 %). Als Mindestgrenze werden aber grds. € 25.000 angenommen.

Bei Markensachen geht es also nie um den Wert der "Verletzerdomain", sondern um den Wert der verletzten Marke; ich halte das grds. für richtig. Es zeigt aber zugleich, in welche Gefahren man sich begibt, wenn unbedacht oder gar mit Vorsatz problematische Namen reggt.

Übrigens: Wie so oft im deutschen Recht, gibt es auch hier eine Härteklausel für arme Schüler, Studenten, kleine Internetbuden und alle anderen, die finanziell etwas schwach auf der Brust sind:

Nach § 142 MarkenG kann man unter diesen Voraussetzungen (Antrag muss VOR der mündlichen Verhandlung gestellt werden!!!), eine angemessene Herabsetzung des Streitwerts beantragen.
 
Danke Stefan.  :)

Schöne Grüße aus Hamburg
flatman
 
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