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Suchmaschinenpositionierung: Trickserei wird bestraft

domzilla

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27. Sep. 2006
Beiträge
939
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4
Aus einem Rundbrief einer Anwaltssozietät in Hamm:

Suchmaschinenpositionierung: Trickserei wird bestraft

Gewerbliche Internetanbieter sind verständlicherweise
darum bemüht, bei populären Suchmaschinen wie Google
ganz oben in der Trefferliste zu stehen. Nicht selten wer-
den dabei unlautere Tricks verwendet. Wenn die Trickserei
jedoch auffliegt, kann dies außer zu einer Sperre durch
den Suchmaschinenbetreiber zu noch weit reichenderen
Folgen führen.
Dem Inhaber der Domain, die unter Verstoß gegen die
Richtlinien des Suchmaschinenbetreibers ~Google“ mit
Hilfe von unzulässigen Brücken- oder ‚doorway‘-Seiten
in den Trefferlisten der Suchmaschine „Google“ weit oben
positioniert ist, steht gegen den Betreiber einer Filtersoft-
ware für Google-Recherchen kein Unterlassungsanspruch
im Hinblick auf eine Kennzeichnung seiner Domain als
unzulässige Spam zu.
Urteil des OLG Hamm vom 01.03.2007 4 U 142/06
 
Darf das zitiert werden? Kannst Du die Quelle angeben?
 
Ich weiss nicht, wieso das eine "Strafe" sein soll. Jeder "Betreiber einer Filtersoftware für Google-Recherchen" darf schließlich selber entscheiden, welche Domains er nicht in die Ergebnisse einfließen lassen will. Ich bezweifle stark, dass Anwender von "Filtersoftware für Google-Recherchen" gut converten ;)

Außerdem gibt es keinen "Suchmaschinenspam". Die Suchmaschinen entscheiden selber, welche Seiten sie ranken wollen. Nur weil ich auf meiner Domain teilweise (sinnlosen) Content lagere, bedeutet dies nicht, dass es Spam ist oder, dass die Domain "spammt".

Gruß

Michal
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich wusste noch nicht einmal das es so eine Software gibt, nutzt die jemand?
 
Außerdem gibt es keinen "Suchmaschinenspam". Die Suchmaschinen entscheiden selber, welche Seiten sie ranken wollen. Nur weil ich auf meiner Domain teilweise (sinnlosen) Content lagere, bedeutet dies nicht, dass es Spam ist oder, dass die Domain "spammt".
Tztz Derartig grandiose Realitaetsverleugnung war sogar im einstmaligen "Spammernaturschutzpark" Suchmaschinentricks.de schwierig. :)

Gruesse

John
Suchmaschine(n).org
 
Ich bezweifle stark, dass Anwender von "Filtersoftware für Google-Recherchen" gut converten ;)
Habe ich das Urteil oder Dich nicht verstanden? Die Filtersoftware hat nichts mit Suchmaschine gemein, wird nur davorgeschaltet. Damit sollte der Einfluss beim "converten" gleich null sein.:confused:
 
Ich habe das Urteil falsch verstanden. Höre das erste mal von "Filtersoftware für Google-Recherchen". Dachte, das wäre extra entwickelte Software für spezielle Benutzergruppen wie Anwälte, Lehrer etc. Falls es sich um Plugins für Browser handelt, dann hast du natürlich recht — dies hat keinen Einfluss beim Converten.

Gruß

Michal
 
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