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Sunrise 1 & 2 bei eu

firstlevel

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Registriert
03. März 2004
Beiträge
2.045
Hi,
mal eine Frage in die Runde. Ich verstehe den Unterschied zwischen Sunrise 1 und 2 bei den neuen eu Domains noch nicht.
Hintergrund ist das ich einen Kunden haben, welcher eine eingetragene Marke hat und seine *.eu Domain gerne "reservieren" möchte.

thx für Infos
B!
 
firstlevel schrieb:
Hi,
mal eine Frage in die Runde. Ich verstehe den Unterschied zwischen Sunrise 1 und 2 bei den neuen eu Domains noch nicht.
Hintergrund ist das ich einen Kunden haben, welcher eine eingetragene Marke hat und seine *.eu Domain gerne "reservieren" möchte.
thx für Infos
B!

@firstlevel

http://www.domaindiscount24.net/?page=specials_euintro

unter obigen Link wurde es sogar mir verständlich ;)
Ciao / didi
 
Man unterscheidet


Sunrise 1 :
Hier koennen Inhaber von Marken bevorrechtigt Ihre eu Domains erwerben

und

Sunrise 2 :

Fuer Inhaber von Namen (Nachnamen) und Firmennamen.

Gruss


Tomek
 
:Shocked: @didi

warst schneller als ich...
 
vielen Dank für die Links und Infos. Aus den Zeilen wird es etwas deutlicher als es bei meinem Provider steht.

Während in der ersten Sunrise-Period 1 (Start 07.12.2005) nur registrierte, nationale Gemeinschaftsmarken, geografische Herkunftsangaben und Namen öffentlicher Einrichtungen beantragt werden dürfen, wird in der Sunrise-Period 2 (Start 07.02.2006) über die Vergabe anderer, nicht eingetragener, aber rechtlich geschützter Namen wie Marken- und Firmennamen, Titel von literarischen und künstlerischen Werken, unregistrierten Handelsmarken, Handelsnamen und Familiennamen entschieden. Hierbei ist zu beachten, dass es sich um frühere Rechte ("prior rights") handeln muss, eine z.B. einfache Marken-Anmeldung reicht nicht aus.

thx B!
 

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