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Telefongespräch mit einem Rechtsanwalt

didi

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15. Aug. 2001
Beiträge
394
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Hallo Zusammen,

hab am Wochenende ein Telefongespräch mit einem Bekannten geführt. Er ist Anwalt bei einer großen Bank und hat auch schon einige Abmahnungen im " Domainrecht " erfolgreich durchgefochten.

Als ich einige Infos über Domainpachtverträge von ihm wissen wollte, wurde er gleich hitzig und polterte los :

Alle Grabber gehörten abgemahnt. Auch die Gattungsbegriffe dürften keinen gebündelten Besucherstrom zu einem bestimmten einzelnen Anbieter erlauben (Urteil von anwaelte.de und mitwohnzentrale.de waren ihm bestens bekannt). Er sprach auch von einigen Fehlurteilen. Selber kam ich kaum zu Wort ( glaube es war auch besser so ).
Außerdem sind alle Pachverträge, da der Domaininhaber kein eigenes Interesse an seiner Domainnutzung offenlegt, sofort anfechtbar.
Ich glaubte fast einem Stier mit meiner roten Weste begegnet zu sein.
Wie seht Ihr die Thematik hinsichtlich einer Domainverpachtung ?

Ciao

didi
 
halte sie eigentlich für nicht lohnenswert.
 
Hallo Mad,

Danke für Deine Links.

Mein Englisch ist sehr dürftig. Bin froh, wenn ich in einem englischsprachigen Restaurant nicht verhungere.

Vom Bayerisch ins Hochdeutsche könnte ich jedoch ein paar Tipps geben   ;D ;D ;D

Ciao

didi

John wird über meine Dummheit sicherlich etwas schmunzeln.
 
Hallo Mad,

Danke für Deine weiteren Links. Der übersetzte Text ist für mich nicht einfach zu lesen. Muß gestehen, hab den Sinn kaum verstanden.
Vielleicht sollte ich meinen Kindern bei den Grundschulhausaufgaben mehr helfen. Meine veralteten Gehirnzellen könnten ein wenig Auffrischung gebrauchen.

Ciao

didi
 
Hallo Stefan,

bin mit den jetzigen Antworten nicht schlauer geworden. Vielleicht könntest Du mir ein wenig helfen ?

Vielen Dank

Ciao

didi
 
Ich habe mich aus der Diskussion bewusst herausgehalten.

Domain Name Trafficking, also der Handel und natürlich auch die Verpachtung von Internetdomains ist grundsätzlich ein legales Geschäft.

Es kann jedoch dann zu Problemen kommen, wenn jemand Kennzeichenrechte an einem bestimmten Begriff hat. Und hier steht derjenige, der mit Domains handelt oder sie verpachtet, etwas schlechter da, als andere Domainbesitzer.

Denn selbst wenn kennzeichenrechtliche Ansprüche in Ermangelung einer Verwechslungsgefahr bzw. Branchennähe scheitern, verbleiben die Ansprüche nach § 1 UWG bzw. § 826 BGB. Hier ist im Einzelfall zwischen den Interessen des Kennzeicheninhabers und des Domaininhabers abzuwägen; und diese Abwägung geht häufig zu Lasten des Domaininhabers, wenn dessen einziges Interesse an der Domain in deren kommerzieller Nutzung besteht.

Zu den generischen Domains: Diese Frage ist weitestgehend ausdiskutiert. Ganz ausnahmsweise können sich hier Probleme für den Inhaber der Domain ergeben, nämlich wenn die konkrete Nutzung berufsrechtlichen Vorschriften widerspricht(Rechtsanwalt.de etc.) oder im Einzelfall unzulässige Kanalisierungswirkungen zeitigt (für mitwohnzentrale.de nicht endgültig geklärt). Meist gilt aber: Generische Domains sind völlig unproblematisch. Insbesondere sind auch die beiden vorgenannten Domains unproblematisch, wenn sie entweder lediglich registriert und ohne besondere Inhalte konnektiert sind, oder wenn die spezifische Nutzung unproblematisch ist:

Beispiele:

rechtsanwalt.de: Nutzung als Portal, auf dem eine Vielzahl von Anwälten verschiedener Kanzleien vertreten ist und sich eintragen kann.

mitwohnzentrale.de: Nutzung als Portal für Mitwohnzentralen.
 
Hallo Stefan,

vielen Dank für Deine Antwort. Muß selber noch gewaltig lernen, lernen und nochmals lernen.

Deine Beiträge sind für mich immer sehr interessant.

Ich kann dem Domtreff zu solch einem fachkompetenten Moderator nur gratulieren.

Vielleicht erhalte ich sogar in nächster Zeit eine Abmahnung von manch einem wütenden Anwalt. Dann könnte ich Deine Hilfe sicherlich gut gebrauchen.

Wünsche Dir ein schönes Wochenende

Ciao

didi
 
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