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Textklau im Internet

koolibri

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05. Apr. 2005
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Hallo zusammen,

ich weiß, ist wahrscheinlich eine alt bekannte Problematik, doch ich ärgere mich gerade dermaßen, dass ich Euch mal um Euren Rat fragen möchte,Stichwort Thema "Contentklau"

Ich habe in letzter Zeit bei der Textausgestaltung von mir innitierten Projekten wirklich viel Geld für gute und professsionelle Texte ausgegeben (Wir wissen alle, dass guter Inhalt zählt) und "natürlich": Es dauert nicht lange und die sind geklaut. Ich bin sauer, vor allen Dingen wenn der Tetxklau durch eine "professionelle" Seite erfolgt... Besonders ärgerlich, dass dann bei Google genau diese Passagen gut fürs ranking sind.

Wie kann ich mich denn am besten wehren?
Irgendjemand einen bösen Mailtext für mich parat?

Beispiel:

Unser Projekt
www.trueffelshop.de
(Projekt von mir und Feinkosthändler aus Weimar,machtSpaß und bringt Umsatz)
Texte unter Link:
http://www.trueffelshop.de/trueffel.php

finden sich auch an anderen Stellen im netz, besonder ärgert es mich hier:
http://www.piccante.ch/assets/s2dmain.html?http://www.piccante.ch/delikatessen/trueffelprodukte/

Irgendwelche Vorschläge? Verliere langsam die Lust texter zubezahlen ;-)

Beste Grüße & Dank
Ben
 
Zuletzt bearbeitet:
Was macht dich so sicher, dass der Texter nicht die gleiche Version zweimal verkauft hat? Hast du ein exklusives Recht auf die Texte?
 
Ich habe die Texte meiner Meinung nach exklusiv für Trüffelshop erstellen lassen und kenne den Texter recht gut, da erwarte ich generell keinen Fremd-Verkauf.

zusatz:
Er hat sie nicht weitergegeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und bei intensiverer Suche: Noch 3 Stellen wo eindeutig Textevon uns kopiert sind. Na ja vielelciht sollte ich mal mit unserem anwalt sprehcen, obwohl ich ja nichtgleich die ganze Keuleschwingen möchte ;-)
 
Da kann man schon einmal über urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Ansprüche nachdenken. Vielleicht reagiert der Dieb aber auch schon auf einen freundlichen aber bestimmten Hinweis. Manch einer ist in dem Bereich des geistigen Eigentums leider immer noch nicht ausreichend sensibilisiert und geht davon aus, dass alle Texte im Internet frei verfügbares Allgemeingut sind. Wenn das nichts hilft, dann kann man immer noch über den Gang zum Anwalt nachdenken. Allerdings sollte man sich vor einem solchen freundlichen Hinweis Gedanken über eine ausreichende gerichtsverwertbare Dokumentation des Diebstahls machen.

Daniel
 
Hallo Ben,

wenn du es erlaubst, möchte ich mal etwas von mir hier anhängen.

Seit geraumer Zeit bewerbe ich unter der Domain www.ed2k.de Usenetzugänge bei welchen ich als Affiliate an den geworbenen Kunden verdiene.

Da für die Seite größere Werbekampagnen gebucht wurden, haben sich nun die ersten Nachahmer eingefunden.

Unter www.extraload.de wurde das Design und die Texte teilweise 1:1 übernommen.

Was haltet ihr davon?

Gruß
Sebastian
 
Ich wundere mich, mit welcher Gelassenheit du das hinnimmst Ben. Wenn es private Seiten u.ä. wären, aber hier ist es ja ein Konkurrent, der Dir wirtschaftlichen Schaden zufügt.

Ich ignoriere jetzt mal, dass einer der Beschuldigten wohl in der Schweiz sitzt, und ich bin auch kein Jurist, also mehr als Denkanstoss nehmen, und überprüfen inwiefern dass so grob stimmt was ich schreibe.

Im Grunde ist die Sache doch erst mal ideal: Du hast nachweisbare Kosten für den Texter. Von daher kannst Du recht genau Ansprüche begründen, die aus der ungenehmigten Nutzung deiner Inhalte entstehen. Ich denke mal Rechnung des Texters mal 1-3. Ohne dass damit ein zukünftiges Nutzungsrecht übertragen werden würde.
Ferner würde ich mir überlegen, ob ein wirtschaftlicher Schaden zu vermuten ist. Z.B. Umsatzrückgänge, seitdem euer Konkurrent die Seiten online gestellt hat (hier wäre wohl wenig zu holen, wenn die ausschliesslich die schweiz beliefern).

Ich würde diese Forderung dann mit auf die Unterlassungsforderung (oder wie das genau heisst) mit drauf machen. Was man macht, falls der Schädiger nicht zahlt kann man sich ja noch überlegen.

Du solltest aber auch, wenn es daruf ankommt, vortragen können, warum deine Texte eine bestimmte Schöpfungshöhe aufweisen.

Ich denke insgesamt handelt es sich hierbei um ein vieldiskutiertes Thema im Internet. Googel doch mal in irgendwelchen juristischen Diskussionen

martin
 
Hallo Daniel,

RA_Klein schrieb:
Da kann man schon einmal über urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Ansprüche nachdenken. Vielleicht reagiert der Dieb aber auch schon auf einen freundlichen aber bestimmten Hinweis.
Ich finde es etwas traurig, daß man einen Dieb auch noch freundlich auf seinen/ihren Diebstahl hinweisen sollte.
RA_Klein schrieb:
Manch einer ist in dem Bereich des geistigen Eigentums leider immer noch nicht ausreichend sensibilisiert und geht davon aus, dass alle Texte im Internet frei verfügbares Allgemeingut sind.
Jo. Das war vor einigen Jahren so. Ich meine, derartige Leute haben heute eher Seltenheitswert. Von Begriffen wie Urheberrecht bzw. Copyright haben inzwischen sogar die meisten Jugendlichen online nach dem ganzen Krach mit Musikbranche gehört - und der dreiste Typ, welcher Ben da bestohlen hat, wohl doch absehbar garantiert.
RA_Klein schrieb:
Wenn das nichts hilft, dann kann man immer noch über den Gang zum Anwalt nachdenken.
Darüber sollte meines Erachtens nach inzwischen gleich nachgedacht werden. Wissentlich eine Urheberrechtsverletzung zu begehen ist in USA nicht nur mit der Erstattung der Schaden- und Anwaltskosten an den Verletzten getan, sondern zieht in jedem Fall auch sogenannte "punitive damages" (leider k.a. wie der Begriff im deutschen Recht lautet) mit sich (bei copyright infringement können sich die punitive damages bis auf $100.000 belaufen). Es ist deshalb ein glühend heisses Eisen hier. Aber wie sieht es in Europa aus?
Zumindest grundsätzlich (!) sieht es doch sehr ähnlich in Europa und in USA mit dem Urheberrecht aus (bis auf die Höhe der "punitive damages", welche in USA wahrlich absurd sein können). Ein übersichtlicher kleiner Vergleich z.B. hier:
http://fnl.ch/LOBs/LOs_Public/Urheberrecht.html

Ich sehe es leider nicht (mehr) ein, daß man mit solchen Leuten "freundlich" umgehen sollte. Martin (Domainhengst) hat schon gewisse Schadenersatzpunkte angesprochen. Einen Text wie z.B. jenen von Ben zu verfassen, ist oft sehr zeitintensiv. An dem Bericht hat jemand mindestens einen halben Tag lang geschnitzelt - ganz egal ob er auch als Freund von Ben nur eine Stunde in Rechnung gestellt hat oder eben nicht oder Ben den Bericht selbst verfasst hätte. Ich verfasse schon lange selbst (mehr als) genug derartige Texte.

Da es von Contentklau online regelrecht wimmelt, wie können Verletzte praktisch und kostengünstig vorgehen? Ich denke da in zwei Richtungen:
1. Abmahnung insgesamt anwaltlicher Kostennote, maximal mögliche Schadenersatzforderung, Rechnungstellung für unlizensierte Nutzung der Texte... Im Endeffekt sollte dem Verletzten doch mindestens (!) seine/ihre Unkosten zustehen (mal abgesehen davon, dass viele Verletzer sehr gerne "bin pleite" jammern und man manchmal auf den Anwaltskosten sitzen bleibt). Gibt es übrigens Pro Bono Möglichkeiten in Europa für sowas? Die RA-Kostennoten in DE ja ohnehin oft ganz schön saftig.

2. Ein neuer, zusätzlicher Weg, welcher vielleicht (?) vom RA des Verletzten in Europa in die Wege geleitet werden könnte: Suchmaschie(n) in USA mit Hilfe des Digital Millenium Copyright Act direkt aus Europa mahnen. Zwar kann keine Kostennote dabei zugefügt werden, aber der geklaute Content (bzw. u.U. die ganze verletzende Website) wäre absehbar umgehend aus dem Index (in allen Googles übrigens). Hier in USA funktiert das wunderbar. Aber wie sieht es mit einem RA in Europa aus? Ich kann mir nicht vorstellen, dass Tante Google z.B. nicht auch da reagieren würde (bzw. müsste). Copyright ist nach der Berne Convention, GATT, WIPO usw. längst auch mit USA eng verflochten (und umgekehrt). Zwar drückt der obig erwähnte "DMCA-Schuh" in Europa noch nicht, aber in USA sehr wohl. Auch Google kann es sich bekanntlich nicht erlauben, wissentlich urheberrechtliche Verletzungen durch Indizierung zu fördern. Ben wäre seinen Konkurenten online schon mal weitgehend los. Nebengedanke: Dies könnte sich übrigens vielleicht zusätzlich auch als eine Schnellspur zur Vernichtung ganzer Netzwerke der neueren Pseudosuchmaschinenbetreiber im Index bei Google, MSN, Yahoo usw. entpuppen. Die Riesen der Branche hocken ja alle in USA. Praktischer geht es doch nicht. Oder? :)

Was meinst Du (bzw. gerne auch jederman sonst hier) dazu? :)

Grüße

John
 
Danke für alle Antworten,
ich freue mich über das Feedback.

Ich habe mich am Wochenende so geärgert, dass ich mich am Dienstag mit meinem Anwalt telefonieren werde und mal genauere Möglichkeiten in Betrachtziehen kann.

Ich bin kein Fan einer Abmahnkeule, aber in diesem fall ärgertes mich massiv, dass ein Konkurrent den Text genutzt hat, das sehe ich ähnlich wie Domainhengst, bei einer privaten Seite würde ich vieleicht gelassener bleiben.

@domainahengst
"Du solltest aber auch, wenn es daruf ankommt, vortragen können, warum deine Texte eine bestimmte Schöpfungshöhe aufweisen.":

Unser Texter hat -laut eigener Aussage- diese geleistet ;-) Gibt es da Richtlinien...?

@RA_KLEIN
Wies sieht denn eine rechtlich verwertabre Dokumentation aus?

@domaingame
Sehr interssantes Posting, ich teile Deine Meinung, dass mitllerweile Die Strafmäßigkeit vom Textklau im Internet, zu mindestens bei im Netz aktiven, bekannt sein sollte.

1. Abmahnung insgesamt anwaltlicher Kostennote: Ich denke, genau über diesen Punkt werde ich meinem Anwalt sprechen-auch wenn ich kein Fan der Methode bin

2. Suchmaschie(n) in USA mit Hilfe des Digital Millenium Copyright Act direkt aus Europa mahnen,,,
Ob da mein Anwalt schon das Wissen hat ;-) Nein, im Ernst:Ichhabe auch von entsprehcenden Fällen aus den USA gehört, halte das ganze aber für eien Numemr zuschwirig. Wie wird dort eigentlich Mißbrauch ausgeschlossen (Gegenseitige Unterstellung)?

Ich spreche die Woche mit meinem Anwalt und
melde mich dann wieder an dieser Stelle.

Beste Grüße und Dank

Ben
 
Hallo Ben,
koolibri schrieb:
2. Suchmaschie(n) in USA mit Hilfe des Digital Millenium Copyright Act direkt aus Europa mahnen,,,
Ob da mein Anwalt schon das Wissen hat ;-) Nein, im Ernst:Ichhabe auch von entsprehcenden Fällen aus den USA gehört, halte das ganze aber für eien Numemr zuschwirig.
Keine Sorge. Es ist ziemlich einfach. Dein RA (oder Du) kann sich dazu z.B. einfach hier schlau machen:
http://www.google.com/dmca.html
Was da steht, gilt natürlich für alle Sumas in USA. Ich denke Dein RA könnte einfach ein entsprechendes Schreiben aufsetzen, per Einschreiben Google zustellen und einfach ein paar Wochen warten. Danach ist (mindestens!) die Verletzung absehbar aus dem Index. Ebenso vermute ich, daß es kaum eine Rolle spielt, wo der Dieb auf der Welt hockt, der Dein Urheberrecht bzw. Copyright verletzt hat - zumindest nicht hinsichtlich Dienstleistern wie Google, MSN, Yahoo usw.. Nach US-Recht bleibt es trotzdem ein "copyright infringement".
koolibri schrieb:
Wie wird dort eigentlich Mißbrauch ausgeschlossen (Gegenseitige Unterstellung)?
Jo. Falsche Tatsachenbehauptungen sind gefährlich und können sehr teuer werden. Da steht ein wichtiger Satz, vor der Unterschrift:
"I swear, under penalty of perjury, that the information in the
notification is accurate and that I am the copyright owner or
am authorized to act on behalf of the owner of an exclusive
right that is allegedly infringed."
Meint jemand, er/sie sei unberechtigt rausgeflogen, kann er/sie sich natürlich beschweren bzw. das Gegenteil behaupten. Auch dazu gibt es ein Schreiben. Aber Dein Fall dürfte für Google eigentlich einfach sein: Sie müssten lediglich die Historie bzw. zeitliche Reihenfolge des Indexing der Texte vergleichen. :)
Manche Leute meinen amüsanterweise, daß sie irgend ein "Recht" haben im Google- Index zu sein. Google ist jedoch ein Betrieb wie jeder andere auch. Was umständlich ist, rechtswidrig erscheint und Zeit/Geld kostet fliegt einfach raus. Zack! :)

Grüße

John
 
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