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Thema Markenrecht - finde leider keine Antwort!

kirschrother_lump

New member
Registriert
24. Apr. 2001
Beiträge
103
Hallo an alle!

Nehmen wir einmal an jemand würde für den Begriff "Schuhputzer" einen Markeneintrag beim DPMA besitzen.

Jetzt hat sich jemand die Domain "Schuhputzer.de" gesichert und zeigt dort die besten Tricks zum Thema Schuhe putzen. Jemand anderes, der den unheimlich großen Markt erkannt hat, sichert sich schnell die Domain "Schuhputzer" mit allen anderen TLD-Endungen - aber hat keinen Inhalt auf diesen Domains.

Wie würdet Ihr entscheiden:

- Kann der Markeninhaber den Domaininhaber der Domains "Schuhputzer.TLDs" abmahnen oder muß er sich erst einmal an den Inhaber der Domain "Schuhputzer.de" wenden.
- Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, daß ein deutsches Unternehmen / Kiosk / Pommesbude oder sonst etwas - eine internationale Domainendung abmahnen darf.
- muß hier ein internationaler Markeneintrag vorhanden sein, oder langt es, wenn der Domaininhaber aus dem gleichen Land wie der Markeninhaber kommt.

Vielen Dank für Eure Erfahrungen.

Gruß
kirschrother_lump
 
Re: Thema Markenrecht - finde leider keine Antwort

Hallo kirschrother_lump,

- eine Marke ist immer für diverse Klassen eingetragen. Diese müssen schonmal identisch sein.
- Wenn die .TLDs von einem Inländer (D) gereggt wurden, gilt auch das dt. Markenrecht
 (sofern dieser keine Internationale Marke besitzt.)
- Das kein Inhalt auf der Site steht, ist irrelevant. Ausser http gibt es noch ftp und mail ... Protokolle.

Eine Internationale Markenrecherche solltest Du auf jeden Fall machen.

Gruss,

Ruediger
 
Re: Thema Markenrecht - finde leider keine Antwort

Ich denke nicht, das jemand einen Oberbegriff wie "Schuhputzer", als Marke für die entsprechende Kategorie die die Dienstleistung Schuheputzen beinhaltet eintragen kann. Das lässt soweit ich weis, bin kein RA, das Kennzeichenrecht nicht zu.

Möglich ist allerdings, das jemand "Schuhputzer" in eine andere Kategorie einträgt. z.B. als Name für ein neues In-Getränk.

Wenn eine Domain schuhputzer.de jetzt Infos über Schuheputzen enthält, wird der In-Getränke Inhaber es schwer haben, seine Markenrechte durchzusetzten. Leider gibt es hierzu unterschiedliche Gerichtsentscheide. Wenn die Marke vor der Domain eingetragen war, und man die Domain nur dazu registriert, um sie den In-Getränke Inhaber zu verkaufen, dann wird man als Verkäufer schlechte Karten haben.
 
Re: Thema Markenrecht - finde leider keine Antwort

Ich denke Gentry hat in seinen Ausführungen im Kern recht.
Im übrigen kann man auf den Seiten des dpma.de stöbern und sich schnell einen Überblick verschaffen.
Wenn man dann noch einen Blick ins Markengesetzt riskiert, dürfte man schnell "den Durchblick" haben und das was man nicht versteht, werden auch in der Regel die Gerichte unterschiedlich sehen können.
Mit dieser Faustformel kommt man eigentlich ganz gut durchs "Domainleben".

Gruss

MIchael Dieckmann
 

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