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Titelschutzanzeige und Domainregistrierung

Paul_Kuhn

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Registriert
13. Okt. 2005
Beiträge
4.161
Reaktionspunkte
12
Annahme:
Der A veröffentlicht eine Titelschutzanzeige für den Titel "Blablub" und der B
registriert am Tag der Veröffentlichung des Titelschutzanzeigers die Domain
"Blablub.de".

So, wie ich die Wirkung der Titelschutzanzeige verstanden habe (z.B. hier),
bewirkt sie eine Vorverlegung der eigentlich später geplanten Veröffentlichung
eines Werkes auf den Tag der Veröffentlichung der Titelschutzanzeige.

Was passiert aber im obigen hypothetischen Fall?

Ahoi!
 
Was passiert aber im obigen hypothetischen Fall?

Ahoi!

Vermutlich nichts. Jedenfalls solange die Domain keinen Bezug auf das noch zu entwickelnde Produkt (Film, Buch usw.) hat. Denn:

www.pressefachverlag.de schrieb:
Da die Titelschutzanzeige nur dann ihren Zweck erfüllt, wenn sie die betroffenen Verkehrskreise erreicht, muss sie in einem geeigneten Medium geschaltet werden.
Der Titelschutz Anzeiger erfüllt diesen Anspruch in hohem Maße: Er wird als kostenloses Anzeigenblatt den bekannten Marktteilnehmern
  • Zeitungs- und Zeitschriftenverlage
  • Hörfunk- und Fernsehanstalten
  • Buchverlagen
  • Film, Fernseh- und Musikproduzenten
  • Softwareentwicklern
sowie Medien- und Wettbewerbs-Anwälten wöchentlich kostenlos zugestellt.

Von einer Veröffentlichung im Internet steht da nichts.

Gruß
M.

(das ist keine Rechtsberatung, nur meine Meinung)
 
Gibt es überhaupt ein einziges Urteil, bei dem ein Domaininhaber aufgrund einer Veröffentlichung im Titelschutzanzeiger, einer Rechtsverletzung für schuldig gesprochen wurde?

Tschau
Desverger
 
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