Paul_Kuhn
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- Registriert
- 13. Okt. 2005
- Beiträge
- 4.161
Annahme:
Der A veröffentlicht eine Titelschutzanzeige für den Titel "Blablub" und der B
registriert am Tag der Veröffentlichung des Titelschutzanzeigers die Domain
"Blablub.de".
So, wie ich die Wirkung der Titelschutzanzeige verstanden habe (z.B. hier),
bewirkt sie eine Vorverlegung der eigentlich später geplanten Veröffentlichung
eines Werkes auf den Tag der Veröffentlichung der Titelschutzanzeige.
Was passiert aber im obigen hypothetischen Fall?
Ahoi!
Der A veröffentlicht eine Titelschutzanzeige für den Titel "Blablub" und der B
registriert am Tag der Veröffentlichung des Titelschutzanzeigers die Domain
"Blablub.de".
So, wie ich die Wirkung der Titelschutzanzeige verstanden habe (z.B. hier),
bewirkt sie eine Vorverlegung der eigentlich später geplanten Veröffentlichung
eines Werkes auf den Tag der Veröffentlichung der Titelschutzanzeige.
Was passiert aber im obigen hypothetischen Fall?
Ahoi!