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Titelschutzanzeiger ? Das wäre mein AUS

realone

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26. Juni 2004
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Thema erledigt
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Titelschutzanzeiger ist nur relevant, wenn auch tatsächlich ein Projekt / Film / Buch in einem zeitnahen Abstand von der Veröffentlichung erfolgt.

Hauptsächlich betrifft das natürlich die Branche für den Titelschutz beantragt wird, so werden gleichlautende Filme / Serien etc. vermieden. Diese Art der Ankündigung ist meiner Meinung nach aber nicht gesetzlich verankert, dennoch bei Grabbing bestimmt relevant.

Ein Recht auf einen bestehenden Domainnamen kann da aber nicht daraus entstehen (first come...), ebensowenig auf generische Begriffe.

Ansonsten gibt es Titelschutz immer nur dann, wenn auch ein Werk entsprechend einen Titelschutz erlangt (das ist ein anderes Kapitel...).


Grüsse

Christoph
 
Hallo Michi,

Du kannst immer Probleme bekommen, wenn der gleiche Titel (z.B. Zeitung, Zeitschrift, Buch, Firmenname, etc.) bereits in Verwendung ist und Du den selbigen Domainnamen registrierst.

Ich persönliche vernachlässige die Recherche im Titelschutzanzeiger.


Grüße
Boris
 
Hallo Michi,

"Titelschutz" bei Allgemeinbegriffen verstehe ich im Sinne
Domains inzwischen als bestenfalls "dünn".
Wie 123meins und auch Boris schon anmerkte:

Boris_ schrieb:
Du kannst immer Probleme bekommen, wenn
der gleiche Titel (z.B. Zeitung, Zeitschrift, Buch, Firmenname,
etc.) bereits in Verwendung ist und Du den selbigen Domainnamen
registrierst.

Eben. Irgendein Bullshit, berechtigt oder nicht,
könnte immer auf Dich zukommen. Beispiel:
http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/zivilrecht/lg/3588

Meines Erachtens nach eines der bescheuertsten Urteile
überhaupt, mit dem sich die deutsche "Domainrechtsgeschichte"
schmücken darf. Inzwischen gab es erfreulicherweise
reichlich Urteile (inkl. BGH), welche derartigen Dummfug
mit Allgemeinbegriffen einschränken dürften.

Grüße

John
 
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