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dealer01

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09. Feb. 2005
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habe aus dem beispiel von wwwdomain.de und www.domain.de nicht genau entnehmen können wie sich das nun rechtlich verhält.

das eine domain ala (bsp.) www-wissen.de oder wwwwissen.de für den ein oder anderen verwerflich ist, sei jetzt mal dahingestellt, aber wir verhält sich das rechtlich?

nehmen wir mal, ich besitze eine domain wie reise.de (die mir leider nicht gehört) und nun hab ich leider feststellen müssen das jemand die www-reisen.de als weiterleitung für seine reiseseite nutzt. rechtlich unantastbar?

(sollte es sich hierbei um einen vertipper eines markennamens halten, ist es klar, aber bei generischen?)



falls jemand urteile kennt oder was darüber sagen kann, wäre ich euch dankbar. ;)
 
Man muß nicht unbedingt eine Marke besitzen, um gegen Grabber geschützt zu sein.
 
@dealer01: im mobi-Thread den Marken-Experten markieren und dann so was fragen ;-)

Alleine durch die Verwendung eines Namens im geschäftlichen Umfeld erhältst du bestimmte Schutzrechte - für alles weitere gibt es kein "Domaingesetz", sondern Richter, die so oder so entscheiden...
 
@dealer01: im mobi-Thread den Marken-Experten markieren und dann so was fragen ;-)

Alleine durch die Verwendung eines Namens im geschäftlichen Umfeld erhältst du bestimmte Schutzrechte - für alles weitere gibt es kein "Domaingesetz", sondern Richter, die so oder so entscheiden...

*hehe* ja ne is klar ne!

das auch ein firmenname gewissen schutz bietet is klar,aber darum geht es hier nicht, bitte nächstes mal genauer lesen ;)
 
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