Hallo Österreicher,
hat jemand von Euch Erfahrung mit der Übertragung Stiller Reserven bei der Veräußerung von Gütern des AV mit anschließender Ersatzbeschaffung (§ 12 öEStG)? Ist diese Übertragung auch bei Domains zulässig?
Links:
http://www.hacklco.at/pdf/uebertr_str_uerl.pdf
http://www.salzburgagentur.at/C1256D7B005829AE/o/218E000896437BBAC1257142002ABF00/$file/SteuervergleichA_D2006.pdf
VG,
go!
hat jemand von Euch Erfahrung mit der Übertragung Stiller Reserven bei der Veräußerung von Gütern des AV mit anschließender Ersatzbeschaffung (§ 12 öEStG)? Ist diese Übertragung auch bei Domains zulässig?
Links:
http://www.hacklco.at/pdf/uebertr_str_uerl.pdf
http://www.salzburgagentur.at/C1256D7B005829AE/o/218E000896437BBAC1257142002ABF00/$file/SteuervergleichA_D2006.pdf
VG,
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