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UID Nummer

Adomino

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12. Juni 2007
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3
Hallo,

ich habe über Sedo eine .ch Domain um 5000 EUR an "Netnames" (UK) verkauft und wir haben einen NETTO Betrag vereinbart. Nun habe ich von "Netnames" jedoch keine UID-Nummer bekommen und mein Steuerberater hat mir gesagt, dass ich die UID-Nummer bekannt geben muss da ich ansonsten 20% UST anführen muss d.h. das wäre dann nur der BRUTTO Betrag.

NetNames
25 Canada Square
London
e14 5lq
United Kingdom

Wenn man netnames.co.uk aufruft, kommt man auf https://www.cscdigitalbrand.services/

Inhaber der .ch Domain ist laut WHOIS:

CSC Corporate Domains, Inc.
Domain Administrator
251 Little Falls Drive
US-19808 Wilmington
United States

Wenn man die Domain aufruft, kommt man zu einer komplett leeren Seite d.h. keine Inhalte.

Hat jemand eine Ahnung, wie ich an die UID-Nummer gelange ? Der Käufer meldet sich nicht mehr über Sedo. Hat jemand schon eine Domain an NetNames verkauft. Scheinbar sind die nur ein Broker und kaufen für Dritte Domains ein.

Vielen Dank
Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Werden solche Formalitäten nicht im Verlauf des Transfers von Sedo geklärt? Die müssten dir doch eigentlich weiterhelfen können.
 
Hallo,

Wenn man netnames.co.uk aufruft, kommt man auf https://www.cscdigitalbrand.services/

Inhaber der .ch Domain ist laut WHOIS:

CSC Corporate Domains, Inc.
Domain Administrator
251 Little Falls Drive
US-19808 Wilmington
United States

Wenn man die Domain aufruft, kommt man zu einer komplett leeren Seite d.h. keine Inhalte.

Die Seite ist doch nicht leer. (Die .ch Domain kenne ich nicht.)

Ich würde mich mal hier melden:

CSC Digital Brand Services – Germany
Georg-August-Zinn Strasse 2 65183 Wiesbaden
Telephone: +49 (0) 611 7120090 0

Vielleicht können Dir die weiterhelfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ob und was da auf der Internetseite steht und erscheint ist doch irrelevant.
Vertragspartner ist nicht CSC sondern die bei Sedo im Kaufvertrag aufgeführte Firma, in Deinem Fall also wohl Netnames.
Normalerweise wird im Kaufvertrag auch die UID aufgeführt, das ist eigentlich eine Pflichtangabe, merkwürdig dass bei Dir keine vorhanden ist.
Wir schon vorgeschlagen würde ich mich an Fa. Sedo wenden, die sollen Dir die UID zur Verfügung stellen, Sedo kann für ihre Provision hier schließlich auch mal tätig werden. :D

Gruß Jens
 
Ob und was da auf der Internetseite steht und erscheint ist doch irrelevant.
Vertragspartner ist nicht CSC sondern die bei Sedo im Kaufvertrag aufgeführte Firma, in Deinem Fall also wohl Netnames.
Normalerweise wird im Kaufvertrag auch die UID aufgeführt, das ist eigentlich eine Pflichtangabe, merkwürdig dass bei Dir keine vorhanden ist.
Wir schon vorgeschlagen würde ich mich an Fa. Sedo wenden, die sollen Dir die UID zur Verfügung stellen, Sedo kann für ihre Provision hier schließlich auch mal tätig werden. :D

Gruß Jens



so ist es, dies gehört zu den Pflichten von SEDO!
Ohne diese UID-Nr. hätte der Kauf gar nicht abgewickelt werden dürfen !
Wer jetzt in der "Haftung" ist, sollte doch wohl klar sein !


Gruß

Erwin
 
Zuletzt bearbeitet:
so ist es, dies gehört zu den Pflichten von SEDO!
Ohne diese UID-Nr. hätte der Kauf gar nicht abgewickelt werden dürfen !
Wer jetzt in der "Haftung" ist, sollte doch wohl klar sein !


Gruß

Erwin


Das ist aber bei Sedo so üblich. Ein "richtiges" Escrow Service würde den Transfer überhaupt nicht schließen, wenn nicht eine ordentliche Rechnung erstellt wurde die den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Mir ist es nicht einmal passiert, dass ich nach (!) erfolgter Auszahlung des Betrages (nachdem ich selbst eine Domain gekauft habe) ewig lange herumkämpfen musste, dass ich eine Rechnung bekomme.

Einmal war es sogar so, dass ich einen Betrag xx.xxxx über Sedo vereinbart habe und der Verkäufer eine deutsche Firma war. Nachdem ich die Rechnung angefordert habe, hat der Verkäufer zu den ausverhandelten Betrag einfach noch die 19% Ust hinaufgeschlagen. Nachdem der Käufer aber bereits das Geld von Sedo hatte, habe ich ewig (!) herumkäpfen müssen, damit ich dann doch die richtige Rechnung bekam.

Ich habe Sedo bereits 2x darum gebeten, dass die mir die UID-Nummer mitteilen sollen. Ich kann keine gesetzeskonforme Rechnung ohne UID-Nummer schreiben. Ich bin sicher nicht bereit nun nachträglich auf 20% zu verzichten nur weil ich nun eine Rechnung mit 20% Ust schreiben muss weil ich keine UID-Nummer bekommen habe.

Das ganze ist schon wieder wirklich sehr ärgerlich.
 
Das ist aber bei Sedo so üblich. Ein "richtiges" Escrow Service würde den Transfer überhaupt nicht schließen, wenn nicht eine ordentliche Rechnung erstellt wurde die den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Mir ist es nicht einmal passiert, dass ich nach (!) erfolgter Auszahlung des Betrages (nachdem ich selbst eine Domain gekauft habe) ewig lange herumkämpfen musste, dass ich eine Rechnung bekomme.

Einmal war es sogar so, dass ich einen Betrag xx.xxxx über Sedo vereinbart habe und der Verkäufer eine deutsche Firma war. Nachdem ich die Rechnung angefordert habe, hat der Verkäufer zu den ausverhandelten Betrag einfach noch die 19% Ust hinaufgeschlagen. Nachdem der Käufer aber bereits das Geld von Sedo hatte, habe ich ewig (!) herumkäpfen müssen, damit ich dann doch die richtige Rechnung bekam.

Ich habe Sedo bereits 2x darum gebeten, dass die mir die UID-Nummer mitteilen sollen. Ich kann keine gesetzeskonforme Rechnung ohne UID-Nummer schreiben. Ich bin sicher nicht bereit nun nachträglich auf 20% zu verzichten nur weil ich nun eine Rechnung mit 20% Ust schreiben muss weil ich keine UID-Nummer bekommen habe.

Das ganze ist schon wieder wirklich sehr ärgerlich.

Hallo zusammen, danke für das Feedback hier im Thread. Ärgerlich mit der UID, verständlich. Eine Kollegin sollte sich heute mit weiteren Informationen, die wir sammeln konnten, bei Ihnen melden. Wenn wir das richtig sehen, handelt es sich hierbei um einen externen Transfer und der Kontakt zum Käufer ist direkt hergestellt worden? Die Bedingungen bei externen Transfers unterscheiden sich ja ein bisschen von denen, die für Verkäufe über Sedo selbst stattgefunden haben.

Wir hoffen, mit den Informationen, die unsere Kollegin aus dem Transfer-Team Ihnen mitteilen wird, kommen Sie in der Sache weiter. Ihr Account-Manager hilft Ihnen sonst natürlich auch gerne.
 
Das ist aber bei Sedo so üblich. Ein "richtiges" Escrow Service würde den Transfer überhaupt nicht schließen, wenn nicht eine ordentliche Rechnung erstellt wurde die den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Mir ist es nicht einmal passiert, dass ich nach (!) erfolgter Auszahlung des Betrages (nachdem ich selbst eine Domain gekauft habe) ewig lange herumkämpfen musste, dass ich eine Rechnung bekomme.

Einmal war es sogar so, dass ich einen Betrag xx.xxxx über Sedo vereinbart habe und der Verkäufer eine deutsche Firma war. Nachdem ich die Rechnung angefordert habe, hat der Verkäufer zu den ausverhandelten Betrag einfach noch die 19% Ust hinaufgeschlagen. Nachdem der Käufer aber bereits das Geld von Sedo hatte, habe ich ewig (!) herumkäpfen müssen, damit ich dann doch die richtige Rechnung bekam.

Ich habe Sedo bereits 2x darum gebeten, dass die mir die UID-Nummer mitteilen sollen. Ich kann keine gesetzeskonforme Rechnung ohne UID-Nummer schreiben. Ich bin sicher nicht bereit nun nachträglich auf 20% zu verzichten nur weil ich nun eine Rechnung mit 20% Ust schreiben muss weil ich keine UID-Nummer bekommen habe.

Das ganze ist schon wieder wirklich sehr ärgerlich.



Der ganze Vorgang wird ja immer undurchsichtiger, wie auch aus der Info von Sedo zu lesen ist. Normalerweise ist die Rechtslage klar. Nur warum hierbei der "abwickelnde Treuhänder", Dritte einschalten muss ist nicht ersichtlich, schaltet aber nach meinem Kenntnisstand auch nicht die zu den Abwicklungpflichten benötigte UID-Datenweitergabe aus. Ich würde das angeführte Kontakt-Angebot von SEDO annehmen, bevor rechtlicher Rat von einem Anwalt eingeholt wird! Vielleicht nutzt SEDO die Chance zur "Wiedergutmachung" ?!
Es handelt sich bei meinen Beiträgen hier zu diesem Thema, nicht um eine Rechtsberatung, sondern um persönliche Erfahrungswerte.
 
Der ganze Vorgang wird ja immer undurchsichtiger, wie auch aus der Info von Sedo zu lesen ist. Normalerweise ist die Rechtslage klar. Nur warum hierbei der "abwickelnde Treuhänder", Dritte einschalten muss ist nicht ersichtlich, schaltet aber nach meinem Kenntnisstand auch nicht die zu den Abwicklungpflichten benötigte UID-Datenweitergabe aus. Ich würde das angeführte Kontakt-Angebot von SEDO annehmen, bevor rechtlicher Rat von einem Anwalt eingeholt wird! Vielleicht nutzt SEDO die Chance zur "Wiedergutmachung" ?!
Es handelt sich bei meinen Beiträgen hier zu diesem Thema, nicht um eine Rechtsberatung, sondern um persönliche Erfahrungswerte.

Ich habe nun von Sedo anstatt der UID-Nummer die Handelresgisternummer der Firma bekommen. Auch Sedo hat nun entdeckt, dass sich auf der Webseite der Firma keine UID-Nummer befindet.

Nach meiner Ansicht gehört zu einem "ordentlichen" Treuhandservice nicht nur die treuhandmäßige Verwaltung des Geldes und eines geordneten Transfers, sondern auch die nachfolgende ordnungsgemäße Rechnung. Erst wenn Transfer abgeschlossen ist und die Rechnung auch komplett passt (mit UID) sollte Sedo das Geld an den Verkäufer überweisen.

Nun hat ja der Verkäufer überhaupt keine Motivation mehr, mir die UID-Nummer zu geben. Andererseits könnte es sich so auch noch die 20% ersparen wenn ich 20% UST anführen muss weil der Verkäufer die UID-Nummer nicht bekannt gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Google spuckt folgende UID-Nummer aus: GB 739633893

Firmiert aktuell unter CSC ... ; früher unter Netnames ...
 
Interessanterweise habe ich seit Ostersonntag auch einen Fall mit Sedo bzgl. UID Nummer, mal schauen was daraus wird...

Gruß Jens
 
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