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Umfangreiche Domainaufstellung für Steuer?

Charles

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Registriert
26. Juli 2007
Beiträge
467
Liebe Forengemeinde,

mein Steuerberater riet mir letztens, für den Falle einer Steuerprüfung eine umfangreiche Domainaufstellung über alle Domains, die besitze oder je besessen habe, aufzusetzen. Unterteilt in "für Verkauf", "Zur Projektierung" etc. mit Registrierungs-, Kauf-, Verkaufs- und Löschdatum. Da ich vor allem das Löschdatum vieler Domains schlicht einfach nicht mehr nachvollziehen kann und ich bislang noch nicht gehört habe, dass man sowas brauchen könnte, wollte ich bei euch zuerst nachfragen, ob ihr solche exakte Aufstellungen neben der normalen Buchführung auch macht und wenn ja, mit welchem Programm - was ist empfehlenswert? Excel?

Ich wäre über ein paar Erfahrungswerte sehr dankbar.

Schöne grüße
Charles
 
Hallo Charles,

mit so einer Aufstellung erleichterst du dem Steuerprüfer die Arbeit schon sehr, dass ist natürlich richtig. Nur ob NEBEN der normalen Buchführung eine Verpflichtung hierzu besteht, das bezweifle ich allerdings. Allenfalls könnte man an ein Anlagenverzeichnis, wenn du bilanzierst, für deine nicht zum Verkauf bestimmten Domains denken.

Es ist auch schwer hier allgemein einen Rat zu geben. Es kommt auf den Einzelfall an. Bilanz oder EÜR, Anzahl der Domains, wie aussagekräftig ist die laufende Buchführung, möchte ich dem Steuerprüfer die Arbeit erleichtern etc. Ferner wäre noch der Umstand zu berücksichtigen, dass für die Erfassung von Aufwendungen die URSPRÜNGLICHE VERWENDUNGSABSICHT entscheidend ist, … diese Absicht kann sich auch mal ändern.

Grüße
Oliver
 
Hallo Oliver,

danke für Deine Antwort!
Nein, ich muss nicht bilanzieren, nur eine EÜR. Der Knackpunkt ist ja genau diese ursprüngliche Verwendungsabsicht- aber eigentlich dürfte das nur für Domainkäufe gelten, oder? Registrierungen werden doch immer anerkannt, unabhängig von der Verwendungsabsicht. Das würde den Aufwand natürlich reduzieren, wenn nur Buch geführt werden müsste über die Domains, die man letztendlich verkauft oder gekauft und projektiert hat bzw. wie du meinstest eben über die, die nicht zum Verkauf stehen...

Schöne Grüße
Charles
 
Hallo Charles,

das hatte ich etwas ungenau geschrieben, die jährlichen bzw. monatlichen Domaingebühren sind regelmäßig laufender Aufwand (in der Buchführung meist als Fremdleistungen erfasst).
Somit verbleiben von den Aufwendungen bzw. Ausgaben nur noch die Ausgaben für Domainkäufe, welche entweder zu aktivieren oder sofort als Aufwand verrechnet werden, je nach Einzelfall.

Und bei einer EÜR sehe ich grundsätzlich keine Verpflichtung zur Erstellung einer separaten Aufstellung neben der laufenden Buchführung. Allerdings ist jede Betriebsprüfung anders und es kommt auch sehr auf den jeweiligen Prüfer an. Aber du solltest das auch noch mal mit deinem Steuerberater abstimmen.

Grüße
Oliver
 
Hallo Charles,

das hatte ich etwas ungenau geschrieben, die jährlichen bzw. monatlichen Domaingebühren sind regelmäßig laufender Aufwand (in der Buchführung meist als Fremdleistungen erfasst).
Somit verbleiben von den Aufwendungen bzw. Ausgaben nur noch die Ausgaben für Domainkäufe, welche entweder zu aktivieren oder sofort als Aufwand verrechnet werden, je nach Einzelfall.

Und bei einer EÜR sehe ich grundsätzlich keine Verpflichtung zur Erstellung einer separaten Aufstellung neben der laufenden Buchführung. Allerdings ist jede Betriebsprüfung anders und es kommt auch sehr auf den jeweiligen Prüfer an. Aber du solltest das auch noch mal mit deinem Steuerberater abstimmen.

Grüße
Oliver

100% ACK

Harry
 
... bei Anlagevermögen dürfte man ein Anlageverzeichnis brauchen und hinsichtlich der Domains als Umlaufvermögen ist meines Wissens gegebenenfalls ein "Waren"eingangsbuch und "Waren"ausgangsbuch zu führen. Von daher könnte das die "Liste" sein.
 
Gekaufte Domain sollte man dem FA auflisten können, bei "frei" registrierten Domains sehe ich weniger Probleme - zumal wenn das Geschäftsmodell darauf basiert, dass man auch immer wieder viele Domains davon löscht.

Wir sind gerade intensiv geprüft worden und hatten keine Beanstandungen deswegen. Liegt viel im Ermessen des Prüfers bzw. des FA, aber wenn man sonst alle Bücher sauber führt kann man auch ruhigen Gewissens eine eventuelle Prüfung abwarten.

Grüsse

123meins
 
Ich danke euch für eure ausführlichen Antworten! Ich sehe, ich werde mich nochmal mit meinem Stb kurzschließen müssen um herauszufinden, was er sich da genau vorstellt. Wahrscheinlich dürfte eine dezidierte Aufstellung über alle Käufe/Verkäufe hinsichtlich Anlage-/Umlaufvermögen reichen und die Registrierungen können außen vor gelassen werden.

Schöne Grüße
Charles
 

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