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Umgang mit fehlgeleiteten Emails

Wettermann

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24. Mai 2008
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Ich besitze die idn-Variante einer generischen Domain deren none-idn-Variante von einem Unternehmen verwendet wird (generisch - keine Marke, die Masse erwartet unter dem Begriff auch nicht automatisch dieses Unternehmen, etc)

Nun bekomme ich öfters Emails, die eigentlich für dieses Unternehmen bestimmt sind.

Weiß jemand wie es rechtlich damit aussieht? Besteht für mich die Gefahr eines juristischen Problems wenn das Unternehmen durch den Emailabsender erfährt, dass er die Mail an die idn-Schreibweise gesende hat? Muss ich ggf. dem Absender mitteilen, dass die Mail von mir empfangen wurde? Oder kann ich die einfach ignorieren?

Von der Funktion her ist es schon klar, dass ich den Mailempfang natürlich einfach abschalten kann - darum geht es aber nicht.
 
Ich besitze die idn-Variante einer generischen Domain deren none-idn-Variante von einem Unternehmen verwendet wird (generisch - keine Marke, die Masse erwartet unter dem Begriff auch nicht automatisch dieses Unternehmen, etc)

Nun bekomme ich öfters Emails, die eigentlich für dieses Unternehmen bestimmt sind.

Weiß jemand wie es rechtlich damit aussieht? Besteht für mich die Gefahr eines juristischen Problems wenn das Unternehmen durch den Emailabsender erfährt, dass er die Mail an die idn-Schreibweise gesende hat? Muss ich ggf. dem Absender mitteilen, dass die Mail von mir empfangen wurde? Oder kann ich die einfach ignorieren?

Von der Funktion her ist es schon klar, dass ich den Mailempfang natürlich einfach abschalten kann - darum geht es aber nicht.

Verstehe nicht, wie Du sich sowas überhaupt fragen kannst.
Man sagt der Firma Bescheid oder leitet die Mail weiter und gut ist. So sollte es menschlich jedenfalls richtig sein..
 
Verstehe nicht, wie Du sich sowas überhaupt fragen kannst.
Man sagt der Firma Bescheid oder leitet die Mail weiter und gut ist. So sollte es menschlich jedenfalls richtig sein..

Erstens bin ich Domainer und sowas ist nunmal ein gutes Verkaufsargument. - Vorausgesetzt juristisch ist das ok. Und genau das hinterfrage ich hier.

Zweitens sind es wöchentlich im Schnitt 15 Mails. Die leite ich sicher nicht alle weiter.

Gruß
Torsten
 
Erstens bin ich Domainer und sowas ist nunmal ein gutes Verkaufsargument. - Vorausgesetzt juristisch ist das ok. Und genau das hinterfrage ich hier.

Zweitens sind es wöchentlich im Schnitt 15 Mails. Die leite ich sicher nicht alle weiter.

Gruß
Torsten

Achso, ich wusste nicht dass Domainer keine Menschen sind, sorry.

Ruf doch einfach mal bei der Firma an und erkläre den Sachverhalt.
Anschließend machst Du ins Postfach einfach eine Umleitung rein.
Die sind dann über "Umwege" über Deine Domain informiert und werden schon kaufen wollen, wenn Interesse vorhanden ist. (was ich nicht annehme)
 
sowas ist nunmal ein gutes Verkaufsargument.

ich würde dies nicht als Verkaufsargument betrachten, sondern eher der Beweis dass Verwechslungsgefahr besteht, und somit lieferst du selbst einen Argument um "vielleicht" eine Mahnung zu erhalten. (bin aber kein Jurist deshalb jeder soll es machen wie er für richtig hält.)

ich finde es allerdings erstaunlich dass du 15 emails wöchentlich auf eine IDN bekommst.
 
Geht zwar um Post und ist von 2000 aber dürfte bei Mails wohl änlich sein:
Wer fremde Briefe wegwirft, macht sich strafbar

Falsch zugestellte Post zurückgeben
Wiesbaden, 27. Juni 2000. Wer fremde Post, die er in seinem Briefkasten vorfindet, einfach wegwirft, kann sich strafbar machen. Ihm kann Sachbeschädigung an fremden Eigentum vorgeworfen werden, teilt das R+V-Infocenter für Sicherheit und Vorsorge in Wiesbaden mit.
Wer fremde Briefe wegwirft, macht sich strafbar

Hast du einen Catch-All aktiviert? Schalte diesen doch einfach ab.
 
@ René: Was soll das Gestänkere? "Domainer" stand nicht in Bezug zu "menschlich" sondern liest sich als grundsätzliches Argument.

@ claudio und AlexP: Danke für Eure Postings!

Gruß
Torsten
 
Torsten, das war kein Gestänkerei, ich wollte nur ins Gedächtnis rufen, dass sich die Weiterleitung der fehlgeleiteten
E-Mails bzw. das Bescheidsagen eigentlich komplett von selbst versteht, ohne auch nur kurz nachzudenken..
 
ich wollte nur ins Gedächtnis rufen, dass sich die Weiterleitung der fehlgeleiteten E-Mails bzw. das Bescheidsagen eigentlich komplett von selbst versteht, ohne auch nur kurz nachzudenken..

Ja, das sehe ich genauso.
Ich habe eine .com Domain und bekam täglich Mails, die eigentlich für die .nl gedacht sind. Monatelang habe ich sie immer kommentarlos weitergeleitet. Irgendwann haben die mich angerufen, kaufen wollten sie die Domain nicht, aber wir haben uns auf die Einrichtung von 12 Postfächern geeinigt. Da bekomme ich seitdem jährlich (seit 2008) einen xx Betrag dafür.
 
Wenn es ein generischer Begriff ist, dann sehe ich keine Abmahngefahr. Außerdem sehe ich es nicht so, dass für E-Mails die gleiche Rechtslage wie für Briefe gilt.

Meiner Ansicht nach gibt es drei Möglichkeiten:
1. Ignorieren
2. Weiterleitung oder Auto-Responder einrichten (könntest entsprechend Bezahlung von dem Unternehmen verlangen)
3. Domain an das Unternehmen verkaufen

Je nach Relevanz der E-Mails sollte das Unternehmen sich um eine Lösung bemühen. Deinerseits sehe ich nicht zwangsläufig Handlungsbedarf, abgesehen über eine Information an das Unternehmen, dass es sehr häufig vor kommt.
 
Jo, ist ein generischer Begriff, die Firma heißt nicht so wie die domain lautet und hat auch keine Marke darauf. Von dem Begriff sind fast alle gängigen Endungen weg und in Hand von deutschen Domainhändlern oder deutschen Endkunden.

Die Firma betreibt ihre Webseite unter einer anderen Domain und leitet die relevante Domain nur darauf um und nutzt sie für Emailverkehr (vermutlich weil die Webadresse zu lang ist für emails und die relevante Domain sehr kurz.

Meine Frage stammt eigentlich daher, dass ich den Schritt der Information schon vor einiger Zeit gegangen bin. Nun kam die Info an mich, dass man die Sache an einen Juristen abgegeben habe (von dem ich aber bisher nichts gehört habe).

Ich werde jetzt erstmal abwarten.
 
Was wollten sie mit der Drohung erreichen? Denn mehr ist es bis jetzt ja nicht gewesen. Oder vielleicht hat der Jurist dem Unternehmen klar gemacht, dass es kein Anrecht auf deine Domain hat, ohne Marke und ohne eindeutige Verwechslungsgefahr.
 
Obacht bei der Ansprache der Zielfirma! Wenn Du Dich da als Inhaber der Domain selbst meldest -möglichst noch schriftlich per eMail- dann haben sie Dich sehr schnell am Wickel, und bieten Dir "grosszügig" einen "Vergleich" an, sprich Du verkaufst fürn Appel und ein Ei und fühlst Dich noch glücklich dabei.

Am besten einen von Dir komplett unabhängigen Dritten mit Erfahrung im Umgang mit grossen Firmen die Ansprache via Telefon "unbeauftragt" vornehmen lassen, dann stehst Du aussen vor und alles perlt ab von Dir wie von ner Teflonpfanne. Die Abwicklung empfehle ich auch gleich mitzudeligieren, spart Nerven und böse Überraschungen.

Soll man dem Unternehmen ein paar eMails vorlegen? DU als Inhaber der Domain AUF KEINEN FALL. Catch All Konten sind heutzutage (aus Firmensicht) eigentlich sehr selten (weil sie primär viel Spam catchen), und alleine die Tatsache, dass Du einen laufen hast sieht evtl. in den Augen verbohrter Juristen schon nach "Lauschangriff" aus.

Dass die Firma das an einen Juristen gegeben hat ist normal, das passiert meistens. Der Jurist schweigt dann aber entweder, oder er klagt. Was er NICHT tun wird ist eine Kaufempfehlung zu geben.

Wettermann, kannst Dich ja mal melden bei Bedarf.

AlexS
 
Hi,

hatte das auch bei immo*bi*lien24.de - dort haben die Absender das s*cou*t vergessen.

- Mailadresse löschen falls die z.B. [email protected] gleich der der besagten Firma ist.
- Catch all raus, dann fängst du den ganzen Schrott nicht auf.

Das als Verkaufsargument zu nutzen halte ich für bedenklich.
Aber Frage: bei 15 Mails am Tag - wie sieht es den mit den Typins aus, die müssten dann ja enorm sein ?

Grüsse
mane
 
Erstens sind es nicht 15 am Tag
zweitens habe ich bereits geschrieben, warum es keine Typeins gibt. Die Domain dienst der Firma nur für den Emailverkehr. - Für die Webseite nutzen sie eine andere (sehr lange) Domain.
 
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