Ich habe folgendes Fax von einer Anwaltskanzlei bekommen [gekürzt und etwas abgeändert]:
"... unsere Mandantin ist u.a. Inhaberin der deutschen Wortmarke [...], die u.a. für "[...]waren" eingetragen ist.
... Es handelt sich um eine bekannte Marke im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG. ... laut einem Umfragegutachten der Gesellschaft für Konsumforschung handelt es sich um die im Inland bekannteste Marke für [...]waren.
...Weiter besitzt unsere Mandantin die deutsche Marke [...], die u. a. für "Telekommunikation; Verarbeitung von Informationen über Datennetze sowie Online-Dienste" eingetragen ist.
...Unsere Mandantinhat erfahren, daß Sie dich die Internet-Domain [...] haben registrieren lassen.
... Die Benutzung der Domain, die der Marke unserer Mandantin identisch ist, würde deren Unterscheidungskraft beeinträchtigen (vgl. hierzu BGH Bl. f. PMZ 2001, 212,214). Darüberhinaus besteht Verwechslungsgefahr jedenfalls mit der Marke [die für Telekommunikation,...]. Daher würde die Benutzung der Domain eine Markenverletzung gemäß $14 Abs. 2 Nr. 2 und 3 MarkenG darstellen. Da Sie durch die Registrierung der Domain eine Erstbegehungsgefahr für deren Benutzung ausgelöst haben, steht unserer Mandantin ein Unterlassungsanspruch gemäß § 14 Abs. 5 MarkenG zu. Daneben besteht ein Anspruch auf Erstattung der Kosten für unsere Einschaltung nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag.
Der Unterlassungsanspruch kann allein durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bzw. Löschung der Domain beseitigt werden.
Unsere Mandantin ist aber nicht unbedingt daran interessiert, die Ansprüche streitig durchzusetzen. Sofern uns bis zum 14. September 2001 ein annahmefähiges Verkaufsangebot, dessen Preis sich größenordungsmäßig an den Kosten für die Beschaffung der Domain orientiert, vorliegt, wird unsere Mandantin auf die Kosten für unsere Einschaltung verzichten. Sollte hingegen binnen der genannten Frist weder ein brauchbares Angebot noch eine Unterlassungserklärung bzw. ein Nachweis über eine beantragte Löschung der Domain vorliegen, werden der Unterlassungsanspruch sowie auch der Kostenerstattungsanspruch gerichtlich gegen Sie durchgesetzt."
--> zu den Marken:
Wortmarken
Markentext enthält den Umlaut ä
1. Marke [für die Produkte, die hergestellt werden]: Tag der Eintragung: 15.10.1992
2. Marke [für Telekommunikation,...]: identische Warengruppe wie 1. Marke, jedoch um Klassen 38 und 42 erweitert.
Anmeldetag: 25.06.2001
Tag der Eintragung: 26.07.2001
Tag der Veröffentlichung der Eintragung: 30.08.2001
Letzter Verfahrensstand: eingetr. Marke - Widersp.frist od. - verf. läuft
--> Markentext/Second Level Domain:
a) Es handelt sich um einen deutschen Familiennamen (nicht meiner (248 Einträge bei telefonbuch.de, 6 in CH, 7 in A, 4 in USA, 1 in Ungarn)
b) Es ist auch ein inoffizieller Ausdruck für die in Deutschland lebenden Menschen aus [Land]. Dieser Begriff wird seit spätestens seit 1985 verwendet.
c) "[...] Fraktur": Biogr.: ..., Orthopäde, Hamburg
Spontanfraktur (Dauerfraktur) der Mittelfußknochen II u./oder III als Überlastungsschaden. Mit örtlicher Schwellung u. Schmerzen einhergehend; oft erst an der Kallusbildung erkennbar.
--> Nach einer Recherche beim dpma habe ich festgestellt, dass für den Begriff eine weitere Wortmarke eingetragen ist (andere Klasse, anderes Unternehmen):
Anmeldetag: 04.12.1997
Tag der Eintragung: 14.05.1998
Tag der Veröffentlichung der Eintragung: 20.06.1998
Letzter Verfahrensstand: eingetr. Marke - Widersp.frist od. - verf. läuft
Klassen: 30
--> Es gibt auch einen Dokumentarfilm mit genau demselben Titel (Deutschland 1994, ZDF Länge: 62 Minuten)
--> Domain/Marke unter anderen TLD:
domain.de: hat sich die "abmahnende" Firma gereggt
domain.com: ""
domain.net: drittes Unternehmen: andere Produkte, keine Marke, "Familienname Elektronik Gmbh"
umlautdomain.com: ich, registriert am 27.02.01, kann derzeit noch nicht erreicht werden, kein Inhalt auf der Seite (technisch nicht möglich)
umlautdomain.net: hat "abmahnende" Firma gereggt
umlautdomain.org: hat "abmahnende" Firma gereggt
domain.info: hat "abmahnende" Firma gereggt
Alle anderen TLD sind frei, inkl. org, at und ch.
--> 1260 Treffer mit google
"... unsere Mandantin ist u.a. Inhaberin der deutschen Wortmarke [...], die u.a. für "[...]waren" eingetragen ist.
... Es handelt sich um eine bekannte Marke im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG. ... laut einem Umfragegutachten der Gesellschaft für Konsumforschung handelt es sich um die im Inland bekannteste Marke für [...]waren.
...Weiter besitzt unsere Mandantin die deutsche Marke [...], die u. a. für "Telekommunikation; Verarbeitung von Informationen über Datennetze sowie Online-Dienste" eingetragen ist.
...Unsere Mandantinhat erfahren, daß Sie dich die Internet-Domain [...] haben registrieren lassen.
... Die Benutzung der Domain, die der Marke unserer Mandantin identisch ist, würde deren Unterscheidungskraft beeinträchtigen (vgl. hierzu BGH Bl. f. PMZ 2001, 212,214). Darüberhinaus besteht Verwechslungsgefahr jedenfalls mit der Marke [die für Telekommunikation,...]. Daher würde die Benutzung der Domain eine Markenverletzung gemäß $14 Abs. 2 Nr. 2 und 3 MarkenG darstellen. Da Sie durch die Registrierung der Domain eine Erstbegehungsgefahr für deren Benutzung ausgelöst haben, steht unserer Mandantin ein Unterlassungsanspruch gemäß § 14 Abs. 5 MarkenG zu. Daneben besteht ein Anspruch auf Erstattung der Kosten für unsere Einschaltung nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag.
Der Unterlassungsanspruch kann allein durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bzw. Löschung der Domain beseitigt werden.
Unsere Mandantin ist aber nicht unbedingt daran interessiert, die Ansprüche streitig durchzusetzen. Sofern uns bis zum 14. September 2001 ein annahmefähiges Verkaufsangebot, dessen Preis sich größenordungsmäßig an den Kosten für die Beschaffung der Domain orientiert, vorliegt, wird unsere Mandantin auf die Kosten für unsere Einschaltung verzichten. Sollte hingegen binnen der genannten Frist weder ein brauchbares Angebot noch eine Unterlassungserklärung bzw. ein Nachweis über eine beantragte Löschung der Domain vorliegen, werden der Unterlassungsanspruch sowie auch der Kostenerstattungsanspruch gerichtlich gegen Sie durchgesetzt."
--> zu den Marken:
Wortmarken
Markentext enthält den Umlaut ä
1. Marke [für die Produkte, die hergestellt werden]: Tag der Eintragung: 15.10.1992
2. Marke [für Telekommunikation,...]: identische Warengruppe wie 1. Marke, jedoch um Klassen 38 und 42 erweitert.
Anmeldetag: 25.06.2001
Tag der Eintragung: 26.07.2001
Tag der Veröffentlichung der Eintragung: 30.08.2001
Letzter Verfahrensstand: eingetr. Marke - Widersp.frist od. - verf. läuft
--> Markentext/Second Level Domain:
a) Es handelt sich um einen deutschen Familiennamen (nicht meiner (248 Einträge bei telefonbuch.de, 6 in CH, 7 in A, 4 in USA, 1 in Ungarn)
b) Es ist auch ein inoffizieller Ausdruck für die in Deutschland lebenden Menschen aus [Land]. Dieser Begriff wird seit spätestens seit 1985 verwendet.
c) "[...] Fraktur": Biogr.: ..., Orthopäde, Hamburg
Spontanfraktur (Dauerfraktur) der Mittelfußknochen II u./oder III als Überlastungsschaden. Mit örtlicher Schwellung u. Schmerzen einhergehend; oft erst an der Kallusbildung erkennbar.
--> Nach einer Recherche beim dpma habe ich festgestellt, dass für den Begriff eine weitere Wortmarke eingetragen ist (andere Klasse, anderes Unternehmen):
Anmeldetag: 04.12.1997
Tag der Eintragung: 14.05.1998
Tag der Veröffentlichung der Eintragung: 20.06.1998
Letzter Verfahrensstand: eingetr. Marke - Widersp.frist od. - verf. läuft
Klassen: 30
--> Es gibt auch einen Dokumentarfilm mit genau demselben Titel (Deutschland 1994, ZDF Länge: 62 Minuten)
--> Domain/Marke unter anderen TLD:
domain.de: hat sich die "abmahnende" Firma gereggt
domain.com: ""
domain.net: drittes Unternehmen: andere Produkte, keine Marke, "Familienname Elektronik Gmbh"
umlautdomain.com: ich, registriert am 27.02.01, kann derzeit noch nicht erreicht werden, kein Inhalt auf der Seite (technisch nicht möglich)
umlautdomain.net: hat "abmahnende" Firma gereggt
umlautdomain.org: hat "abmahnende" Firma gereggt
domain.info: hat "abmahnende" Firma gereggt
Alle anderen TLD sind frei, inkl. org, at und ch.
--> 1260 Treffer mit google