Hallo Tinchen,
Literatur ist mir zu "Auswirkungen auf den
Unternehmesablauf" keine bekannt, ein paar
Worte dazu:
Wenn zusätzlich die UE-, OE-, AE-Version in
der selben Hand ist, so kann gegenüber
ausländischen Kunden weiterhin diese Version
übermittelt werden. Bei Werbung/allgemeinen
Infos für in- und ausländische Kunden mag es
natürlich problematisch sein, wenn die aus-
ländischen Kunden mit den selben ä-, ö-, ü-
Domains konfrontiert werden und nicht wissen,
wie sie das Sonderzeichen eintippen, den
Punny-Code eingeben oder umschreiben, was
hier selbstverständlich ist, wird im Ausland
wohl eher durch die Version U und nicht UE
statt Ü ersetzt werden, das muss bei der
Absicherung des Domainportfolios berücksichtigt
werden. Da das aber viele versäumen werden
oder die U-Version eine ganz andere Bedeutung
hat und andersweitig bereits vergeben ist
wird das zwangsläufig zu fehlgeleiteten
Emails und Browsereingaben führen.
Ansonsten habe ich zu Registrierung, technische
Erreichbarkeit und Rechtslage kurz drei
Artikel aus dem Domain-Recht.de-Newsletter
herausgesucht:
01) Umlaut-Domains - die Ruhe nach dem Sturm?
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Seit Einfuehrung internationalisierter Domain-Namen (IDNs) nach
dem Punycode-Standard sind bereits einige Monate vergangen. Doch
zwei Kernfragen sind nach wie vor ungeloest: offen ist, wie Ge-
richte die neuen Adressen handhaben, und wann reagiert Microsoft
und macht den Internet Explorer als Marktfuehrer unter den Brow-
sern umlautfaehig, so dass er ohne Plug-In IDNs darstellen kann?
Folgende weit verbreitete und haeufig genutzte Top Level Domains
erlauben die Registrierung von Umlaut-Domains: .com, .net, .info,
.de, .at, .ch und .li. Zwar gibt es teils erhebliche Unterschie-
de in der Zahl der zulaessigen Sonderzeichen; waehrend bei .de 92
neue Zeichen erlaubt sind, beschraenkt sich .info auf vorerst nur
drei. Grosse Unterschiede ergeben sich jedoch nicht, da die in
der Praxis fast ausschliesslich relevanten drei Umlaute bei al-
len grossen TLDs angemeldet werden koennen.
Mit Umlaut-Domains erstaunlich wenig beschaeftigen mussten sich
bisher die Gerichte. Doch die Ruhe koennte truegerisch sein. So
hat es neben vielen kleineren Unternehmen sehr wohl auch Welt-
marken erwischt, die ihre Domains zunaechst an unberechtigte
Dritte verloren hatten. Prominentes Beispiel ist der Nahrungs-
mittelkonzern Nestlé, dem mit nestlé.ch und nescafé.ch gleich
zwei IDNs entwischten. Eine interessante Mitteilung macht in
diesem Zusammenhang die schweizer Vergabestelle SWITCH: seit
Beginn der Umlaut-Aera gingen bei SWITCH sieben Vermittlungs-
auftraege ein, in denen es insgesamt um 29 strittige Domains
ging. Drei Konflikte loeste SWITCH, einen weiteren loesten die
Parteien gleich selbst. Die uebrigen drei werden noch verhan-
delt. Es steht zu vermuten, dass es nicht wenige Markeninha-
ber angesichts der rechtlichen Unsicherheiten zaehneknirschend
vorgezogen haben, die Domains gegen Zahlung eines "Loesegeldes"
abzukaufen, um so schnell an ihre Adresse zu gelangen, bevor
weiterer Schaden entsteht.
Unveraendert ist der Stand in Sachen Browser: Domains mit Umlau-
ten kann nur aufrufen, wer einen aktuellen Browser hat. Hierzu
zaehlen Netscape Version 7.1 und hoeher, Opera 7.11 und hoeher,
Mozilla 1.4 und hoeher, Mozilla Firefox und Konqueror (ab KDE 3.2
plus GNU IDN Library) sowie Safari 1.2 (Macintosh). Diese Brow-
ser unterstuetzen auch ohne zusaetzliches Plug-In die neuen Domains.
Wer dagegen mit dem Internet Explorer (IE) von Microsoft surft,
benoetigt das kostenlose Plug-In "i-Nav", um auch diesen Browser
umlautfaehig zu machen; ein IDN-Update von Microsoft selbst gibt
es derzeit ebenso wenig wie eine verbindliche Ankuendigung, wann
hiermit zu rechnen ist.
Registrierung von Umlaut-Domains z. B. unter:
>
http://www.united-domains.de/umlaut/
Das kostenlose Plug-In sowie ein ausfuehrliches FAQ zur Instal-
lation und Benutzung finden Sie unter:
>
http://www.umlaut-download.de
Quelle: tagi.ch, swissinfo.org, eigene Recherche
Domain-Recht.de-Newsletter Ausgabe 212
01) Die neuen Umlaut-Domains - eine Bilanz!
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Mit der oesterreichischen Endung .at ist nun auch die letzte be-
deutende Top Level Domain im deutschsprachigen Raum ins Umlaut-
Zeitalter gestartet. Zeit fuer uns, eine erste Zwischenbilanz zu
ziehen.
Den holprigsten Start aller Umlaut-Domains erwischte zweifel-
los .de. Neben technischen Pannen, die dem neuen Umlaut-Glueck
bereits 64 Sekunden nach dem offiziellen Startschuss eine mehr-
stuendige Pause bescherten, sorgte vor allem die Vergabe prak-
tisch aller Top-Domains zu Gunsten der Kunden einer Handvoll
kleinerer DENIC-Mitglieder fuer einigen Unmut in der Domain-
Gemeinde. Hier waere anstelle der so genannten "Live Queue"
ein faires und durchschaubares "Landrush-Round-Robin"-Verfah-
ren sicherlich der bessere Weg gewesen.
Die in einigen Foren verbreiteten Verschwoerungstheorien ent-
behren jedoch jeglicher Grundlage. Allein die nackten Zahlen
machen klar, dass von allen Vergabestellen die DENIC die mit
Abstand groesste Herausforderung zu bewaeltigen hatte. Waeh-
rend beispielsweise in Oesterreich wenige Stunden nach dem
Start etwa 90.000 Antraege eingingen, prasselten bei DENIC
weit ueber 500.000 Anmeldungen auf das Registrierungssystem
ein. Fuer die DENIC war dies wohl eine historisch einmalige
Situation, die alles in allem zumindest aus technischer Sicht
gut bewaeltigt wurde.
Keine groesseren Probleme meldeten .info, .at und .ch. Aller-
dings bewegt sich die Zahl der Neuanmeldungen dort in ganz
anderen Dimensionen: waehrend in der Umlaut-Anfangsphase bei
.de geschaetzt etwa 200.000 Domains erfolgreich registriert
wurden, sind es bei .info etwa 13.000, bei .ch 26.500 und bei
.at etwa 9.000 Umlaut-Adressen. All diese Zahlen belegen zu-
dem, dass ein erhebliches Beduerfnis nach Umlauten bestand.
Letztlich haben daher alle Vergabestellen wesentlich dazu
beigetragen, die Nutzung des Internets fuer die User noch
bequemer und komfortabler zu gestalten.
Das groesste Raetsel bleibt nun Otto Normalsurfer: nach wie vor
ist vielen Nutzern unbekannt, dass Domains mit Umlauten nur auf-
rufen kann, wer einen aktuellen Browser hat. Hierzu zaehlen Net-
scape Version 7.1 und hoeher, Opera 7.11 und hoeher, Mozilla 1.4
und hoeher, Mozilla Firebird und Konqueror (ab KDE 3.2 plus GNU
IDN Library) sowie Safari 1.2. (Macintosh). Diese Browser unter-
stuetzen schon jetzt auch ohne zusaetzliches Plug-In die neuen
Domains. Wer dagegen mit dem Internet Explorer (IE) von Micro-
soft ins Netz geht, sei hier nochmals erinnert: erst mit Hilfe
des Plug-In "i-Nav", das kostenlos zum Dowload bereit steht,
ist auch der IE umlautfaehig.
Bis auch wirklich jeder Nutzer einen IDN-kompatiblen Browser
hat und Umlaut-Domains nutzen kann, wird also noch einige Zeit
vergehen.
Registrierung von Umlaut-Domains z. B. unter:
>
http://www.united-domains.de/umlaut/
Das kostenlose Plug-In sowie ein ausfuehrliches FAQ zur Instal-
lation und Benutzung finden Sie unter:
>
http://www.umlaut-download.de
Quelle: eigene Recherche
Domain-Recht.de-Newsletter Ausgabe 204
05) IDNs - Rechtsrisiken bei Umlaut-Domains
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Die Erwartungen an die neuen Umlaut-Domains ("internationalized
domain names", kurz IDN), die ab Maerz in Deutschland verfuegbar
sein werden, sind gross. Die Provider rechnen mit wachsenden Um-
saetzen, die Haendler mit neuen, guten Geschaeften, die DENIC,
Verwaltung der .de-Domains, mit einem schnellen Sprung ueber die
8-Millionenhuerde, und die Juristen mit erstklassigen Rechts-
streiten. Lasst sie also kommen.
Die Nutzer, Domain-Haendler und Domain-Inhaber sollten jedoch
nicht zu euphorisch an die Sache rangehen. Denn das Risiko, mit
der Registrierung einer Umlaut-Domain Juristen in die Hand zu
spielen, ist gross. Folgende rechtliche Aspekte sollten bei der
Registrierung der neuen Umlaut-Domains beachtet werden:
a) Markenrechtsverletzungen:
Eingetragene Marken (§§ 4, 14 MarkenG), soweit sie prioritaets-
aelter sind und die registrierte Umlaut-Domain im geschaeftlichen
Verkehr genutzt wird, gewaehren dem Inhaber des Markenrechts bes-
sere Rechte als dem Inhaber der geschaeftlich genutzten Umlaut-
Domain. Wird die Domain nicht im geschaeftlichen Verkehr genutzt,
kann, je nach Gericht, doch ein Freigabeanspruch