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Umlautdomains - wirtschaflicher Effekt

tinchen

New member
Registriert
19. Juni 2004
Beiträge
2
hi,
ich muss eine Semesterarbeit zu dem Thema: "Diskutieren Sie den wirtschaftlichen Effekt von Umlaut- Domänen in der BRD für ortsansässige Unternehmen".
Gemeint ist damit alles von der Registrierung, über Rechtslage bis hin zur Wirtschaft.
Problematik bezieht sich natürlich hauptsächlich auf Unternehmen, die international tätig sind.
Wirkt sich das Thema positiv oder negativ auf den Ablauf i.d. Firma aus ?
Ablauf innerhalb der Firma und die Kommunikation bzw. Korrespondenz mit anderen.

Nun suche ich Literatur oder Informationsquellen, die sich mit diesem Thema beschäftigen.
Ich würde mich freuen, wenn jemand etwas dau weiß.

Vielen Dank
 
Hi tinchen,

das sind eine Menge Infos die Du da gerade anforderst.
Sicherlich gibt es hier den einen oder anderen, der in diesem Thema sehr firm ist, und bestimmt auch hilfreicher ist als manche (die meisten) Lektüren.

Allerdings geht es mir in letzter Zeit sehr schwer von der Hand, Infos in solch "geballter" Form einfach so an jemand "Unbekannten" weiterzugeben, dafür steckt einfach zu viel Zeit und Arbeit in diesem "Wissen".

Du findest sehr viele Infos hier im Forum, einfach durchstöbern und das wichtige/richtige versuchen rauszufiltern.

Sorry, aber bei einer einzelnen Domain helfe ich Dir gerne, aber so umfassend...

Viel Erfolg bei der Arbeit und viel Spass dabei!

grüsse,
engel
 
Hallo Tinchen,

Literatur ist mir zu "Auswirkungen auf den
Unternehmesablauf" keine bekannt, ein paar
Worte dazu:
Wenn zusätzlich die UE-, OE-, AE-Version in
der selben Hand ist, so kann gegenüber
ausländischen Kunden weiterhin diese Version
übermittelt werden. Bei Werbung/allgemeinen
Infos für in- und ausländische Kunden mag es
natürlich problematisch sein, wenn die aus-
ländischen Kunden mit den selben ä-, ö-, ü-
Domains konfrontiert werden und nicht wissen,
wie sie das Sonderzeichen eintippen, den
Punny-Code eingeben oder umschreiben, was
hier selbstverständlich ist, wird im Ausland
wohl eher durch die Version U und nicht UE
statt Ü ersetzt werden, das muss bei der
Absicherung des Domainportfolios berücksichtigt
werden. Da das aber viele versäumen werden
oder die U-Version eine ganz andere Bedeutung
hat und andersweitig bereits vergeben ist
wird das zwangsläufig zu fehlgeleiteten
Emails und Browsereingaben führen.

Ansonsten habe ich zu Registrierung, technische
Erreichbarkeit und Rechtslage kurz drei
Artikel aus dem Domain-Recht.de-Newsletter
herausgesucht:

01) Umlaut-Domains - die Ruhe nach dem Sturm?
--------------------------------------------------------------

Seit Einfuehrung internationalisierter Domain-Namen (IDNs) nach
dem Punycode-Standard sind bereits einige Monate vergangen. Doch
zwei Kernfragen sind nach wie vor ungeloest: offen ist, wie Ge-
richte die neuen Adressen handhaben, und wann reagiert Microsoft
und macht den Internet Explorer als Marktfuehrer unter den Brow-
sern umlautfaehig, so dass er ohne Plug-In IDNs darstellen kann?

Folgende weit verbreitete und haeufig genutzte Top Level Domains
erlauben die Registrierung von Umlaut-Domains: .com, .net, .info,
.de, .at, .ch und .li. Zwar gibt es teils erhebliche Unterschie-
de in der Zahl der zulaessigen Sonderzeichen; waehrend bei .de 92
neue Zeichen erlaubt sind, beschraenkt sich .info auf vorerst nur
drei. Grosse Unterschiede ergeben sich jedoch nicht, da die in
der Praxis fast ausschliesslich relevanten drei Umlaute bei al-
len grossen TLDs angemeldet werden koennen.

Mit Umlaut-Domains erstaunlich wenig beschaeftigen mussten sich
bisher die Gerichte. Doch die Ruhe koennte truegerisch sein. So
hat es neben vielen kleineren Unternehmen sehr wohl auch Welt-
marken erwischt, die ihre Domains zunaechst an unberechtigte
Dritte verloren hatten. Prominentes Beispiel ist der Nahrungs-
mittelkonzern Nestlé, dem mit nestlé.ch und nescafé.ch gleich
zwei IDNs entwischten. Eine interessante Mitteilung macht in
diesem Zusammenhang die schweizer Vergabestelle SWITCH: seit
Beginn der Umlaut-Aera gingen bei SWITCH sieben Vermittlungs-
auftraege ein, in denen es insgesamt um 29 strittige Domains
ging. Drei Konflikte loeste SWITCH, einen weiteren loesten die
Parteien gleich selbst. Die uebrigen drei werden noch verhan-
delt. Es steht zu vermuten, dass es nicht wenige Markeninha-
ber angesichts der rechtlichen Unsicherheiten zaehneknirschend
vorgezogen haben, die Domains gegen Zahlung eines "Loesegeldes"
abzukaufen, um so schnell an ihre Adresse zu gelangen, bevor
weiterer Schaden entsteht.

Unveraendert ist der Stand in Sachen Browser: Domains mit Umlau-
ten kann nur aufrufen, wer einen aktuellen Browser hat. Hierzu
zaehlen Netscape Version 7.1 und hoeher, Opera 7.11 und hoeher,
Mozilla 1.4 und hoeher, Mozilla Firefox und Konqueror (ab KDE 3.2
plus GNU IDN Library) sowie Safari 1.2 (Macintosh). Diese Brow-
ser unterstuetzen auch ohne zusaetzliches Plug-In die neuen Domains.
Wer dagegen mit dem Internet Explorer (IE) von Microsoft surft,
benoetigt das kostenlose Plug-In "i-Nav", um auch diesen Browser
umlautfaehig zu machen; ein IDN-Update von Microsoft selbst gibt
es derzeit ebenso wenig wie eine verbindliche Ankuendigung, wann
hiermit zu rechnen ist.

Registrierung von Umlaut-Domains z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/umlaut/

Das kostenlose Plug-In sowie ein ausfuehrliches FAQ zur Instal-
lation und Benutzung finden Sie unter:
> http://www.umlaut-download.de

Quelle: tagi.ch, swissinfo.org, eigene Recherche
Domain-Recht.de-Newsletter Ausgabe 212


01) Die neuen Umlaut-Domains - eine Bilanz!
--------------------------------------------------------------

Mit der oesterreichischen Endung .at ist nun auch die letzte be-
deutende Top Level Domain im deutschsprachigen Raum ins Umlaut-
Zeitalter gestartet. Zeit fuer uns, eine erste Zwischenbilanz zu
ziehen.

Den holprigsten Start aller Umlaut-Domains erwischte zweifel-
los .de. Neben technischen Pannen, die dem neuen Umlaut-Glueck
bereits 64 Sekunden nach dem offiziellen Startschuss eine mehr-
stuendige Pause bescherten, sorgte vor allem die Vergabe prak-
tisch aller Top-Domains zu Gunsten der Kunden einer Handvoll
kleinerer DENIC-Mitglieder fuer einigen Unmut in der Domain-
Gemeinde. Hier waere anstelle der so genannten "Live Queue"
ein faires und durchschaubares "Landrush-Round-Robin"-Verfah-
ren sicherlich der bessere Weg gewesen.

Die in einigen Foren verbreiteten Verschwoerungstheorien ent-
behren jedoch jeglicher Grundlage. Allein die nackten Zahlen
machen klar, dass von allen Vergabestellen die DENIC die mit
Abstand groesste Herausforderung zu bewaeltigen hatte. Waeh-
rend beispielsweise in Oesterreich wenige Stunden nach dem
Start etwa 90.000 Antraege eingingen, prasselten bei DENIC
weit ueber 500.000 Anmeldungen auf das Registrierungssystem
ein. Fuer die DENIC war dies wohl eine historisch einmalige
Situation, die alles in allem zumindest aus technischer Sicht
gut bewaeltigt wurde.

Keine groesseren Probleme meldeten .info, .at und .ch. Aller-
dings bewegt sich die Zahl der Neuanmeldungen dort in ganz
anderen Dimensionen: waehrend in der Umlaut-Anfangsphase bei
.de geschaetzt etwa 200.000 Domains erfolgreich registriert
wurden, sind es bei .info etwa 13.000, bei .ch 26.500 und bei
.at etwa 9.000 Umlaut-Adressen. All diese Zahlen belegen zu-
dem, dass ein erhebliches Beduerfnis nach Umlauten bestand.
Letztlich haben daher alle Vergabestellen wesentlich dazu
beigetragen, die Nutzung des Internets fuer die User noch
bequemer und komfortabler zu gestalten.

Das groesste Raetsel bleibt nun Otto Normalsurfer: nach wie vor
ist vielen Nutzern unbekannt, dass Domains mit Umlauten nur auf-
rufen kann, wer einen aktuellen Browser hat. Hierzu zaehlen Net-
scape Version 7.1 und hoeher, Opera 7.11 und hoeher, Mozilla 1.4
und hoeher, Mozilla Firebird und Konqueror (ab KDE 3.2 plus GNU
IDN Library) sowie Safari 1.2. (Macintosh). Diese Browser unter-
stuetzen schon jetzt auch ohne zusaetzliches Plug-In die neuen
Domains. Wer dagegen mit dem Internet Explorer (IE) von Micro-
soft ins Netz geht, sei hier nochmals erinnert: erst mit Hilfe
des Plug-In "i-Nav", das kostenlos zum Dowload bereit steht,
ist auch der IE umlautfaehig.

Bis auch wirklich jeder Nutzer einen IDN-kompatiblen Browser
hat und Umlaut-Domains nutzen kann, wird also noch einige Zeit
vergehen.

Registrierung von Umlaut-Domains z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/umlaut/

Das kostenlose Plug-In sowie ein ausfuehrliches FAQ zur Instal-
lation und Benutzung finden Sie unter:
> http://www.umlaut-download.de

Quelle: eigene Recherche

Domain-Recht.de-Newsletter Ausgabe 204


05) IDNs - Rechtsrisiken bei Umlaut-Domains
--------------------------------------------------------------

Die Erwartungen an die neuen Umlaut-Domains ("internationalized
domain names", kurz IDN), die ab Maerz in Deutschland verfuegbar
sein werden, sind gross. Die Provider rechnen mit wachsenden Um-
saetzen, die Haendler mit neuen, guten Geschaeften, die DENIC,
Verwaltung der .de-Domains, mit einem schnellen Sprung ueber die
8-Millionenhuerde, und die Juristen mit erstklassigen Rechts-
streiten. Lasst sie also kommen.

Die Nutzer, Domain-Haendler und Domain-Inhaber sollten jedoch
nicht zu euphorisch an die Sache rangehen. Denn das Risiko, mit
der Registrierung einer Umlaut-Domain Juristen in die Hand zu
spielen, ist gross. Folgende rechtliche Aspekte sollten bei der
Registrierung der neuen Umlaut-Domains beachtet werden:

a) Markenrechtsverletzungen:
Eingetragene Marken (§§ 4, 14 MarkenG), soweit sie prioritaets-
aelter sind und die registrierte Umlaut-Domain im geschaeftlichen
Verkehr genutzt wird, gewaehren dem Inhaber des Markenrechts bes-
sere Rechte als dem Inhaber der geschaeftlich genutzten Umlaut-
Domain. Wird die Domain nicht im geschaeftlichen Verkehr genutzt,
kann, je nach Gericht, doch ein Freigabeanspruch
 
durchgesetzt
werden, wie die Entscheidung weideglueck.de gezeigt hat.

Prioritaetsaeltere Geschaeftsbezeichnungen und Werktitel (§§ 5, 15
MarkenG) generieren nicht nur Ansprueche aus dem Markenrecht, die
grundsaetzlich nur bei einer geschaeftlichen Nutzung der Umlaut-
Domain greifen, sondern auch aus dem Namensrecht (§ 12 BGB), so
dass es auf eine Nutzung im geschaeftlichen Verkehr nicht ankommt.
Auch privat genutzte Domain-Namen sind damit angreifbar.

b) Namensrechtsverletzungen:
Zur Nutzung von "Namensdomains" sind im Grunde nur die Namens-
traeger berechtigt. Unter Gleichnamigen gilt das Prinzip "first
come, first served". Ausnahmen gelten lediglich fuer bekannte
oder beruehmte Namen. Hier sind keine Unterschiede zu den bekann-
ten Regeln zu erwarten. Unklar ist allerdings, was sich mit der
Einfuehrung korrekter Schreibweisen entwickelt. Muss Herr Schlueter
(mit Umlaut) jetzt die Domain schlueter.de an Herrn Schlueter
(ohne Umlaut) herausgeben, weil die korrekte Schreibweise des
Namens als Umlaut-Domain registrierbar ist?

c) Unlauterer Wettbewerb:
Die Registrierung von Gattungsdomains birgt die Gefahr, als Tritt-
brettfahrer ins Visier des Inhabers einer "normalen" Domain wie
klingeltoene.de zu kommen. Sollte die aehnliche Umlaut-Domain im
geschaeftlichen Verkehr genutzt werden, ergeben sich Unterlassungs-
ansprueche wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens und Verstoss gegen
das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Aber selbst
wenn ein Konkurrent die Domain lediglich registriert (und nicht
nutzt), damit der Konkurrent mit der "alten" Domain die neue Um-
lautversion nicht registrieren und nutzen kann, entsteht ein An-
spruch wegen sittenwidriger Behinderung nach dem UWG. Wer aber
auf der Umlaut-Domain eine private Seite eroeffnet (und kein Kon-
kurrent ist), sollte nichts zu befuerchten haben.

Nicht vergessen darf man jedoch, dass der BGH sich in seiner
Entscheidung mitwohnzentrale.de gegen die Monopolisierung von
Gattungsbegriffen durch einen Anbieter ausgesprochen hat. Ob man
bereits von einer Monopolisierung sprechen kann, wenn ein Anbieter
eine Gattungsdomain sowohl als Umlaut als auch als "Normaldomain"
registriert hat, darf bezweifelt werden. Kommen aber noch zahl-
reiche Registrierungen unter anderen Top Level Domains hinzu,
koennte die diffuse Einschaetzung des BGH greifen.

d) Weitere Bedenken:
Inwieweit wird von den Gerichten beruecksichtigt, dass die Browser-
darstellung der Umlaut-Domains von dem tatsaechlichen Domain-Namen
im Punycode mit dem Praefix "xn--" gaenzlich abweicht, der Domain-
Name also anders lautet, als er dem Internetnutzer erscheint?

Letztlich muss man abwarten, wie die Rechtsprechung auf diese neuen
Aspekte in der Domain-Welt reagiert, und wie Anwaelte ihnen diese
Welt nahe bringen.

Spezialisierte Anwaelte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Registrierung/Vorbestellung von Umlaut-Domains z.B. unter:
> http://www.united-domains.de/umlaut/

Quelle: eigene Recherche

Domain-Recht.de-Newsletter Ausgabe 192


Hoffe das hilft dir ein wenig weiter!

Gruß
Sebastian
 
hey, danke das ging ja echt schnell mit der antwort und ich denke auf jedenfall hab ich jetzt schon mal ne basis, womit ich überhaupt was anfangen kann.

ach ja und engel ich komme dann gerne auf dein angebot zurück, wenns soweit ist...
 
Ein - wenn auch angesehener - Internet-
Newsletter zitiert sich natürlich nicht
so schön in einer Seminararbeit...

In fast allen Büchern zum Thema Domains,
seien sie auch nur ein Jahr alt, wird
darüber noch kein Wort verloren.

Handbuch Domain-Namen, Florian Huber/
Daniel Dingeldey, 2. Auflage, 2004,
Seite 55-56 zu Technischem, Registrierung
und Rechtlichem bzgl. IDN-Domains,
allerdings nur 1,5 Seiten...Kann ich dir
gerne einscannen... :-)

Gruß
Sebastian
 

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