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Umlautdomains

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S

sizzle

Guest
Hallo zusammen,

Mich würde sehr interessieren, wie ich als Neuling die Einführung der Umlautdomains zu betrachten und verstehen hab.

Einer Suchmaschine ist es momentan schon egal, ob ich das gesuchte Wort mit Umlaut oder mit ae / ue / oder oe schreibe. Viele Domains sind auch schon vergeben, so wie Ihr mir das von Anfang an schon erläutert habt.

Trotzdem hätte ich folgende Fragen, zum besseren Verstehen.

-      bügeleisen.info ist momentan noch frei. Ich habe nicht vor diese zu erwerben, aber könnte ich das poblemlos tun? Oder müsste ich dann mit einer berechtigten  Abmahnung des dem Inhabers - von buegeleisen.info oder sonstigen Konsequenzen rechnen?

-      Wie ist denn allgemein die Wertigkeit zu betrachten. Wäre Bücher.de genauso viel wert wie Buecher.de, also für jemanden ein Schnäppchen, der mit Büchern handelt?


-      Werden die Browser bald die Umlaute automatisch akzeptieren, auch ohne dieses Hilfsmittel, von dem man hört, dass es heute schon beim Einen oder Anderen klapp.        

Vielen Dank für jede Antwort schon mal jetzt und noch einen schönen Sonntag.

Nette Grüße
sizzle                                                                                                                                                                                
 
Hallo

bügeleisen.info ist momentan noch frei.

Schon klar da die Umlautdomains unter .info erst irgendwann dieses Jahr eingeführt werden und vorher kann die nunmal keiner registrieren also ist auch bücher.info noch frei  ;)

In diesem speziellen Fall wirst du wohl keine Probleme mit der ue Version bekommen bei z.B bücher.de kann es schon Schwierigkeiten mit buecher.de geben.

Das man sich auch hier an die Grundsätze halten muss keine Städte München.de/info (Bin mal gespannt wer so dumm ist) oder Firmennamen die Bekannt sind Marken usw ist ja selbstverständlich.
 
So nun unter dem normalen Nick

Zur Wertigkeit: Am Anfang denke ich werden die Leute noch wie eine zeitlang zu oe ue ae tendieren (Die Dauersurfer) aber die Umlautversion wird mehr und mehr aktuell da es einfacher ist und außerddem die neueren Surfer gleich mit den Umlautdomains einsteigen.
Es ist trotzdem das bessere beidere Versionen zu haben.

Auch denke ich wird es am 1.3 einen enormen Medienrummel geben. Die Domains werden auch zunehmend beworben werden.

Natürlich muss man klarr sehen das Umlautdomains eben nur eine spezifische Zielgruppe haben
Man wird sehen..

Gruß Freakfer
 
hifreaker,

danke...für deine ausführung. was meinst Du mit Zielgruppen?

nette Grüße
sizzle
 
Hallo

bücher.de = deutsche User die ein Buch kaufen wollen
amazon.de/com usw = deutsche und eventuell internationale User die ein Buch kaufen wollen.

Jemand der die Umlaute nicht auf seiner Tastatur hat wird niemals ein Buch unter bücher.de kaufen da währe buecher.de sogar noch eine bessere Lösung

Gruß Freakfer
 
Hallo,

kannst Du mir bitte kurz erläutern, in wie weit es Probleme geben kann, oder wie wahrscheinlich es ist daß jemand, der
bücher.de registriert mit buecher.de Probleme bekommt.

Ich dachte bisher, daß - wenn es nicht um Marken, Städte oder ähnlich Inhaberbezogene Domains geht, jeder das Recht hat eine Domain zu erwerben.

Bücher, Raumfähren, Schüler, Diät usw. dass sind doch Allerweltsbegriffe.

Wäre Dir echt dankbar, könntest Du nochmal einen kleinen Anlauf starten.

nette Grüße
sizzle
 
kannst Du mir bitte kurz erläutern, in wie weit es Probleme geben kann, oder wie wahrscheinlich es ist daß jemand, der
bücher.de registriert mit buecher.de Probleme bekommt.

Ich dachte bisher, daß - wenn es nicht um Marken, Städte oder ähnlich Inhaberbezogene Domains geht, jeder das Recht hat eine Domain zu erwerben.

Bücher, Raumfähren, Schüler, Diät usw. dass sind doch Allerweltsbegriffe.

Wäre Dir echt dankbar, könntest Du nochmal einen kleinen Anlauf starten.

nette Grüße
sizzle

Mir ist ein fall bekannt wo inhaber von Ä Domain eine Mahnung von Inhaber ae Domain gekriegt hat.
Aber es war keine marke angemeldet -keine namenrechte
Inhaber von Ä Domain dürfte sein domain behalten  ;D
und Inhaber von AE musste alle gebühren tragen ;D
aber das ist einzehlfall :o

es interessiert mich auch wie dass bei generischen begriffen abläuft?

MFG
Viktor
 
Achtung Gattungsbegriffe!

“Nun gut”, denkt sich Müller und besinnt sich auf seine konkrete Tätigkeit als Spülmaschinenverkäufer: “www.spülmaschinen.de klingt auch nicht schlecht.” Auch hier ist jedoch äußerste Vorsicht geboten. Aus dem Schneider ist Müller jedenfalls dann, wenn er bereits Inhaber der Domain “spuelmaschinen.de” war. Dann sollte er sogar schnell zugreifen, um sich auch die neue, richtige Schreibweise für seine Seite zu sichern. Andernfalls aber drohen ihm möglicherweise wettbewerbsrechtliche Konsequenzen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das gilt insbesondere, wenn die Gefahr besteht, dass Müller mit seiner neuen Präsenz dem Inhaber von “spuelmaschinen.de” das Wasser -sprich: die Kunden - abdreht. Die Rechtsprechung hat in diesem Bereich (z.B. bei rechtsanwalt.de, wirtschaft.de) etwa unter dem Gesichtspunkt der “Kanalisierung von Kundenströmen” in der Vergangenheit Wettbewerbsverstöße im Einzelfall bejaht. Das gilt übrigens auch bei den so genannten “Vertipperdomains” wie etwa “mller.de”. Es ist nicht anzunehmen, dass sich an dieser Rechtsprechung bei Umlautdomains etwas ändern wird.

Fazit: Vorsicht bei Gattungsbegriffen, vor allem wenn Kunden von Mitbewerbern “abgefangen” werden könnten.

Quelle: Rechtsanwalt und Markenrechts-Spezialist Ulrich Luckhaus
 
Hoi sizzle,

Nur meine persöhnliche Meinung dazu:

*bügeleisen.tld...
Ich würde an Deiner Stelle jede Allgemeinbegriff-Umlautdomain,
welche Dich auch von der Thematik her etwas reizt
(im Sinne eines potentiellen Projektes - dann macht die Arbeit
mehr Spass) versuchen zu registrieren (mit einem Auge gerne
auch auf AdWords bei Google/Overture gerichtet hehe) .
Offengestanden beeindruckt mich das Säbelrasseln mancher
'Umlautsverenkungsdomaininhaber.tld' (noch frei?) in rechtlicher
Hinsicht zunehmend weniger. Ärger wird es wohl geben,
aber die reine Registration einer allgemeinbegrifflichen Domain
dürfte wohl kaum als 'Verbrechen' gelten. Ich würde erst mal dafür
sorgen, dass Du überhaupt ein paar ordentliche IDNs bekommst. Beachte bitte auch die dot DEs.
Der 'Com/Net Zug' ist schon längst abgefahren.

*bücher/buecher.tld, Wert
In schätzungsweise zwei bis drei Jahren wird die Domain 'Bücher.tld'
meiner Meinung nach das zehnfache wert sein gegenüber 'buecher.tld'.
Meiner Meinung nach werden alle umschriebenen Domainkonstrukte
schon _vor_ der ersten Minute der IDNs im DNS schlagartig ca.
50% (+) ihres Handelswertes verlieren. Sie haben auf lange Sicht meiner
Meinung nach nur noch defensiven Wert im Sinne der ordentlich
buchstabierten IDN-Domains. Klingt sicherlich krass, aber dies erwarte ich.

*browser
Browser richten sich nach DNS. Was im DNS klappt, muss
im Browser klappen - nicht umgekehrt. :-)
Geschwind werden die Browser-Updates kommen. Manche klappen
jetzt schon. Die wahrlich geringste Sorge wie ich meine. :-)

Grüsse

John
Gewürze.com
 
Hallo webplanet,

Die Argumentationslinie des werten RAs erscheint
mir zwar als interessant, die herangezogenen
Beispielfälle stärken auch sein Argument, aber
sein Argument selbst, dass sich IDNs mit
bestehenden Präzedenzfällen mit (meines Erachtens
nach eher unverwandten) Fällen einordnen lassen,
erscheint mir als etwas gewagt.
Die rechtliche Frage ist meiner Meinung nach weitaus
grösser als 'Kanalisierung' von vermeintlichen
'Kundenströmen' einer 'Spuelmaschine.de'.
Es ist u.a. eine Frage, ob neue Technik
den vormaligen Nutzen von Behelfsentscheidungen
bei der Registrationen deartiger Domains gleich
die 'Vererbung' von Prioritätsansprüchen gestatten
darf. Zudem stehen Allgemeinbegriffe ohnehin im Sinne
von 'Schutz' bewiesen auf tönernen Füssen.
Unser Sebastian hier könnte ja trotz seiner 'Anwaelte.info'
versuchen, eine eher objektive Betrachtung zu bemühen. ;-)

Grüsse

John

Gewürz.com
(K.A. warum das Forums-Script sich manchmal einfach
für fette Schrift spontan entscheidet. Sorry)
 
Hallo alle Ihr Fleissigen,

vielen vielen Dank für die großzügigen Ausführungen. Ich bin gerade wieder heim gekommen und werde mir alles noch mehrmals in Ruhe durchlesen um es auch genau zu verstehen.

Wollte mich vorab nur schnell einmal bedanken. Jetzt fällt es mir doch ein wenig leichter die Registrierung von Umlautdomains einzuordnen. Vielleicht, wenn ich das meiste Eurer Antworten verstanden habe, vuielleicht ergibt sich dann doch noch eine Frage. Z.B. wüsste ich gerne, was denn: IDNs und DNS in Bezug auf "Umlaut" - Domains heisst. Sorry aber hier stehe ich ein wenig auf dem Schlauch.

Also vielen Dank nochmal

nette Grüße
sizzle
 
ohh....

habs nun bei FAQ gefunden, die Geschichte mit IDNs und DNS

nette Grüße
sizzle
 
Mal ein Versuch einer neutralen Darstellung, es
muss jeder konkrete Fall für sich betrachtet werden:

Auch eine Wortmarke "bücher.de" oder "börse.de"
für Telekommunikation oder Werbung wäre nicht
schutzfähig
, da diese Dienstleistungen im
Zusammenhang mit den Sachangaben stehen und
im Internet diese Dienstleistungen erbracht
werden können, im Internet Bücher verkauft
werden können oder Informationen über Bücher
erbracht werden können zudem muss es jedem
frei bleiben in der Werbung diese Sachbegriffe
zu verwenden, um seine Waren/DL zu bewerben.

Eine Wort-/Bildmarke auf einen allgemeinen
Gattungsbegriff wäre eintragungsfähig, wenn
hier die Gestaltung des Begriffs eine besondere
geistige Höhe aufweist (z.B. so wie es bei der
Wort-/Bildmarke "anwalt24" der Fall ist) und
nicht nur werbeüblich ist. Dadurch kann man einem
Dritten verbieten diesen Begriff in dieser
grafischen Aufmachung zu verwenden, aber das
muss man ja gar nicht tun, man kann für die
Domain ja einfach ein Logo einsetzen, das dem
eingetragenen nicht gleicht oder ähnelt. Dem
Begriff als solchen kommt dennoch kein Schutz zu,
wenn er ohne die grafische Aufmachung nicht
eingetragen worden wäre und ihm folglich jegliche
Unterscheidungskraft fehlt oder dieser nur
beschreibend und freihaltsbedüftig ist. Auch eine
Topleveldomain .de, .com, .info oder .ch ändert
an dieser Tatsache nichts.

Also ich würde mich deswegen nicht so schnell
einschüchtern lassen und eine Domain verschenken
oder viel zu billig verkaufen.

Ausnahmen natürlich überragende Bekanntheit,
wie vielleicht börse.de, bücher.de oder
günstiger.de o.ä.

Auch Titelschutz wie bei voegeln.de, wo ein
entsprechendes Logo markenmäßig genutzt wird
kommt nur dann zustande, wenn der Begriff
Unterscheidungskraft besitzt, was hier nicht
der Fall zu sein scheint oder wenn das Kriterium
der Unterscheidungskraft durch überragende
Bekanntheit
überwunden wird, hier sind sehr
strenge Kriterien anzulegen, was die Bekanntheit
angeht bei solchen Domains ohne Markeneintragung,
die darüber hinaus Allgemeinbegriffe sind.

Demnach vertrete ich die Auffassung, dass ein
allgemeiner Begriff nur dann dem Umlautinhaber
zusteht, wenn bestimmte Voraussetzungen
vorliegen, wie überragende Bekanntheit, hohe
Werbeausgaben und Umsätze in enormer Höhe. Je
allgemeiner der Begriff ist, desto höher sind
diese Voraussetzungen an Bekanntheit zu schrauben.

Aber Achtung: Wenn der Begriff kein Allgemein-
begriff darstellt, dann genügt zum Erlangen von
Titelschutz oder Markenschutz auch bereits ein
unbekanntes Werk i.S. einer Webseite bzw. bereits
eine Wort-/Bildmarke, das kann insbesondere dann
passieren, wenn bestimmte Allgemeinbegriffe
sprachunüblich kombiniert werden, z.B.
bücherlooker.de oder büchlie.de., auch wenn sie
an einen Allgemeinbegriff anlehnen (vgl. das
bekannte Virenschutzprogramm AntiVir konnte nicht
erreichen es einem Mitbewerber zu verbieten den
Begriff Antivirus zu benutzen jedoch den Begriff
AntiVi).

Aber auch bei Nicht-Allgemeinbegriffen muss
dann zumindest eine Webseite existieren
und keine ungenutzte Domain oder nur eine
Weiterleitung.

Gruß
Sebastian
 
hi  :D
das ist ja nett, nun nochmal eine Erklärung zu meiner Frage, klasse.. obwohls schon so lange her ist  ;D,,, Danke Dir!

nette Grüße
sizzle
 
Ab heute nachmittag gibts endlich einen Punycodeconverter, der läuft als Hintergrundanwendung und man kann von allen Programmen und E-Mail Client mit den neuen Umlautdomains kommunizieren. Den gibts auf: www.g4bi.com  ;D
 
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