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Unbefugte KKs bei .eu Domains

Azureus

Gesperrt
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18. Dez. 2006
Beiträge
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Reaktionspunkte
1
Hallo,

ich habe es nun schon öfters festgestellt, daß jemand unbefugt einen bzw. mehrere KKs für meine .eu Domains stellt. Der KK-Antragsteller hat sich quasi hinter seiner Identität verborgen indem er nur eine Privat-Mailadresse angegeben hat. Beim KK erscheint jedoch sein genauer Name und Adresse. d.h. der KK-Antragsteller meint scheinbar, daß er anonym einen KK-Antrag stellen kann, ich sehe aber seinen Namen doch.

Wie würdet Ihr hier reagieren bzw. gibt es hier schon eine gesetzliche Regelung oder Urteile ?

Ich frage mich nur wie Schlund hier überhaupt einen KK starten konnte da von mir keinerlei Befugnis (z.B. Unterschrift) vorliegt. Nach meiner Ansicht ist das ein reiner Diebstahlversuch.

Harry
 
Na ja, Diebstahl ist das wohl nicht. Oder sind Domains nun bewegliche Sachen? Ist wohl eher versuchter Betrug, aber da ist schwer nachweisbar, dass hinter dem ganzen Absicht steckt.
 
Ich frage mich nur wie Schlund hier überhaupt einen KK starten konnte da von mir keinerlei Befugnis (z.B. Unterschrift) vorliegt

Braucht man die denn bei einem .eu Trade überhaupt? Manchen Providern reicht doch auch, wenn du die Mail von der Eurid bestätigst.
 
Na ja, Diebstahl ist das wohl nicht. Oder sind Domains nun bewegliche Sachen? Ist wohl eher versuchter Betrug, aber da ist schwer nachweisbar, dass hinter dem ganzen Absicht steckt.

Einmal hat schon eine andere Firma einen KK für .eu Domain gestartet. Ich habe die dann zur Rede gestellt und die haben sich entschuldigt da es ein Versehen war.

Hier denke ich, sieht es aber anders aus, denn es wäre hier schon ein immenser Zufall wenn gerade zur gleichen Zeit zwei KK-Anträge von 2 .eu Domains von einer privaten Person gestartet wurde. Es könnte sein, daß der Antragsteller gemeint hat, daß ich nicht sehen kann wer hinter dem KK steckt da im WHOIS dann nur eine Freemail-Adresse gestanden wäre (ohne Personendaten). Ich glaube, daß ich den Namen schon einmal irgendwo in einem WHOIS gesehen habe bzw. ggf. ist er sogar ein Domainhändler. Kennt jemand einen "Matthias Suchanek" ?

Harry
 
Wenn es ein Deutscher ist, kannst Du ihn auf Unterlassung abmahnen bzw. verklagen.

Und natürlich helfen Beschwerden bein Registrar, der muss ja eigentlich dafür sorgen, dass ein Einverständnis vorliegt und nachgewiesen werden kann. So ist es zumindest bei .de

Grüsse

123meins
 
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