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Unterlassungsaufforderung fahrradauspappe*de

Mantelmann

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07. Aug. 2012
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Guten Tag Community.

Ich habe bereits in einem anderen Forum nach Meinungen zu einer mir zugestellten Unterlassungsaufforderung gebeten. Die Resonanz hielt sich jedoch in Grenzen.
Evtl. habt ihr hier noch ein paar Gedanken zu dem Thema, welche ihr mir mitteilen möchtet.

Zur Sache:

Ich betreibe das Miniprojekt fahrradauspappe*de.
Es besteht aus einer einzigen Seite (Startseite), auf welcher ich lediglich Informationen zum Fahrrad aus Pappe gebe. Es gibt auf dieser Seite keinen Shop oder ähnliches.

Am Wochenende erhielt ich folgende Email:
"Sehr geehrter Webseitenbetreiber,

vor kurzem bemerkten wir Ihre Homepage zur Domain FahrradausPappe.de.

Da wir als Firma das Exklusiv-Verkaufsrecht für Deutschland und alle westeuropäischen Länder bezüglich dem Patent von Herrn Izhar Gafni besitzen und wir mit Herrn Gafni dieses Exklusivrecht auch schriftlich belegen können (und ggf. durchsetzen werden) möchten wir Sie bitten diese Webseite unverzüglich aus dem Internet zu löschen. Desweiteren haben wir festgestellt das Sie urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial verwenden, welches so nicht in Ihrer Befugnis steht und dies schon vorbeugend an unsere Rechtsabteilung weitergeleitet.
Wir geben Ihnen hiermit eine Frist von 3 Werktagen, diese Umstände zu bereinigen.

Die Homepage, alle damit verbundenen Links, Bildmaterial, Impressum und Ihre persönlich dort hinterlegten Daten wurden zu möglichen rechtlichen Schritten gespeichert.

Sollten Sie sich dem Ihnen vorgebrachten Vorwürfen und der damit verbundenen Aufforderung verweigern, werden wir mit rechtlichen Schritten gegen Sie vorgehen.
Sehen Sie diese Email als gutgemeinte Aufforderung - wir uns versichert wurde, haben Sie mit dem Patentinhaber keinerlei Verträge abgeschlossen, die Sie zu weitergehenden Handlungen berechtigen.

Vielen Dank
"

------------------------------------------------

Diese Email enthält diverse Rechtschreib- und Grammatikfehler. Der Absender kann nicht mal "das" von "dass" unterscheiden. Dies sind für mich natürlich schon Indizien dafür, dass die Unterlassungsaufforderung ein Fake ist. Womöglich von einem Konkurrenten mit einer ähnlichen Webseite, von einem Spaßvogel etc...

Gegen Patentrechte kann ich eigentlich nicht verstoßen haben, da ich weder Hersteller, noch Verkäufer irgendwelcher Dinge bin.

Aber:
Der Domainname fahrradauspappe. Wäre es eveeeeentuell möglich, dass dieser Begriff schützbar wäre?
Im DPMA Register kann ich dazu jedoch keinen Eintrag finden.

Hinzu kommt, dass der Absender mir lediglich seinen Namen (Vorname und Nachname) mitteilte. Mir wurde weder ein Firmenname, noch Adressdaten, Telefonnummern etc. mitgeteilt. Ich weiß also eigentlich gar nicht so wirklich, wer mir die Unterlassungsaufforderung überhaupt zugesendet hat.

Ich habe die Webseite vorübergehend in den Wartungsmodus gesetzt.

Kontaktiert habe ich den Absender bereits am Samstag und bis heute keine Antwort erhalten.
Ich habe um Zusendung belegender Schriftstücke, Telefonnummer usw. gebeten.
Heute nochmals eine Mail an ihn geschrieben mit anderem Absender, um damit die Möglichkeit zu minimieren in seinem Spamordner zu landen.

Wenn die nächsten Tage keine Antwort kommt setze ich die Seite wieder online.

Habt ihr irgendwelche Gedanken zu dem Thema, die ihr mir mitteilen möchtet?
Würde mich ja nicht wundern, wenn der Absender auch hier zugegen ist, sofern es sich um einen Fake handelt. ^^

Gruß



Edit:
Zum Thema urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial kann ich nichts sagen. Eigentlich beziehen wir unsere Bilder über Fotolia, Depositphotos usw.
Ob wir uns hier wahrhaftig etwas zu Schulden haben kommen lassen....ich erinnere mich nicht an die Bildquelle.
 
Zuletzt bearbeitet:
Fordere ihn auf, Dir das schriftlich auf dem Postwege zu senden.

Wenn wirklich was kommt, dann gehe zum Anwalt und lasse ihn für den Schwachsinn abmahnen.

Ansonsten vergesse es vollständig.
 
Fordere ihn auf, Dir das schriftlich auf dem Postwege zu senden.

Wenn wirklich was kommt, dann gehe zum Anwalt und lasse ihn für den Schwachsinn abmahnen.

Ansonsten vergesse es vollständig.

bleibt allerdings die Frage:

Desweiteren haben wir festgestellt das Sie urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial verwenden,

woher und welche Bilder hast du verwendet?
 
Danke für eure Antworten.

Laut diverser Webseiten ist eine Unterlassungsaufforderung per Email jedoch rechtens.
Auf die anderen geforderten Unterlagen bin ich mal gespannt. Ich denke nicht wirklich, dass ich von dem Typen noch mal etwas hören werde.

Jup. Der nächste Gedanke war der, zu überlegen, wie man gegen jemanden vorgeht, der solche Emails just for fun versendet.

------------------

Ich hatte ein Bild eines Pappfahrrads verwendet. Da ich eigentlich immer darauf achte keine geschützen Bilder zu verwenden kann ich mir gar nicht vorstellen es in diesem Fall gemacht zu haben. Erinnere mich jedoch nicht mehr an die Bildquelle.
Ich meine, dass es sich um lizenzfreies Material zu Werbezwecken für Presse etc. handelte.
Kann dies aber nicht mehr wirklich bestätigen. Ich hab's vergessen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Witzige Geschichte, wenn man sie liest. Für dich natürlich eher nervend. Dich bittet also ein unbekannter XY, eine Webseite einzustellen, weil du kein Verkaufsrecht an einem Produkt hast, das du nicht verkaufst. Schon lustig.

Bin ja kein Rechtsanwalt, aber ...

1. Es ist positiv, dass keine Abmahnung kommt, sondern eine Aufforderung. :D
2. Kein persönliches Anschreiben. Ging also an wen konkret? Eben, an niemanden.
3. Keine Absenderdaten heißt, du kannst dich an niemanden wenden.
4. Patent heißt nicht, dass nicht berichtet/informiert werden darf. Eben, Schreiben überflüssig
5. Wenn du einen Shop haben würdest, wäre der Fall ggf. anders. Hast du aber nicht.
6. Rechtsschreibfehler - Da kein Absender Spekualtion, aber vermutlich vom exklusiven Vertriebspartner, der selbst nicht in D sitzt. Daher großzügig darüber hinweglesen.
7. Domain hat generischen Begriff, also cool bleiben.

Alles in Allem: Ignorieren, nichts tun, warum auch. Schriftlich anfordern würde ich das nur, wenn du Zeit hast. Aber du solltest mal nach einem Patent/dem Namen schauen. Kann ja auch in Europa angemeldet sein oder sonstwo. Es ist vermutlich der hilflose Versuch eines nicht in Deutschland beheimateten Unternehmens, die eigenen Rechte zu wahren, ohne zu verstehen, was du machst, und ohne zu wissen, wie sie vorgehen sollen.

Bild: Hier solltest du mal dringend schauen, woher es stammt. Fotorechte sind aktuell ein heißes Thema. Und wenn es von Fotolia stammt, müsste die Quelle auf der Webseite stehen. Das große Fragezeichen über deinem Kopf ist jetzt kein gutes Zeichen.


Edit: Google sagt, du kündigst den Versuch an, die Dinger zu verkaufen ... Evtl. liegt der Fall dann doch etwas anders, nämlich komplizierter. Dennoch ist die Mail als solche vermutlich (!) nicht relevant.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für deine ausführliche Antwort.

Das Bild hatte ich noch am Wochenende entfernt, da ich absolut nicht mehr weiß, wo ich es herhabe.
Werde es auch nicht mehr online stellen. Nicht so wild. Schaue ich mich zu einem späteren Zeitpunkt nochmal nach einem Ersatz um, falls es diesen gibt. Zur Not male ich selber eines.
Doof wäre, wenn ich deswegen im Nachhinein noch belangt werde und zahlen muss. Wird mich nicht ins Grab bringen aber könnte sehr weh tun. ^^
Scharf bin ich nicht darauf.

Der Absender hatte die Mailendung [email protected]
Die Tage war da noch etwas Content auf der Seite. Aber es gab kein Impressum, keinen Hinweis auf das, was Worldlabs so macht oder sonstiges.
Heute ist die Seite nicht mal mehr erreichbar.

Edit:

Ja, ich habe wohl geschrieben, dass die Räder evtl. mal auf unserer Seite angeboten werden. Dachte damals an einen Amazon-Partnershop.
Den Satz habe ich aber auch bereits am Wochenende entfernt, da ich davon ausging, dass dies Stein des Anstoßes hätte sein können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich schmeiß mich weg.

Soeben eine Antwort vom Unterlassungsaufforderer erhalten:

"Sehr geehrter Herr ...,

unsere Vorwürfe waren offensichtlich ein Missverständnis.

Natürlich haben Sie Recht und wir entschuldigen uns dafür.
Viele Grüße aus München"

Da wollte mich wohl einer verarschen. SO ein Missverständnis kommt sicherlich nicht "mal eben" zustande.
Kann ich mir zumindest nicht vorstellen. Ich denke es passte ihm nicht, dass ich um Zusendung relevanter Unterlagen gebeten habe.
Allerdings habe ich jetzt alle seine Kontaktdaten mitbekommen.
 
Laut diverser Webseiten ist eine Unterlassungsaufforderung per Email jedoch rechtens.
Das was Du da erhalten hast sah so unprofessionell aus, das es vor Gericht nicht als Unterlassungsaufforderung durchgegangen wäre. Und da ich Dir im Falle eines Scherzes eines Dritten die Kosten sparen wollte, mein Rat nur auf etwas Schriftliches hin eigene Aktionen zu unternehmen.

Im Übrigen ist es bei solchen E-Mails oft sinnvoll, gar nichts zu machen. Wird schon per Post kommen. Wie soll man sonst den Zugang beweisen?


Ja, ich habe wohl geschrieben, dass die Räder evtl. mal auf unserer Seite angeboten werden.
Damit ist nicht verkehrt. Ich habe sogar schonmal einen BMW auf einer Website angeboten und ich glaube der Begriff BMW ist auch geschützt.:smiile:
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Sache hat sich ja nun erledigt.

In meiner Email an ihn habe ich frecherweise mal auf die Fehler im Text hingewiesen, dass es mir etwas unseriös vorkommt und im Domaingeschäft nicht selten Unterlassungsaufforderungen durch Konkurrenten verschickt werden usw.
Ich denke es war ok schriftliche Belege anzufordern und waaahrscheinlich fühlte er sich entlarvt.

Natürlich gibt es auch Schreiben, welche ich absolut ignoriere. Alle Jubeljahre fliegt einem mal Kappes in den Briefkasten, welcher eigentlich sofort unter Ablage P seinen neuen Platz findet. Und ja, man soll tunlichst vermeiden auf manche Dinge überhaupt zu reagieren.

Hier war ich mir nicht ganz sicher. Hatte eine Vorahnung aber...naja.

So.
Wie würdet ihr jetzt vorgehen?
Soll ich die Sache auf sich beruhen lassen, oder selbst mal auf die Pauke schlagen?
Kollege, mit dem ich die Webseiten projektiere, würde eigentlich auch ganz gerne weitere Schritte in Betracht ziehen.
Andererseits lohnt es den Aufwand wahrscheinlich nicht, da ich schon zum Anwalt gehen und dort nachhaken würde, da ich hier keine Selbstjustiz walten lassen möchte.

Kann doch nicht rechtens sein willkürlich Unterlassungsaufforderungen zu versenden. Oder ginge sowas als "Lausbubenstreich" durch?
Wenn ich die Möglichkeit habe käme es mir eigentlich ganz gelegen die Rachekeule zu schwingen.
Ist jedoch meine Zeit, die dabei draufgeht und mir fällt diesbezüglich nur "Perlen vor die Säue" ein.


Edit:
Und nochmal Danke an alle, die sich hier beteiligt haben.
 
vielleicht wirst Du hier noch fündig, denn haltlose Drohungen bzw Anschuldigungen können für solche Zeitgenossen schnell zum Boomerang werden;-)

drum prüfe als Abmahner lieber vor dem Absenden der jur. Keule genau, mit wem du dich anlegst!

§ 240 StGB Nötigung - dejure.org
 
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