Mantelmann
New member
- Registriert
- 07. Aug. 2012
- Beiträge
- 150
Guten Tag Community.
Ich habe bereits in einem anderen Forum nach Meinungen zu einer mir zugestellten Unterlassungsaufforderung gebeten. Die Resonanz hielt sich jedoch in Grenzen.
Evtl. habt ihr hier noch ein paar Gedanken zu dem Thema, welche ihr mir mitteilen möchtet.
Zur Sache:
Ich betreibe das Miniprojekt fahrradauspappe*de.
Es besteht aus einer einzigen Seite (Startseite), auf welcher ich lediglich Informationen zum Fahrrad aus Pappe gebe. Es gibt auf dieser Seite keinen Shop oder ähnliches.
Am Wochenende erhielt ich folgende Email:
"Sehr geehrter Webseitenbetreiber,
vor kurzem bemerkten wir Ihre Homepage zur Domain FahrradausPappe.de.
Da wir als Firma das Exklusiv-Verkaufsrecht für Deutschland und alle westeuropäischen Länder bezüglich dem Patent von Herrn Izhar Gafni besitzen und wir mit Herrn Gafni dieses Exklusivrecht auch schriftlich belegen können (und ggf. durchsetzen werden) möchten wir Sie bitten diese Webseite unverzüglich aus dem Internet zu löschen. Desweiteren haben wir festgestellt das Sie urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial verwenden, welches so nicht in Ihrer Befugnis steht und dies schon vorbeugend an unsere Rechtsabteilung weitergeleitet.
Wir geben Ihnen hiermit eine Frist von 3 Werktagen, diese Umstände zu bereinigen.
Die Homepage, alle damit verbundenen Links, Bildmaterial, Impressum und Ihre persönlich dort hinterlegten Daten wurden zu möglichen rechtlichen Schritten gespeichert.
Sollten Sie sich dem Ihnen vorgebrachten Vorwürfen und der damit verbundenen Aufforderung verweigern, werden wir mit rechtlichen Schritten gegen Sie vorgehen.
Sehen Sie diese Email als gutgemeinte Aufforderung - wir uns versichert wurde, haben Sie mit dem Patentinhaber keinerlei Verträge abgeschlossen, die Sie zu weitergehenden Handlungen berechtigen.
Vielen Dank"
------------------------------------------------
Diese Email enthält diverse Rechtschreib- und Grammatikfehler. Der Absender kann nicht mal "das" von "dass" unterscheiden. Dies sind für mich natürlich schon Indizien dafür, dass die Unterlassungsaufforderung ein Fake ist. Womöglich von einem Konkurrenten mit einer ähnlichen Webseite, von einem Spaßvogel etc...
Gegen Patentrechte kann ich eigentlich nicht verstoßen haben, da ich weder Hersteller, noch Verkäufer irgendwelcher Dinge bin.
Aber:
Der Domainname fahrradauspappe. Wäre es eveeeeentuell möglich, dass dieser Begriff schützbar wäre?
Im DPMA Register kann ich dazu jedoch keinen Eintrag finden.
Hinzu kommt, dass der Absender mir lediglich seinen Namen (Vorname und Nachname) mitteilte. Mir wurde weder ein Firmenname, noch Adressdaten, Telefonnummern etc. mitgeteilt. Ich weiß also eigentlich gar nicht so wirklich, wer mir die Unterlassungsaufforderung überhaupt zugesendet hat.
Ich habe die Webseite vorübergehend in den Wartungsmodus gesetzt.
Kontaktiert habe ich den Absender bereits am Samstag und bis heute keine Antwort erhalten.
Ich habe um Zusendung belegender Schriftstücke, Telefonnummer usw. gebeten.
Heute nochmals eine Mail an ihn geschrieben mit anderem Absender, um damit die Möglichkeit zu minimieren in seinem Spamordner zu landen.
Wenn die nächsten Tage keine Antwort kommt setze ich die Seite wieder online.
Habt ihr irgendwelche Gedanken zu dem Thema, die ihr mir mitteilen möchtet?
Würde mich ja nicht wundern, wenn der Absender auch hier zugegen ist, sofern es sich um einen Fake handelt. ^^
Gruß
Edit:
Zum Thema urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial kann ich nichts sagen. Eigentlich beziehen wir unsere Bilder über Fotolia, Depositphotos usw.
Ob wir uns hier wahrhaftig etwas zu Schulden haben kommen lassen....ich erinnere mich nicht an die Bildquelle.
Ich habe bereits in einem anderen Forum nach Meinungen zu einer mir zugestellten Unterlassungsaufforderung gebeten. Die Resonanz hielt sich jedoch in Grenzen.
Evtl. habt ihr hier noch ein paar Gedanken zu dem Thema, welche ihr mir mitteilen möchtet.
Zur Sache:
Ich betreibe das Miniprojekt fahrradauspappe*de.
Es besteht aus einer einzigen Seite (Startseite), auf welcher ich lediglich Informationen zum Fahrrad aus Pappe gebe. Es gibt auf dieser Seite keinen Shop oder ähnliches.
Am Wochenende erhielt ich folgende Email:
"Sehr geehrter Webseitenbetreiber,
vor kurzem bemerkten wir Ihre Homepage zur Domain FahrradausPappe.de.
Da wir als Firma das Exklusiv-Verkaufsrecht für Deutschland und alle westeuropäischen Länder bezüglich dem Patent von Herrn Izhar Gafni besitzen und wir mit Herrn Gafni dieses Exklusivrecht auch schriftlich belegen können (und ggf. durchsetzen werden) möchten wir Sie bitten diese Webseite unverzüglich aus dem Internet zu löschen. Desweiteren haben wir festgestellt das Sie urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial verwenden, welches so nicht in Ihrer Befugnis steht und dies schon vorbeugend an unsere Rechtsabteilung weitergeleitet.
Wir geben Ihnen hiermit eine Frist von 3 Werktagen, diese Umstände zu bereinigen.
Die Homepage, alle damit verbundenen Links, Bildmaterial, Impressum und Ihre persönlich dort hinterlegten Daten wurden zu möglichen rechtlichen Schritten gespeichert.
Sollten Sie sich dem Ihnen vorgebrachten Vorwürfen und der damit verbundenen Aufforderung verweigern, werden wir mit rechtlichen Schritten gegen Sie vorgehen.
Sehen Sie diese Email als gutgemeinte Aufforderung - wir uns versichert wurde, haben Sie mit dem Patentinhaber keinerlei Verträge abgeschlossen, die Sie zu weitergehenden Handlungen berechtigen.
Vielen Dank"
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Diese Email enthält diverse Rechtschreib- und Grammatikfehler. Der Absender kann nicht mal "das" von "dass" unterscheiden. Dies sind für mich natürlich schon Indizien dafür, dass die Unterlassungsaufforderung ein Fake ist. Womöglich von einem Konkurrenten mit einer ähnlichen Webseite, von einem Spaßvogel etc...
Gegen Patentrechte kann ich eigentlich nicht verstoßen haben, da ich weder Hersteller, noch Verkäufer irgendwelcher Dinge bin.
Aber:
Der Domainname fahrradauspappe. Wäre es eveeeeentuell möglich, dass dieser Begriff schützbar wäre?
Im DPMA Register kann ich dazu jedoch keinen Eintrag finden.
Hinzu kommt, dass der Absender mir lediglich seinen Namen (Vorname und Nachname) mitteilte. Mir wurde weder ein Firmenname, noch Adressdaten, Telefonnummern etc. mitgeteilt. Ich weiß also eigentlich gar nicht so wirklich, wer mir die Unterlassungsaufforderung überhaupt zugesendet hat.
Ich habe die Webseite vorübergehend in den Wartungsmodus gesetzt.
Kontaktiert habe ich den Absender bereits am Samstag und bis heute keine Antwort erhalten.
Ich habe um Zusendung belegender Schriftstücke, Telefonnummer usw. gebeten.
Heute nochmals eine Mail an ihn geschrieben mit anderem Absender, um damit die Möglichkeit zu minimieren in seinem Spamordner zu landen.
Wenn die nächsten Tage keine Antwort kommt setze ich die Seite wieder online.
Habt ihr irgendwelche Gedanken zu dem Thema, die ihr mir mitteilen möchtet?
Würde mich ja nicht wundern, wenn der Absender auch hier zugegen ist, sofern es sich um einen Fake handelt. ^^
Gruß
Edit:
Zum Thema urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial kann ich nichts sagen. Eigentlich beziehen wir unsere Bilder über Fotolia, Depositphotos usw.
Ob wir uns hier wahrhaftig etwas zu Schulden haben kommen lassen....ich erinnere mich nicht an die Bildquelle.
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