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Unzulässige Schleichwerbung bei versteckter Link-Werbung

Wettermann

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24. Mai 2008
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Ist mit diesem Urteil auch gemeint, wenn beispielsweise in einer informativen Seite oder einem Blog ein einzelnes Schlagwort beispielsweise mit contaxe-oder Amazon-Werbung oder ähnlichem verlinkt ist?

Welche Auswirkungen hat das Urteil auf projetierte Seiten aus Deutschland?
 
Contaxe sollte kein Problem sein da bei Contaxe ja die AdBox aufgeht und es aus meiner Sicht eindeutig als Werbung erkennbar ist.
Problematischer ist es bei echt redaktionellen Inhalten, bsp. einer News die an sich keine News sondern nur dem Sinne der einseitigen Werbung dient.
Dies könnte am Ende alle Artikelverzeichnisse treffen, denn die Inhalte dort werden teils als redaktionell angegeben und dienen am Ende doch zu oft dem Zwecke der einseitigen Werbung.
Entsprechend des Urteils sollte man vllt. also alles deutlicher als Werbung kennzeichen.

Dieser Post stellt lediglich meine persönliche Meinung zur Frage dar und ist in keinstem Falle als Rechtsberatung anzusehen.
 
Rechtslaienhafte Lösungsideen:

- auf redaktionelle Texte verzichten oder
- Werbelinks via <a title = "Werbung"> kennzeichnen (das sieht man dann als Maustext, wenn man über den Link fährt) oder
- Werbelinks mit einer kleinen Grafik kennzeichnen, die ihrerseits in der Fußzeile erklärt wird und/oder einen entsprechenden "Alt"-Text bekommt.
 
Ist mit diesem Urteil auch gemeint, wenn beispielsweise in einer informativen Seite oder einem Blog ein einzelnes Schlagwort beispielsweise mit contaxe-oder Amazon-Werbung oder ähnlichem verlinkt ist?

Welche Auswirkungen hat das Urteil auf projetierte Seiten aus Deutschland?

so wie ich das interpretiere, würde das ja auf fast jede "miniseite" zutreffen?!
 
Viel interessanter dürfte die Frage sein, was im konkreten Fall wirklich vorlag. Es ging scheinbar um konkrete Links auf eigene Unterseiten.

Wenn gemeint ist, dass zum Beispiel auf einer Startseite eines Portals ein Link gesetzt wird zu einer Unterseite, die dann einen Werbebeitrag enthält, der zum Beispiel mit einem "tendenziösen redaktionellen Beitrag" zum Abschluss einer Versicherung verleiten soll, dann bekommen weniger Webaster ein Problem, als wir denken.

Es handelt sich scheinbar quasi um Textseiten, wie sie in Zeitungen als Werbung platziert werden, die dann das Wort "Anzeige" tragen. Laut Urteil müssen Webmaster wohl zukünftig schon im Link auf den Werbecharakter des Beitrags hinweisen, nicht erst auf der Textseite.

Betroffen scheinen vorrangig Seiten wie die von vielen Bloggern zu sein, die eine werbende Produktvorstellung verfassen. Es scheint mir, dass es nicht allgemein um typische Textlinks geht.

In dem Zusammenhang sollten sich alle daran erinnern, dass auch Banner und Werbelinks eigentlich mit "Anzeige" gekennzeichnet sein müssen (oder ist das nicht mehr gültig?). Google nimmt die Arbeit ja ab, andere nicht.
 
Jetzt stellt sich die Frage ob zielgerichtet ein spezifisches Produkt oder verschiedene Zufallswerbung genutzt wurde.
Bei Zufallswerbung wird es keine Probleme geben, denn Schleichwerbung definiert sich als Werbung für ein spezifisches Produkt ohne Alternativen anzubieten.
Bei Minisites werden diese meistens jedoch angeboten.
 
War nicht die Rede von Links zu Seiten mit Werbung?

Ich verstehe das so:
Auf meinem Blog berichte ich darüber, dass ein Hersteller wegen eines Fehlers seine Kaffeemaschinen zurückrufen musste. Das wäre der redaktionelle Beitrag, oder?

In dem Beitrag verlinke ich das Wort Kaffeemaschinen zu einer anderen Domain auf welcher Kaffeemaschinen verkauft oder beworben werden.

Das ist dann der geschilderte Fall, oder?

:hmmmm:

Wenn es so gemeint ist, haben Abmahner jetzt einen fulltimejob mehr.
 
verlinkst du auf ein einziges konkretes Produkt oder auf die Produktgruppe ?
 
Nein, Wettermann. Nachdem, was ich gelesen habe, geht es um interne Links auf Beiträge, die redaktionellen Inhalt vorgaukeln, aber pure Werbung sind.

Abgesehen davon, müssen Werbungen eigentlich immer gekennzeichnet werden.

Es geht speziell um die vom Leser erwarteten (!) redaktionellen (und damit prinzipiell nicht werbenden) Inhalte. Deshalb wäre es eben gut, wenn man weitere Details zur Sache (Webseite, Art des verlinkten Textes) kennen würde. Nach der kurzen Recherche scheint es eben nicht um typische Produktlinks weg von der Seite zu gehen.
 
ich habe das auch so wie manori verstanden, dass die Links als redaktionell "getarnt" waren, was dann auf reine Werbung landete... ein Restrisiko bleibt aber (leider) immer ... kommt bestimmt auch auf den Einzelfall an
 
hm, dann kommt das ja den auch kürzlich bei Dr. Bahr veröffentlichtem Urteil gleich wo es um Printmedien ging und in der Zeitung nur ein einzelnes Produkt als toll dargestellt wurde.
 
Ich hatte diese Diskussion schon mehrfach, im Moment ist das alles eine einzige Grauzone. Gekaufte Links oder Affiliate Links innerhalb von redaktionellem Content sind ja heute eher die Norm als die Ausnahme. Wenn Links auf Werbung auf Unterseiten aus redaktionellen Texten heraus gekennzeichnet sein müssen, können sich die ganzen Schnäppchen- und Shoppingportale schon mal was einfallen lassen.

Als Werbung kennzeichnen tun die allerwenigstens, verständlich weil in der Regel mit Klick-Einbußen bestraft. Aber wenn man mal über den großen Teich schaut und die Entwicklung mit der FTC dort anschaut, wird eine Kennzeichungspflicht leider auch im regulierungswütigen Deutschland nicht mehr lange auf sich warten lassen. Zumindest macht es Sinn, sich schon mal Gedanken zu machen.

Die zweite Idee von Arithmos finde ich dazu gut geeignet, da einfach per CSS umsetzbar. Das ist praktischer als ein * hinter dem Link. So gehts: (CSS) Automatische Link-Icons - Webseiten professionell Wiki

Ich baue meist ein Icon für alle ausgehende Links ein, das Symbol kann man dann irgenwo im Footer, der Sidebar oder im Impressum erläutern. Wenn man ganz korrekt sein will, kann man ja in Title und Alt-Tag zusätzlich noch "Werbung" schreiben, aber das scheint mir übertrieben. Man darf auch nicht vergessen, dass es sich nur um ein einzelnes Urteil handelt, das kann man nicht verallgemeinern und ich halte auch nichts von vorauseilendem Gehorsam ;-)

Rechtslaienhafte Lösungsideen:

- Werbelinks via <a title = "Werbung"> kennzeichnen (das sieht man dann als Maustext, wenn man über den Link fährt) oder
- Werbelinks mit einer kleinen Grafik kennzeichnen, die ihrerseits in der Fußzeile erklärt wird und/oder einen entsprechenden "Alt"-Text bekommt.
 
Hm. Ich habe das Ganze nun so gelöst, dass ich entweder unter die Links oder, wenn dies nicht ging, unten auf die jeweilige Seite geschrieben habe, wenn es/ dass es sich um Affili-Links handelt. Ich hoffe, das reicht und verursacht nicht einen allzugroßen Knick bei den Einnahmen...

Grüße
Charles
 
Irgendwie scheint das Thema auch noch recht unbekannt zu sein - in keinen Blogs geschweige denn auf Newsseiten außer auf dem zitierten Blog wird darüber berichtet.
Wenn meine Konkurrenz in meinem Bereich die Kennzeichnung nicht macht,weiß ich nicht, ob ich dann meine Seiten nicht auch bald wieder davon befreien werde - gegen Abmahnungen ist man wahrscheinlich sowieso nie wirklich gefeit, egal ob man versucht, alles richtig zu machen.

Grüße
Charles
 
Ich wiederhole noch einmal, wie ich das Urteil verstanden habe: Es geht dabei um INTERNE Links! Es geht nicht um Affili-Links zu anderen Webseiten. Ich mag mich ja irren, aber ich halte das für einen großen Unterschied für das Verständnis des Urteils und der Konsequenzen.

Das Urteil ist scheinbar eher für Magazine, Portale, Informationsseiten usw. ein Problem, weil der User in einem redaktionellen Umfeld keine Werbebeiträge (!) erwartet. Das hat nichts mit einem Affili-Link zu tun. Wer also auf seiner eigenen Webseite ein Informationsangebot vorhält und dann einen Beitrag einstreut, der pure Werbung ist, gerät ggf. in Schwieirgkeiten.

Ob das Urteil allgemein auch für externe Links greift, bezweifel ich derzeit noch, aber ich lasse mich da gerne von einem Rechtskundigen belehren.
 
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