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Urheberrecht bei abfotografierten Prospekten

Wettermann

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24. Mai 2008
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Kann mir jemand sagen ob es legal ist, wenn ich ein selbstgemachtes Foto auf die Webseite stelle, welches einen Prospekt zeigt, der aufgeblättert auf einem Tisch liegt? Prospekt nimmt schon den größten Teil des Fotos ein und Inhalte aus dem Prospekt sind zu erkennen - der Prospektersteller allerdings nicht.

Sieht im Grunde so aus als wenn eine Zeitung auf dem Tisch liegt. Nur gibt es durch die Fotos in dem Prospekt wieder einen direkten Bezug zum Thema meiner Seite.

Beispiel damit man sich vorstellen kann um was es genau geht:

Eine Webseite über Gartenbänke. Auf der Webseite ist ein Foto mit einem Baumarktprospekt. Aufgeschlagen ist die Seite mit Gartenbänken. Der Absender des Prospektes ist nicht erkennnbar. Es ist aber nicht direkt nur der Inhalt abfotografiert sondern eben das ganze Prospekt mit etwas Tisch drum herum. Aufgrund des Fotografierwinkels ist nicht der ganze Inhalt der Prospektseite zu erkennen oder gar lesbar.

Wenn ich das Foto mache, hat dann der Prospektabsender oder der Fotograf der Prospektbilder noch Urheberrechte?
 
Sehr interessante Fage!
Ich glaube, da kommt wieder die viel zitierte "Schöpfungshöhe" des Abfotografierten ins Spiel. Bei einem Prospekt dürfte die nicht allzu hoch sein.
Aber wenn man z.B. im Museum hochauflösend Gemälde fotografiert und diese als Prints anbietet, dürfte das auf der Schöpfungshöhe sein, auf der es als nicht erlaubt gelten kann.Wie gesagt, reine Spekulation!

Grüße
Charles
 
:stupid:

Anders gesagt: Mit dem Camcorder ins Kino setzen und den Film abfilmen.
 
Sehr interessante Fage!
Ich glaube, da kommt wieder die viel zitierte "Schöpfungshöhe" des Abfotografierten ins Spiel. Bei einem Prospekt dürfte die nicht allzu hoch sein.
Aber wenn man z.B. im Museum hochauflösend Gemälde fotografiert und diese als Prints anbietet, dürfte das auf der Schöpfungshöhe sein, auf der es als nicht erlaubt gelten kann.Wie gesagt, reine Spekulation!

Hallo,

da spielt die Schöpfungshöhe imho keine grosse Rolle mehr, Fakt ist, dass mit der Einbindung einer fremden, vordergründigen Abbildung eines Prospektes oder Werbeplakates in die eigene website - ohne ausdrückliche Genehmigung - das Urheberrecht verletzt wird, insbesondere für werbliche Zwecke, da spielt es imho keine grosse Rolle mehr, ob eingescannt oder abfotografiert wurde, das Verbiegen, Kaschieren bzw. Weglassen der Quelle oder des Urhebers signalisiert eher die vorsätzliche Rufausbeutung oder etwas harmloser ausgedrückt, sich mit fremden Federn schmücken, Finger weg, das kann sehr teuer werden ;)

Wie das mit Künstlern geregelt ist, die zB an private Endkunden/Sammler Coca Cola Motive als Photopaintings über Galerien zum Verkauf anbieten, würde mich auch interessieren, allerdings dürfte die weitere Verwertung für werbliche Zwecke ausgeschlossen sein ;)

Für Presse/Online-Nachrichten-Redaktionen, insbesondere der freien Präsentation von fremden Wort/Bild-Marken, Geschmacksmuster etc. gelten imho Ausnahmeregeln, falls der dokumentarische Charakter zum Zwecke der allgemeinen Information erfüllt ist.

Freundliche Grüsse

Rheinlaender.
 
Zuletzt bearbeitet:
:stupid:

Anders gesagt: Mit dem Camcorder ins Kino setzen und den Film abfilmen.

Das ist estwas völlig anderes.

Das Abfilmen des Filmes kommt dem kopieren gleich.

Das sehe ich bei meinem Beispiel als nicht gegeben.

Beim Film will man sich den Film aneignen um ihn entweder ein zweites mal zu sehen oder gar weiterzugeben.

Ich betone nochmal es geht nicht darum den PProspekt 1:1 bzufotografieren - da bin ich dann Eurer Meinung das ist nicht zu diskutieren. Es geht darum, dass ein Prospekt auf einem Tisch liegend Fotografiert wird aber noch deutlich zu sehen ist, um was es in dem Prospekt geht.

Bei meinem Beispiel mit dem Prospekt geht es keineswegs darum den Prospekt alls solchen zu vervielfältigen und auch nicht um einzelne Fotos daraus so wiederzugeben als wären sie ein eigenes Foto.

Gehen wir mal von meinem Beispiel mit der Seite und dem Prospekt über Bänke etwas ab und nehmen wir an es wäre eine Webseite über die Geschichte von Prospekten und ich nehme das gleiche Motiv wie in meinem Beispiel mit den Bänken...
 
Zuletzt bearbeitet:
So wie ich das sehe ist das ein von Dir erstelltes Werk, eben Dein Foto.
Dies ist unerheblich.
Aber:
Meiner Auffassung nach liegt eindeutige eine Verletzung von Urheberrechten Dritter vor im Bestandteil des abfotografierten und geschützen Werkes innerhalb Deines Fotos.

Es spielt hierbei keine Rolle, welche technik, Winkel etc. verwendet wurde, ausser dass hierdurch eine derartige Verfremdung geschehen ist, dass das Original nicht mehr erkannt wird oder die Verfremdung erheblich überwiegt.
Dies ist hier nicht der Fall.
Die Rechte des Urhebers bleiben bei Deiner Angabe bestehen.

Empfehle Dir die Rechte des Urhebers einzuholen, möglichst umfangreich,
das heisst auch für die werbliche und kommerziellle Nutzung.
Wenn Du, wie mir hier scheint, davon ausgehst, dass Du im Recht bist, dann spricht ohnehin nichts dagegen den Urheber um Erlaubnis zu fragen.

Kann Dir gleich sagen, würde ich so etwas entdecken, und wir haben ein paar tausend exklusiv geschützte Werke, dann hol ich den Dreschflegel raus ma liaba.


Aber is nur meine Meinung

Beste Grüsse

Markus
 
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