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Urheberrecht bei Bebilderung von Artikeln

Domaingott

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29. Okt. 2004
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4
Hallo,

ich habe eine Frage zum Urheberrecht:

Angenommen ich schreibe einen Artikel über das Apple Iphone und dessen Benutzeroberfläche. Nehmen wir weiter an, dass das Design bzw. die Oberfläche urheberrechtlich geschützt ist.

Darf ich dann meinen Artikel nicht mit entsprechenden Grafiken des IPhone und der Benutzeroberfläche bebildern, auch wenn der Artikel nur so verständlich ist?

Irgendwie kann das m.E. nicht sein. Ich finde aber keine passende Norm, die so etwas erlaubt. Insbesondere das Zitatrecht passt m.E. hier nicht (bin aber unsicher!) Vielleicht kann mir jemand helfen.

Gruß
DG

P.S.:
Dass man bei Dingen, die man verkauft, Bilder zur Verkaufsanzeige anzeigen kann (z.B. das Iphone, wenn man es verkauft), auch wenn das Produkt urheberrechtlich geschützt ist, ergibt sich aus dem Erschöpfungsgrundsatz, der hier aber nicht greift.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ohne jetzt näher auf die Details einzugehen, hätte ich bereits Probleme bei der Frage, ob sowohl das iPhone selber oder dessen Benutzeroberflächte überhaupt urheberrechtlich geschützt ist.

Es gibt zum Urheberrechtschutz an "Bildschirmmasken" eine Rechtsprechung des OLG Karlsruhe aus dem April, in dem das Gericht ausgeführt hat, dass diese in der Regel nicht geschützt sind -> 6 U 46/09.

Ebenso beim Gerät selber, immerhin sind die Maßstäbe bei Werken der angwandten Kunst recht hoch, da man die Monopolisierung von nahe liegenden Gestaltungselementen verhindern will.
 
Darf ich dann meinen Artikel nicht mit entsprechenden Grafiken des IPhone und der Benutzeroberfläche bebildern, auch wenn der Artikel nur so verständlich ist?
Klar darfst du deine eigenen selbstaufgenommenen Bilder zu dem Artikel
online stellen, es sei denn, du hast das Recht des Urhebers eines fremden
Bildes eben jenes verwenden zu dürfen.

Ohne jetzt näher auf die Details einzugehen, hätte ich bereits Probleme bei der Frage, ob sowohl das iPhone selber oder dessen Benutzeroberflächte überhaupt urheberrechtlich geschützt ist.
Das Stichwort lautet in diesem Zusammenhang Patent!
Guck mal beispielsweise hier oder hier.

Ahoi!
 
Klar darfst du deine eigenen selbstaufgenommenen Bilder zu dem Artikel
online stellen, es sei denn, du hast das Recht des Urhebers eines fremden
Bildes eben jenes verwenden zu dürfen.

So einfach ist das nicht immer. So ist beispielsweise die Nachtbeleuchtung des Eiffelturms ein urheberrechtlich geschütztes Werk des Künstlers und Fotos von selbiger dürfen eben nicht so einfach (kommerziell) veröffentlicht werden - unabhängig ob du sie gemacht hast oder ein Dritter. Wobei das auch wieder ein komplexer Einzelfall ist.

Das Stichwort lautet in diesem Zusammenhang Patent!
Guck mal beispielsweise hier oder hier.

Richtig, aber Patent und Urheberrecht sind zwei verschiedene Schutzrechte und nicht vergleichbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Darf ich dann meinen Artikel nicht mit entsprechenden Grafiken des IPhone und der Benutzeroberfläche bebildern, auch wenn der Artikel nur so verständlich ist?

Meine Meinung:
Die Grafik selber darfst Du als "Original" nicht verwenden.

Wie es aber ist, wenn die Grafik auf einem von Dir erstellten Foto oder auf einem Screenshot zu sehen ist, weiß ich nicht. Diese Frage habe ich vergleichbar hier gestellt:
http://consultdomain.de/forum/domai...berrecht-bei-abfotografierten-prospekten.html
 
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