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US-Domainrecht: Firmendomains futsch...

48h

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15. Dez. 2006
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Hallo zusammen,

ein Kunde (Weltmarktführer in einer Nische!) hat es verschlafen die wichtigsten Firmendomains zu sichern. Neben der com ist auch die net, info und biz futsch. Alle gehören jetzt einer Firma/Person, die über eine Website das Herzprodukt des Unternehmens online in den USA verkauft. Das ist natürlich problematisch.

So, jetzt möchte der Kunde die Domains haben. Ich bin bislang noch nie mit dem US-Domainrecht in Berührung gekommen. Vielleicht weiß jemand hier im Forum Rat. Meine Frage/Fragen:

1.) Hat es in so einem Fall überhaupt Sinn einen netten Brief zu schreiben? Im Stile "Guten Tag Herr ..., Sie haben unsere Firmendomain,... das geht nicht, dass Sie mit unserem Namen unsere Produkte online verkaufen... wir brauchen die Domain... aber um Sie nicht im Regen stehen zu lassen und weitere Unkosten durch lanwierige Prozesse zu vermeiden.... zahlen wir Betrag X...".

2.) Ich gehe davon aus, dass die "megasofte" Version wahrscheinlich nichts bringen dürfte, deshalb: Kennt jemand einen Anwalt, der sich im US-Markt auskennt und so einen Fall übernehmen könnte? Einfach einen Brief in der Form aufsetzen kann, dass es eine positive Reaktion gibt?

Bevor ichs vergess: Hier geht es nicht darum, jemanden in die Pfanne zu hauen, der sich mehrere Firmendomains geholt hat (ich hab mir die Seiten angeschaut und ich glaube, dass die Person überhaupt keinen Plan hat, wie bedenklich das Ganze, was sie da veranstaltet, - aus Markenrechtlichen Gesichtspunkten - eigentlich ist). Mein Kunde möchte denjenigen auch nicht rechtlich auseinandernehmen, sondern einfach nur die Domains zurückhaben und ist sogar bereit eine Art "Entschädigung" zu zahlen. Also, alles ganz soft und easy.

Für Vorschläge bin ich dankbar,

beste Grüße,

Martin
 
Also ich kann Dir nur wärmstens Clemens Kochinke empfehlen. Der hat mich schon einmal vertreten und ich habe ihn auch schon persönlich kennengelernt. Er ist ein Deutscher der nun in Washington Anwalt ist und sogar die Zulassung für die 3. Instanz (Supreme Court) hat wenn es notwendig ist. Kontaktdaten unter German American Law Journal::Articles, Reports, News

Kannst ihm schöne Grüße von mir ausrichten :)

Harry
 
Harry hat Recht. Anwalt kontaktieren. Dein Fall lässt sich schwer pauschal beurteilen.

Grüsse

123meins
 
@ Harry und Christoph

Vielen Dank. Klasse. Werde ich so weiterleiten.

Beste Grüße,

Martin
 
@harry

danke für den link, hab leider nun auch "premiere" in den usa...:y:
 
xxxxxxxxxx
 
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