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Useranmeldung / Bestätigung

selfman

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15. Juni 2001
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1.432
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0
Hallo,

habe bisher vergeblich gegoogelt.

Gibt es eine neue Rechtsprechung bzgl. der Zusendung von Usernamen und Passwörtern?

Hier rief grad eine Kundin an und beschwerte sich, daß Sie eine Email ( Anmeldebestätigung ) erhalten hat mit einer Bestätigung über Ihr Passwort und dies nicht ****** wäre, sondern ausgeschrieben.
Ein Kollege stand hinter Ihr und hätte dies Passwort, was Sie für alle Ihre Zugänge nimmt gesehen. Laut der Kundin gibt es dazu schon eine Rechtsprechung.

Ich bin es eigentlich gewohnt, daß ich mein Passwort bei einer Anmeldebestätigung immer offen lesbar oder gar nicht zugesendet bekomme.

Ich bin ja schließlich verantwortlich dafür, wer Zugang zu meinem Mailaccount hat oder wer gerade hinter mir steht.

Sollte jemandem eine gegenteilige Rechtsprechung bekannt sein freue ich mich über Quellen.

Viele Grüße
selfman
 
also mal rein der Logik halber:
wenn ich ein Passwort anfordere, und es kommt ******* zurück, dann ist mir unheimlich geholfen... :hmmmm:
Seitens der Rechtssprechung ist mir dazu noch nichts untergekommen...sorry

grüsse,
engel
 
Mir auch nicht, wäre aber auch komisch. :hmmmm:

Soll sie dich doch verklagen, weil sie so dumm ist und überall das gleiche Passwort nimmt. :stupid:
 
Ich frage nach, weil ich selbst erstaunt war.

Wie engel sagte entweder ausgeschrieben oder eben gar nicht.

Laut Kundin hätten alle in der Redaktion bei denen ( Verlag ) die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen.

Wäre den allen dort in 10 Jahren Internet noch nicht untergekommen. :-)

Gruss
selfman
 
Unabhaengig von der juristischen Sachlage kann ich das Problem der Dame schon nachvollziehen. Vom Grundsatz der Datensparsamkeit ausgehend gibt es eigentlich keinen Grund, ein ihr bekanntes Passwort nochmal per Mail zu versenden. Fuer eine Anmeldebestaetigung genuegt es m.E. durchaus, die Angaben maskiert oder auch gar nicht zu verschicken. Wozu braucht sie das Passwort in der Mail denn wenn sie es gerade bei der Anmeldung eingegeben hat?
Etwas anderes ist es natuerlich, wenn das Passwort explizit angefordert wird, da kann man sich darauf einstellen und ggf. mit den Oeffnen der Nachricht warten wenn jemand hinter einem steht...
Gruss,
Holger
 
@Holger,

ein Argument was zieht.

Ich persönlich kenne es bei Anmeldebestätigungen eher, das ich nochmal eine
Bestätigung inkl. Passwort zugesendet bekomme. vielleicht bin ich bei den falschen Seiten angemeldet :-).
Mich hat interessiert ob es rechtlich dort schon Entscheidungen gibt, was die Kundin verlauten liess.
Wir werden die Bestätigungventsprechend umbauen um mit den Daten sparsamer umzugehen.

Gruss
selfman
 
darüber hab ich mir nie Gedanken gemacht. Ich gehe davon aus, dass meine PWs entsprechend verschlüsselt sind und würde nie damit rechnen, dass jemand außer mir dieses kennt.

ein ihr bekanntes Passwort nochmal per Mail zu versenden

Im Grunde ist es mir aber woscht, weil ich hab nix zu verheimlichen:proud:

verschlue(ü)sselungstechnik.de
 
Ich würde mich vielmals entschuldigen, mich für den Hinweis bedanken und nachfragen ob sie Dir diese Rechtsprechung zeigen kann, damit Du Dich dementsprechend anpassen kannst...
 
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