Rosinenpicker
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- Registriert
- 07. Nov. 2001
- Beiträge
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Hallo liebe Domaingemeinde !
ein generischer Begriff ("Allgemeinbegriff") bzw. eine sehr gebräuchliche Abkürzung für eine bestimmte Technik (etwa "PC" oder "SMS" ) wird als Domainname allgemein als eher ungefährlich in Bezug auf Abmahnungen gesehen, soweit so gut.
Wie ist die rechtliche Situation, da der generische Begriff bereits besetzt ist, wenn man statt dessen einfach die "Verdopplung" des Begriffs registriert, also z.B. PCPC.de oder SMSSMS.de ??? Inwieweit dies bezüglich Type-Ins etc sinnvoll ist, darf bezweifelt werden (Type-Ins wohl = 0) aber das muß jetzt nicht diskutiert werden.
Wenn ich unter diesem verdoppelten generischen Begriff SMSSMS.de Informationen über das Thema SMS bringe (bzw. gewerblich nutze), kann ich mich dort noch auf den "generischen Charakter" des Domainnamens berufen, wenn es Firmen gibt, die SMS beispielsweise als Marke oder Firmennamen inne haben (der jeweils nichts mit Short Message Services zu tun hat), oder ist das bereits ein Phantasiename, der dadurch gegenüber Marken- bzw. Namensrecht regelmäßig den kürzeren zieht ?
Die genannten Begriffe SMS bzw. PC sind natürlich nur Beispiele.
Gibt es eventuell bereits Urteile zu dieser Problematik ?
ein generischer Begriff ("Allgemeinbegriff") bzw. eine sehr gebräuchliche Abkürzung für eine bestimmte Technik (etwa "PC" oder "SMS" ) wird als Domainname allgemein als eher ungefährlich in Bezug auf Abmahnungen gesehen, soweit so gut.
Wie ist die rechtliche Situation, da der generische Begriff bereits besetzt ist, wenn man statt dessen einfach die "Verdopplung" des Begriffs registriert, also z.B. PCPC.de oder SMSSMS.de ??? Inwieweit dies bezüglich Type-Ins etc sinnvoll ist, darf bezweifelt werden (Type-Ins wohl = 0) aber das muß jetzt nicht diskutiert werden.
Wenn ich unter diesem verdoppelten generischen Begriff SMSSMS.de Informationen über das Thema SMS bringe (bzw. gewerblich nutze), kann ich mich dort noch auf den "generischen Charakter" des Domainnamens berufen, wenn es Firmen gibt, die SMS beispielsweise als Marke oder Firmennamen inne haben (der jeweils nichts mit Short Message Services zu tun hat), oder ist das bereits ein Phantasiename, der dadurch gegenüber Marken- bzw. Namensrecht regelmäßig den kürzeren zieht ?
Die genannten Begriffe SMS bzw. PC sind natürlich nur Beispiele.
Gibt es eventuell bereits Urteile zu dieser Problematik ?