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Verbotene Werbung in Auto-Reply-Mails

Thx.

Wo soll das noch enden :rrolleyes:

Grüße Ivo
klage.org
 
ich finde das Uhrteil etwas an den Haaren herangezogen.
natürlich wäre ein Spammässiger Autoresponder unangebracht, aber wenn ich selbst nicht den Inhalt meiner emails bestimmen darf geht es definitiv in die Falsche Richtung.
 
Dem EMail Empfänger darf keinerlei Werbung zugesandt werden wenn er nicht dem Empfang von Werbung ausdrücklich zugestimmt hat.

Zitat absolit-blog.de:
aus BGH: Auch einmalige B2B-Werbung per E-Mail ist rechtswidrig » Artikel » Absolit

"Untersagt ist nicht per se jede E-Mail, sondern lediglich die Werbung. Der Werbebegriff ist aber denkbar weit. Aus den einschlägigen EU-Richtlinien ergibt sich, dass Werbung jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern, ist. Das erfasst letztlich jede Äußerung, die mittelbar oder unmittelbar der Absatzförderung dient."

Das das natürlich nur durch die ungeheure Werbeflut ausgelöst wurde ist klar, aber je Eindeutiger der Mail Verkehr ausgelegt ist um so leichter tut man sich.

Dazu gibt es eben ein paar Regeln.

Löwe
 
@Löwe, Du zitierst hier aus einem Urteil, dass jedem der mit Domains handelt seit langem bekannt sein dürfte. Hier geht es aber um Emails, die z.B. eine Kündigung bestätigen und lediglich im "Anhang" Werbung beinhalten. Hier dient die Email also vorrangig der Bestätigung einer Kündigung, also ein Inhalt mit dem der Empfänger sich sehr wohl auseinandersetzen muss. Die Werbung dürfte dann zweitrangig sein und kann vom Empfänger ja auch ignoriert werden (so gesunder Menschenverstand).
LG
Thomas
 
Thomas,

Danke für den Hinweis, das ist mir sehr wohl bewusst und es ging in Diesem Zusammenhang mir darum das man eben nicht in seinem EMail schreiben darf was man will.

Der Zusammenhang das nun auch die Werbung im "Anhang" genauso kritisch als Werbung betrachtet wird ist ja durch Dieses Urteil nun gegeben, aber steht in Grundsatz auf den gleichen Füßen (Keine Werbung ohne ausdrückliche Genehmigung des Empfängers).

Selbst die Schlupftüre mit schon bestehender Geschäftsverbindung geht immer weiter zu, da um Sie für Werbung zu nützten (und sei Sie eben nur im Anhang) dem Kunden ab Anfang unmissverständlich mitgeteilt worden sein das man Sie eben genau für Diese Nützen möchte und Im den Ausstieg dazu sehr direkt offenlegen muss.

Natürlich bin ich wie ersichtlich noch Anfänger und versuche mich in die Gebiete einzuarbeiten.

Löwe
 
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