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Verbreitete Abkürzung vs. Markenrecht

Ginu

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20. Jan. 2016
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Hallo,

ich bin neu und hätte gleich mal eine Frage.

Wie verhält es sich mit kurzen Domains, die einerseits eine allgemein bekannte Abkürzung darstellen, aber gleichzeitig auch die Abkürzung eines Vereins oder einer Firma ist?

Kleines Beispiel:

Gehen wir davon aus die Domain vid.de wird frei.

Jetzt ist das ja durchaus eine gängige Abkürzung für Video. Gleichzeitig gehen wir mal davon aus, dass diese ABkürzung auch von einem Verein oder einer Firma verwendet wird und die entsprechende .com Domain auf diese Firma eingetragen ist. Im Markenregister ist sie auch eingetragen.

Ich habe die 7 goldenen Regeln gelesen und spontan dachte ich sowas wäre keine gute Idee. Da es aber auch als gängige ABkürzung gilt... Ändert das was? Was muss man schlimmstensfalls bei einer privat geführten Seite erwarten, wenn man die DOmain nutzt, aber nicht das Recht dazu hat?

Beste Grüße
 
bei einem Teil deiner Frage kann dir folgender Link weiterhelfen: Markenklassen Nizzaer Klassifikation KLasseneinteilung Ratgeber Informationen Tipps

SPD, CDU...usw. dürfte der überragende Bekanntheitsgrad/Verkehrsdurchdringung entscheidend sein.

Im Falle eines Falles wird ein Gericht entscheiden - vor Gericht und auf hoher See....
Vorstufe ist eine meist kostenbehaftete Abmahnung.
Es gibt bestimmt noch weitere Faktoren/Fälle/Sonderfälle wie z.B. Eis.

Das Alles und noch mehr abwägen, Kosten/Nutzen gegenüberstellen, und sich selbst die Frage beantworten: ist es mir das wert?!?

gruesse,
engel
 
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