Moorhuhn_Martin
New member
- Registriert
- 14. Juni 2004
- Beiträge
- 188
Auch wenn diese Frage nichts mit dem Domainrecht zu tun hat, möchte ich diese Frage hier stellen, weil wir hier letztens eine heftige Diskussion hatten, und Stefan um eine (damit er nicht zu sehr belastet ist) kurze Antwort bitten. Andere dürfen natürlich auch was sagen.
1. Ist es möglich als Zeuge einer Zivilverhandlung oder in einem Strafprozeß, der vereidigt werden soll, die Formel "ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe" um die religiöse Anrufung ("so wahr mir Gott helfe") mit Hinweis auf eine religiöse Überzeugung zu kürzen (also nur zu sagen: "ich schöre es"), ohne daß es Konsequenzen für den Zeugen (ich sage nur "Vereidigungsverweigerung", Anzweifeln des Wahrheitsgehaltes der Aussage, etc) hat? Zur Verdeutlichung: auch ein Eid ohne sakrale Beteuerung verstehe ich als Eid und müßte meiner Meinung nach ggf zu einem Verfolgung wegen falscher eidlicher Aussage (bei Falschaussage) führen können.
2. Ist es möglich, aus religiösen Gründen, den Eid in der vorgesprochenen Form grundsätzlich abzulehnen (mit Hinweis auf die Bergpredigt...) und statt dessen ein Gelöbnis ("Ich gelobe die Wahrheit zu sagen/gesagt zu haben") anzubieten, das einem Eid in Rechtskraft/Verfolgung natürlich in nichts nachstehen soll?
Ich weiß, daß beide Punkte bei der Vereidigung zum Amt (Schöffen/Mandatsträger Politik/...) möglich sind. Nur zu der Situation als Zeuge/Vernommener habe ich leider nichts gefunden.
Zu Verdeutlichung: diese Fragen beziehen sich auf keinen konkreten FAll, sondern mir gehts um die Möglichkeit an sich.
Danke!
Martin
1. Ist es möglich als Zeuge einer Zivilverhandlung oder in einem Strafprozeß, der vereidigt werden soll, die Formel "ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe" um die religiöse Anrufung ("so wahr mir Gott helfe") mit Hinweis auf eine religiöse Überzeugung zu kürzen (also nur zu sagen: "ich schöre es"), ohne daß es Konsequenzen für den Zeugen (ich sage nur "Vereidigungsverweigerung", Anzweifeln des Wahrheitsgehaltes der Aussage, etc) hat? Zur Verdeutlichung: auch ein Eid ohne sakrale Beteuerung verstehe ich als Eid und müßte meiner Meinung nach ggf zu einem Verfolgung wegen falscher eidlicher Aussage (bei Falschaussage) führen können.
2. Ist es möglich, aus religiösen Gründen, den Eid in der vorgesprochenen Form grundsätzlich abzulehnen (mit Hinweis auf die Bergpredigt...) und statt dessen ein Gelöbnis ("Ich gelobe die Wahrheit zu sagen/gesagt zu haben") anzubieten, das einem Eid in Rechtskraft/Verfolgung natürlich in nichts nachstehen soll?
Ich weiß, daß beide Punkte bei der Vereidigung zum Amt (Schöffen/Mandatsträger Politik/...) möglich sind. Nur zu der Situation als Zeuge/Vernommener habe ich leider nichts gefunden.
Zu Verdeutlichung: diese Fragen beziehen sich auf keinen konkreten FAll, sondern mir gehts um die Möglichkeit an sich.
Danke!
Martin