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Verkauf im letzten Jahr, Rechnung in diesem Jahr

MaGisCh

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18. Nov. 2010
Beiträge
376
Guten Abend,

ich bin gerade ein wenig verunsichert und hoffe mir kann jemand helfen.

Ich habe Mitte letzten Jahres eine Domain via Sedo verkauft. Der Transfer hat sich relativ lange hingezogen, weil der Käufer es nicht gebacken bekommen hat, die Domain zu sich zu holen, obwohl er relativ schnell den Kaufpreis an Sedo überwiesen hatte. So kam es, dass Sedo die Domain von mir übernahm und mir das Geld überwies, so dass die Sache für mich letztendlich beendet war. Jetzt bekomme ich ein 3/4 Jahr später die Nachricht, dass der Käufer gerne eine Rechnung hätte...

Meine Frage ist: Nehme ich das Datum und eine Rechnungsnummer vom alten Jahr für diese Rechnung (dafür hatte ich den Verkauf auch damals schon vorgemerkt und eine Rechnungsnummer vergeben) oder muss ich das aktuelle Datum und eine neue Rechnungsnummer von diesem Jahr eintragen? Oder das aktuelle Datum, aber trotzdem die alte Rechnungsnummer aus dem Jahr 2011 (meine Rechnungsnummern fangen immer mit der Jahrezahl an, z.B. 11 - 0001)?

Bei mir gilt übrigens die Kleinunternehmerregel ohne Ust. .

Danke im Vorraus und Gruß
Marcel
 
Bei mir gilt übrigens die Kleinunternehmerregel ohne Ust.

Hallo Marcel,

das ändert nichts daran, dass du in gewissem Maße auch Buchführen musst und Verkäufe ordentlich in deiner (auch wenn nur Einnahmen-Überschuss-Rechnung) Buchhaltung verbuchen.
Schließlich machst du ja jährlich deine Einkommenssteuererklärung, in der du den Verkauf vom letzten Jahr ja aufführen musst.
Sofern du das auch gemacht hast, schreibst du einfach eine Rechnung auf das Verkaufsdatum! Ansonsten wäre das ja Steuerh****...
 
Verkaufs- und Leistungsdatum war im alten Jahr, insofern ganz klar, die Rechnungslegung gehört ins alte Geschäftsjahr.
Das kommt bei mir übrigens auch recht häufig vor.

Viele Grüße
Jens
 

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