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Verstecktes Formular übermittelt Besucherdaten

Thomas0780

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07. Juni 2001
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Hallo.
Auf meiner Homepage werden verschiedene Downloads angeboten. Klickt ein Besucher diese an, so wird im Hintergrund eine Mail mit Informationen zu Datum, Uhrzeit, seiner IP, seinem Browser und Betriebssystem an mich übermittelt. Der Besucher bekommt von dieser Übertragung nichts mit.
Gibt es in diesem Zusammenhang irgendwelche rechtlichen Bedenken? Welche Informationen des Besuchers darf ich bedenkenlos beziehen?
 
Eigentlich kann doch hier der Datenschutzbeauftragter Deines Landes genau Auskunft dazu geben. Ich glaube die haben sogar eine neue Broschüre über das Thema Internetdaten via Cockies, etc.
 
Das sind eigentlich Daten, die Du auch im Log-File auswerten kannst.
Gute Counter speichern diese Daten auch.
Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Sache nicht i.O. ist.

grüsse,
engel
 
Danke für die Auskunft.
Irgendwelche Beschränkungen muss es aber doch geben. Es gibt ja diverse Skripte, die alle möglichen Daten aus dem Rechner des Benutzers ziehen. Ich würde gern diese Daten sammeln und zu Statistiken verarbeiten nur weiss ich nicht, welche Informationen ich speichern darf.
 
Es handelt sich hier um eine häufig erörterte Frage, die für übliche Internetangebote nach dem Teledienstedatenschutzgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz zu beantworten ist.

Hier stellt sich die Frage nach dem Begriff "Personenbezogene Daten", denn nur für diese gelten die strengen Ge- und Verbote eine Nutzung betreffend.

Personenbezug wird bei Daten dann angenommen, wenn sie den Bezug auf einen bestimmbaren Menschen ermöglichen. "Bestimmbar" ist der Mensch jedoch dann nicht, wenn seine Ermittlung nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich ist.

Mit dieser Definition können wir also arbeiten und im Einzelfall beurteilen, ob personenbezogene Daten vorliegen oder nicht. Versuchen wir es einmal:

IP-Adresse: Wie wir wissen, gibt es statische, die einem bestimmten Rechner fest zugewiesen ist, und dynamische IPs, die für jede Sitzung vom Accessprovider (z.B. T-Online) dem Nutzer neu zugewiesen wird. Beiden Adresstypen fehlt aber regelmäßig der Personenbezug zum Nutzer, denn in beiden Fällen ist die Ermittlung eines unter einer IP im Netz auftretenden Menschen für den Diensteanbieter praktisch nicht bzw. nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich.

E-Mail-Adresse: Hier besteht häufig die Möglichkeit, dass der Inhaber der E-Mail-Adresse allein schonm aus der Adressbezeichnung heraus ohne weitere identifizierbar ist, z.B. [email protected] oder [email protected]. Selbst in weniger eindeutigen Fällen kann ggf. der Inhaber (z.B. aufgrund von Foreneinträgen etc.) leicht über Suchmaschinen zu ermitteln sein. Bei der E-Mail-Adresse ist daher für jeden Einzelfall gesondert zu entscheiden, ob ein personenbezogenes Datum vorliegt, weil der Inhaber leicht ermittelbar ist, oder nicht.
 
Hi Thomas 007,

mal ganz ehrlich, gäbe es Beschränkungen, würde das Dich daran hindern diese Scripts einzusetzen, um zu Deinen Statistiken zu kommen? Ich glaube nicht.

Und mit dem Speichern von Daten ist das so eine Sache. M.E. kann Dir niemand etwas anhaben, solange Du diese Daten nicht veröffentlichst oder an Dritte weitergibst. Wo kein Kläger ist, ist auch kein Angeklagter.
Nur könnte der Tag kommen, an dem jemand auf Deinen Rechner zugreift und diese Daten dann mißbraucht. Was machst Du dann?

Grüsse
Kinski
 
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