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verteidigungsministerium.de

Christian

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Landgericht entscheidet über "www.verteidigungsministerium.de"

Hannover (lni) Im Streit um die Internet-Adresse "www.verteidigungsministerium.de" will das Landgericht Hannover voraussichtlich Mittwoch eine Entscheidung bekannt geben. Ein 23 Jahre alter Auszubildender bietet unter der Adresse Tipps für Wehrdienstverweigerer an. Dagegen hat der Bundesverteidigungsminister geklagt.

Quelle: www.newsclick.de/News

Na da bin ich ja gespannt!

Gruß Christian
 
soeben auf www.heise.de

In ihrem mit Spannung erwarteten Urteil hat die 7. Zivilkammer des Landgerichts Hannover heute der Klage des Verteidigungsministeriums stattgegeben. Die Behörde hatte unter Berufung auf das Namensrecht die Herausgabe der Domain verteidigungsministerium.de verlangt, weil sie sie für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben, insbesondere der Nachwuchswerbung unter Jugendlichen, dringend benötige. Darin werde sie von dem derzeitigen Inhaber behindert. Auf der Homepage des Beklagten finden sich Informationen zur Wehrdienstverweigerung und zum Zivildienst. c't hatte in ihrer Ausgabe 18/2001 ausführlich über die mündliche Verhandlung berichtet und kommentiert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob der unterlegene Beklagte, ein 23jähriger Azubi, angesichts des recht hohen Streitwertes Rechtsmittel einlegen wird, scheint Beobachtern eher fraglich.

In einem weiteren Prozess um die Domain verteidigungsminister.de, dem der Beklagte bislang ferngeblieben war, erging ein Versäumnisurteil gegen den Beklagten. Das Gericht sah auch diese Klage als begründet an und sprach dem Verteidigungsministerium einen Rechtsanspruch auch auf diese Domain zu. (tig/c't)
 
Ich kann nur mit dem Kopfschütteln was die Richter hier angeführt haben.

In meinen Augen ist dies ein ganz klarer Widerspruch zum BGH (Mitwohnerzentrale, etc.). Das Arrgument, dass sich beim Verteidigungsministerium um eine Bundesbehörde handele und somit eine ganz andere Einschätzung notwendig ist, teile ich ganz und gar nicht.

Hoffentlich wird der 23Jährige Beklagte gut unterstützt und kann zum OLG und dann ggf. zum BGH.

Grüße Boris
 
Ich halte die Entscheidung für richtig und gut.

Der Inhaber greift hier zum Großteil User ab, die Informationen zum Verteidungsministerium suchen.

Begriffe wie Ministerium, Behörde oder Amt stehen der entsprechenden Stelle zu, auch wenn es sich "nur" um eine allgemein bekannte Kurzform handelt.
Das hat mit der Mitwohnzentrale nichts zu tun. Das ist ein generischer Begriff (mit einem fragwürdigen Urteil).
Hier handelt es sich imho eindeutig um Grabbing.

Grüße, Axel
 
Ja Axel, da kann ich Dir voll und ganz zustimmen.

Wenn wir wollen, das der Domainhandel einmal
salonfähig werden soll. Dann ist es die Grundlage das solche Domains freigegeben werden.
Weil so etwas keinen Sinn macht.

burner
 
ahoi zusammen,

ich meine - gutes urteil !!

die argumentation von FvG war meiner ansicht kompletter quatsch, der war nur froh nen publicityträchtigen prozess führen zu können.

denn sein wir doch bitte alle mal ehrlich, woran denkt ihr, was verbindet ihr mit und wen nennt ihr "verteidigungsministerium" ?

genau - ich auch !

gutes urteil

take care
domainster
 
Recht so! Ein klarer Fall von Grabbing. Wenn er wirklich nur Infos über Wehrdienstverweigerung veröffentlichen hätte wollen, wieso dann nicht von Anfang und "wehrdienstverweigerung.de"

Endlich mal wieder ein gutes Urteil!!! :) :) :) Und einen Mitleidsbonus wegen "armer Azubi" bekommt der von mir jedenfalls nicht!
 
Ich denke auch, hier geht das Urteil in Ordnung und ich kann die Begründung nachvollziehen.
Bei vielen anderen Urteilen habe ich meine Zweifel, aber hier stimme ich voll zu.

Gruss Jens
 
Antwort auf:

Ich kann nur mit dem Kopfschütteln was die Richter hier angeführt haben.

In meinen Augen ist dies ein ganz klarer Widerspruch zum BGH (Mitwohnerzentrale, etc.). Das Arrgument, dass sich beim Verteidigungsministerium um eine Bundesbehörde handele und somit eine ganz andere Einschätzung notwendig ist, teile ich ganz und gar nicht.

Hoffentlich wird der 23Jährige Beklagte gut unterstützt und kann zum OLG und dann ggf. zum BGH.

Grüße Boris


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Na na Boris

Das war doch wohl klar.
Ich habe den Domaininhaber vor dem Prozess abgeraten.
Ausserdem hab ich ihn vor GG gewarnt.

Wer nicht hören will muss fühlen.

Bitte erklär mir mal was "Mitwohnerzentrale" mit dieser Domain gemeinsam hat?

Gruezli

ediona
pinkieone.gif
 
@ediona

Ich erinnere mich. Wir hatten uns mit dem kampfeswilligen Azubi (ich glaube bei dp?) ausgetauscht. Auch ich hatte ihm die Aussichtslosigkeit seines Unterfangens deutlich gemacht.

Die Entscheidung ist richtig. Es handelt sich ja nicht einfach um eine generische Domain a la "sauna.de" o.ä., sondern eine, die ganz konkret einer Behörde, nämlich der unseres Mallorca-Planschers zuzuordnen ist. Damit aber werden die Namensrechte dieser Behörde verletzt und eine Zuordnungsverwirrung entsteht. Meines Erachtens war daher auch die bundesheer.at-Entscheidung (nach österreichischem, aber weitestgehend identischem) Recht falsch.
 
Bitte erklär mir mal was "Mitwohnerzentrale" mit dieser Domain gemeinsam hat?
... beides sind generische Begriffe. Wieso sonst findest du auf bundeswehr.de zum Stichwort verteidigungsministerium nur Hinweise auf ausländische Verteidigungsministerien?

Zum Thema des Inhalts: Quizfrage - wenn jemand auf butterbrot.de z.b. nur Sexwerbung veröffentlicht, aber gleichzeitig darauf hinweist, auf welcher Seite man Butterbrote kaufen kann - kann er dann erfolgreich verklagt werden, weil er selber keine Butterbrote anbietet?

btw - Ich bin zwar auch bei verteidigungsministerium.de engagiert und war derjenige auf domain-people, bin aber nicht der Beklagte Azubi...

Gruß
Randolf Jorberg
 
Eine korrekte Entscheidung !

Und gerade durch die derzeitige Weltlage dürfte die Wahrscheinlichkeit den Jackpot im Lotto zu knacken größer sein, als die Domain in welcher Instanz auch immer zu gewinnen.

Stellt euch mal vor, die Domain wäre einem AZUBI zugeschrieben worden, wo jetzt tausende von Leuten Infos zum Stand der Verteidigungsmaßnahmen dort sehen wollen. Das würde in jeder Zeitung auf der Titelseite oder knapp dahinter stehen und den Ruf von Domainsammlern entgültig ruinieren. Jeder Richter wird so einen Skandal zu vermeiden wissen !

Michael
 
@jorberg
Zwischen "Mitwohnerzentrale" und "verteidigungsministerium" gibt es einen gewaltigen Unterschied:

Mitwohnzentralen gibt es wie Sand am Meer, nahezu in jeder größeren Stadt. Hier haben sich auch mehrere Mitwohnzentralen um einen Begriff gestritten. Jede hätte praktisch einen Anspruch haben können, doch hier hat die schnellste Mitwohnzentrale den Zuschlag erhalten (war OK). Das Verteidigungsministerium steht hier doch ein wenig alleine da und hat einen Alleinstellungskarakter (so wie all die anderen Bundesministerien).

Daher ist die Entscheidung auch völlig OK und sollte unterstützt werden!  
jump.gif
 
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