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Vertrag per Email zustande gekommen?

nicolino

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08. Jan. 2002
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Hallo Zusammen,

ich möchte hier nur kurz vorfühlen bevor ich einen Anwalt diesbezüglich kontaktiere (ich weiss, dass niemand hier eine Rechtsberatung abgibt, also keine Angst). Und zwar geht es um folgendes:

Mich erreichte mitte letzter Woche eine Anfrage bezüglich einer meiner .co.uk Domains, worauf ich antwortete, dass ich eigentlich nicht verkaufen möchte, es sei denn, es käme ein äusserst attraktives Gebot.

Als Antwort kam: "The most I could do is £ XX XXX" wobei XX XXX eine konkrete Zahl war.

Ich habe geantwortet: "I accept your offer of £ XX XXX, how would you like to handle the transfer, ...".

Zwei Tage später kam von ihm eine Absage, er hätte jetzt eine andere Domain, hinter der er seit langem her war. Sowas passiert ja häufig, jetzt ist mir das letzte Woche aber gleich zwei mal passiert und jedesemal bezüglich Domains, für die mir ein sehr attraktives Angebot gemacht wurde.

Daher nun meine Frage: Laut schweizer Recht (soweit ich mich da erinner), kommt ein Vertrag zustande, sobald ein Angebot angenommen wird (ob jetzt mündlich, per Email, etc.).

Wie sieht das EU-weit aus, und hätte ich reelle Chancen sowas in UK durchzusetzen?

Wie gesagt, ich möchte hier nur mal vorfühlen, ob evtl. bereits jemand Erfahrungen mit sowas hat.

Viele Grüße
Nico
 
Hallo Zusammen,
Daher nun meine Frage: Laut schweizer Recht (soweit ich mich da erinner), kommt ein Vertrag zustande, sobald ein Angebot angenommen wird (ob jetzt mündlich, per Email, etc.).

Hallo Nico,
waere im deutschen Recht genauso. Kenne mich allerdings nicht im britischen Recht aus.
Als Antwort kam: "The most I could do is £ XX XXX" wobei XX XXX eine konkrete Zahl war.
Jedoch ist fuer mich eher die Frage, inwieweit es sich hierbei tatsaechlich um eine vertraglich bindende Willensaeusserung handelt oder einfach eine Aussage darstellt. Also im Sinne von "Verhandlungssache sind max. £ XX.XXX, mach mir ein Gegenangebot und ich entscheide mich dann". Wenn er gesagt haette ich werde die Domain fuer £ XX.XXX kaufen dann waere die Sache nach schweizer Recht sicher eindeutig. Aber wie gesagt, reines Bauchgefuehl!

Gruss Diana
 
Ist natürlich sehr ärgerlich für dich und solche Leute sind echt das letzte, machen einen erst heiß und dann hört man nichts mehr.

Aber meinst du wirklich das es den ganzen Ärger wert ist ?
Kenne jetzt zwar nicht die Rechtslage, aber selbst wenn du das durchdrücken könntest, ist es ein langer Weg dorthin und erstmal mit einem hohen Aufwand an Zeit und Geld verbunden. Und du hast ja bisher keinen Schaden gehabt, ausser dem Zeitaufwand für die Mails.

Ich würde die Sache auf sich beruhen lassen, du wolltest ja sowieso nicht verkaufen:p

Irgentwann kommt mal ein echter Käufer, bis dahin relax...

Gruß Mario!
 
auf welcher Grundlage würdest du denn hier eine Forderung geltend machen wollen?

Alleine auf
Als Antwort kam: "The most I could do is £ XX XXX" wobei XX XXX eine konkrete Zahl war.
wäre ist weniger als nur wenig.


Definiere doch mal was DU allgemein bzgl. Domains als verbindliches Angebot siehst, definierst, mit welchen Worten/Formulierungen.

Es ist noch als höflich vom Anfrager anzusehen, daß er schriftlich eine Absage mit Begründung mitteilte. Das sollte man auch mal realisieren. Das ist nämlich keineswegs selbstverständlich.


Wie gesagt, ich möchte hier nur mal vorfühlen, ob evtl. bereits jemand Erfahrungen mit sowas hat.
mehr als einmal im Jahr.

Grüße
Ideal
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* firstclass.pl * check.pl
 
Wie gesagt, mir passiert sowas auch mehrmals wöchentlich, allerdings finde ich es gerade in diesem Fall ärgerlich, da der Preis echt nett gewesen wäre.

The most I could do verstehe ich als "Ich wäre bereit maximal ... zu bezahlen", was ich sofort akzeptiert habe.

Dass der Aufwand groß wäre ist mir klar, in diesem Fall wurde er jedoch in darauffolgenden Mails (ich hatte höflich daraufhin gewiesen, dass ich über seine letzte Äusserung (den Absprung) nicht sehr glücklich bin, da ich die Sache wie oben geschildert sehe) beschimpfend und ausfallend, weshalb es mir in diesem Falle evtl. den Aufwand Wert wäre, auch wenn ich natürlich zuerst schauen müsste, ob das Geld überhaupt zu holen ist.

Viele Grüße
Nico
 
ok, sämtliches Drumherum könnt nur ihr beide (Anfrager und Domaininhaber) wissen.
Das ist sicherlich auch nicht möglich hier komplett mitzuteilen.
Ist es richtig zusammengefasst, daß du nicht nur ärgerlich über seine Absage bist, sondern dazu auch über seine abschließend also unhöfliche Form?

Dennoch, mit den Formulierungen was du vom Anfrager hier als Antwort geschrieben hast, wird meinenr Meinung und Kenntnis nach keine Durchsetzung einer Forderung möglich sein.
Wenn du auf ganz sicher gehen willst, kontaktiere (was wohl an die 200 Euro kostet bezüglich qualifizierter Auskunft) doch einen Anwalt der im Online-/Internetrecht
versiert ist. Ich kann dir Prof. Dr. Klaus Sakowski, Heidenheim sehr empfehlen.
Der ist im Onlinerecht echt Firstclass.

Grüße
Ideal
_______________________________________________
* firstclass.pl * check.pl
 
Vielen Dank schonmal für Euer Feedback. Werde das noch abklären und im Falle eines Vorgehens ein Update posten, sobald es Neues gibt.

Viele Grüße
Nico
 
Ich hatte schon mal so einen ähnlichen Fall. Zwar war der Käufer ein Deutscher aber ich musste dann auch die Domain verkaufen.

Bei Dir schaut es hingegen etwas anders aus. Du hast mit Deiner Antwort das verbindlich bestätigt wodurch Du verpflichtest gewesen wärst die Domain auch zu verkaufen. Ich denke jedoch, daß der Käufer hier auch noch sein OK hätte geben müssen damit es bei ihm auch verbindlich ist da seine Aussage zu ungenau war.

Vergleich das ganze mit einem Handel im Basar:

Du fragst wieviel was kostet.
Der Händler sagt Dir Du sollst einen Preis sagen.
Darauf hin sagst Du, Du wärest bereit maximal x Eur zu bezahlen.
Der Händler sagt OK aber ich denke, Du müsstest dann auch noch SEIN OK bestätigen damit Verkauf gültig ist. (so mache ich das zumindest immer)

Schlussendlich denke ich aber, nachdem der nicht in Deutschland sitzt, hast Du sowieso wenig Chancen das einzuklagen. Ein Prozess in England ist ja viel zu teuer und die Chancen zu gewinnen sind vermutlich maxiaml 50:50.

Harry
 
The most I could do verstehe ich als "Ich wäre bereit maximal ... zu bezahlen", was ich sofort akzeptiert habe.
Zu schwammig imho. Das Wort "could do" (also "could pay") bzw. "koennte zahlen" ist noch weit von einer Zusage entfernt. Alles zu fluessig...
"Could, would, should, may, might, perhaps..." sind klassisch schwammige Verhandlungsbegriffe um jemanden an der Strippe zu halten.
Deine Antwort haette sein sollen: Is this your offer?
 
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