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Verträge in USA

MAD

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Registriert
10. Sep. 2001
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175
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Hier in Deutschland bedürfen Verträge ja nicht der Schriftform.
Wie schaut es in den USA aus?

Ich will an einen Bekannten in USA eine Domain für $200 abtreten. Dieser will allerdings keinen schriftlichen Vertrag unterzeichnen.
Kann man auch in den USA mündlich Verträge schliessen?
In Frankreich ist das glaube ich nicht möglich.

Danke.
 
??? Verträge hier in Deutschland bedürfen nicht der Schriftform  ???

Sowohl hier in Deutschland als auch irgendwo anders auf unserem Globus: ALLES schriftlich, gerade bez. Doms.

Dies hat bestimmt nix mit Mißtrauen zu tun, aber die Zeiten und Urteile ändern sich zu schnell.

Kann dein Bekannter nicht schreiben oder was ist der Grund für sein KOMISCHES VERHALTEN?

Ciao
www.eine.info  
 
Hallo MAD,

>>Hier in Deutschland bedürfen Verträge ja nicht der Schriftform.
Wie schaut es in den USA aus?<<

Hier ebenso. 'Verbal (oder) oral agreement'. Zugegeben schwach jedoch im Ernstfall, besonders
ohne Zeugen.

>>Ich will an einen Bekannten in USA eine Domain für $200 abtreten. Dieser will allerdings
keinen schriftlichen Vertrag unterzeichnen.<<

Dann stimmt etwas IMO nicht mit Deinem Bekannten oder Deinem Vertrag.
Keywords in contract law: 'Meeting of the minds'.

>>Kann man auch in den USA mündlich Verträge schliessen?<<

Ja. Meine rechtliche Laienmeinung jedoch: Nicht zu empfehlen.
Generelle Regel in contract law: 'A written contract supercedes any oral agreements
made between the parties.'

Freundlichen Gruss

John
 
Danke John!

es ist mir sicherlich bewusst, dass ein Vertrag in Schriftform immer vorzuziehen ist, allein schon wegen der beweisbarkeit.

Bei einem mündlichen Vertrag (z.B. über Telefon) würde ich einem "Mithörer" hinzuziehen und ihn dann anschliessend den Gesprächsinhalt schriftlich mit Datum und Unterschrift bestätigen lassen. Wenn es zu Problemen kommen sollte, wäre dieses Schriftstüch sicherlich von Bedeutung.
 
> Verträge hier in Deutschland bedürfen nicht der Schriftform?  

@ eine.info:

Nein, Verträge bedürfen nach deutschem Recht NICHT der Schriftform. Ein mündlicher Vertrag ist vollauf gültig (außer z.B. bei Immobilienverkäufen, welche eine notarielle Beglaubigung, Eintrag im Grundbuch etc. erfordern).

Gruß,
JCG
 
@JCG:

ACK.

Nicht umsonst gibt es soviele Rechtsstreitigkeiten bezüglich "mündlicher Vereinbarungen" etc. .

Viele Grüße,
-Bastian
 
@MAD
Hallo MAD,
es ist wirklich keine Frage... ??? , wenn dein Bekannter sooo bekannt ist, warum will er dann keinen Vertrag ??? >:( ;D ?
Ohne Vertrag würden wir KEINE Domain abgeben...weder hier noch sonstwo auf der WorldWideWeb!!!

Never trust a Bekannten... 8)
 
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