Ich habe mir auch die "Arbeit" gemacht letzthin über 200 Seiten Internet nachzulesen und versucht Sie zu verstehen.
Währen alle Gesetze und Regelungen klar würden wir ja keine Anwälte brauchen
(Dies hier ist aber nicht als Rechtsauskunft zu sehen sondern nur meine Laien Meinung).
Das bedeutet: Ob du im recht bist oder nicht kann immer jemand gegen dich Klagen, hat der den dickeren Geldbeutel wird es schwierig.
Die Marken mit denen ich mich vorab geistig auseinandersetzen durfte waren die Geschützen Marken:
Candy (Süssigkeit), geschützt von einem Spielentwickler,
Toy (Süßigkeiten),
Money,
CAR von Carglas geschützt,
PARTY von einen geschützt in Zusammenhang mit Schreibwaren,
Live geschützt von Microsoft, xxx leider auch geschützt, wird aber gerne für Pornografie verwendet.
Also viel unverfänglichere Worte mit breiterer Verwendungszweck. Zur Marke ist ja immer der Verwendungszweck geschützt, verwendete man sie grob gesagt in einem anderen ist man etwas sicherer.
(Wobei Candy hier mit 5 Seiten! Verwendungszweck, statt Ein, Zwei, Begriffe hier schon Krass ist)
Du möchtest aber
(falls das Beispiel mit den Spielzeug-Klötzen zutrifft) die Marke genau in seinem Verwendungszweck verwenden. 100% Schief laufen würde das bei P u m a und ähnlichen.
Falls es aber die bekannten Spielzeug-Klötze ist, bin ich gerade etwas am nachlesen.....
laut Wikipedia haben Sie Ihr Markenrecht verloren bei dem was sich auf die Bezeichnung der Steckverbindung bezieht:
Zitat Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Lego:
Ab 1996 war der Legostein vom Deutschen Patent- und Markenamt als Marke eingetragen. Dagegen gingen mehrere Wettbewerber vor. Am 16. Juli 2009 bestätigte der Bundesgerichtshof in letzter Instanz die vom Bundespatentgericht ausgesprochene Löschung der Marke. Im Interesse der Allgemeinheit müssten Formen vom Markenschutz freigehalten werden, deren wesentliche Merkmale eine technische Funktion erfüllten. Die Noppen auf der Oberseite des Spielsteins seien Teil des für Lego typischen Klemmsystems und hätten damit ausschließlich eine technische Funktion, urteilte der Bundesgerichtshof. Entsprechend urteilte am 14. September 2010 auch der Europäische Gerichtshof.[5]
hier haben Sie aber nur den Schutz auf diesen Art von Baustein verloren,
nicht auf Ihr Markenzeichen! (das Markenzeichen wird hier nicht im Namen von LEGO aufgeführt sondern nur als Beispiel für Markenrecht).
EU-Gericht: Lego-Stein ist keine Marke - manager magazin
Falls Du sozusagen eine Fan Seite aufbauen willst spricht nichts dagegen Sie darauf anzusprechen und dadurch sogar Basis Wissen von Ihnen und Links zu Ihnen einzubauen.
Im Aufbau einer Webseite mit Bestandteilen einer Marke ohne Einwilligung des Markenbesitzers sehe ich wie meine Vorredner nur ein nicht ab schätzbares Risiko.
Letztendlich hat sich die Firma der Spielzeug-Klötze hierzu sehr ausführlich geäußert auf Ihrer Webseite Zitat lego
http://aboutus.lego.com/de-de/legal-notice/fair-play:
"Die LEGO Marken dürfen auf inoffiziellen Webseites nur unter ganz bestimmten Umständen verwendet werden
Die LEGO Marken (aber nicht das Logo) dürfen dann verwendet werden, wenn auf einer nicht kommerziellen Webseite LEGO Produkte oder Elemente gezeigt oder besprochen werden, vorausgesetzt, die entsprechende Handelsmarke wird nicht über Gebühr herausgestellt oder so verwendet, dass in dem Betrachter fälschlicherweise der Eindruck entstehen könnte, dass die Webseite von der LEGO Gruppe gefördert wird oder genehmigt ist.
Die richtige Verwendung von LEGO Marken auf einer Webseite
Eine LEGO Marke sollte – wenn überhaupt – immer nur adjektivisch und nicht als Hauptwort verwendet werden. So kann man z.B. sagen: "Modelle aus LEGO Bausteinen" aber nie "Modelle aus LEGOS". Auch sollte der Satz der Marke derselbe sein wie der des Begleittexts, und sie darf weder isoliert noch vom Begleittext getrennt dargestellt werden. Mit anderen Worten: Marken dürfen auf keinen Fall betont oder besonders herausgestellt werden. Schließlich muss die LEGO Marke in Überschriften sowie beim ersten Erscheinen im Fließtext mit einem ®-Symbol gekennzeichnet sein.
In Internet-Adressen darf die LEGO Marke nicht verwendet werden
Die LEGO Marke darf in einer Internet-Adresse nicht auftauchen. Internet-Adressen sind nützlich, wenn es darum geht, den Ursprung einer Homepage festzustellen. Wenn man nun den Begriff "LEGO" in einem Namen verwendet, könnte der irreführende Eindruck entstehen, dass die betreffende Homepage von der LEGO Gruppe gesponsert wird..."
Löwe