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Verwendung von Nationalmannschafts-Wappen

akropolis

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06. März 2012
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Hallo
Bevor ich mich in einem Fussballforum anmelde, weiss vielleicht jemand von euch wie die Rechtslage aussieht:
Darf ein Wappen einer Fussball-Nationalmannschaft (also nicht die Länderflagge, sondern das Wappen) zur Produktion von Fanartikeln verwendet werden?
Vereinswappen sind ja eher Kennzeichen im markenrechtlichen Sinn sind und die Urheber dürfen die Nutzung nach markenrechtlichen Gesichtspunkten verbieten.
Aber wie steht es bei den Nationalwappen? Sind dies auch Vereine?
Da es um 11 verschiedene Länder geht, wäre es äusserst mühsam, alle anzufragen - dann würden wir lieber von einer Produktion absehen.

Danke für Tipps!
 
Nimm die Landesflagge und zeichne sie selber. Dann bist Du wohl auf der sicheren Seite.
 
Fotos von Fahnen darf man immer nutzen. Das kann auch sehr schön und gar nicht wie ein Foto aussehen.

Haben wir schon mehrfach genutzt.
 
Darf ein Wappen einer Fussball-Nationalmannschaft (also nicht die Länderflagge, sondern das Wappen) zur Produktion von Fanartikeln verwendet werden?

Soweit ich weiß, ist dies so nicht erlaubt.

Teil I: In Niedersachsen darf beispielsweise das Landeswappen NICHT ohne Genehmigung genutzt werden. So wird es beim Bundeswappen auch sein. Bei Länderflaggen ohne Wappen müsste man recherchieren.

Teil II: Was Vereinswappen der Verbände (DFB) angeht, ist das in der Regel ebenfalls eine Wort-Bild-Marke.

--> Ohne Genehmigung würde ich das nicht wagen. Denn Staat und DFB sowie ausländische Vertreter sind da in der Regel nicht zimperlich, wenn sie denn vorgehen.

Antworten beziehen sich nicht auf Abbildungen, sondern auf Fanartikel.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ob geschützt oder nicht. Der einfachste Weg ist wohl die betreffende Stelle anzuschreiben und sich das Einverständnis zu holen. Nur so bist du auf der sicheren Seite.

Thomas
 
ich hätte eine ähnliche Frage, wollte dafür aber kein extra Thread eröffnen, ich hoffe das ist ok @ Threadsteller.

Die Frage lautet: Wenn Person A) eine Domain namens furzkissen-test.de (nur ein Musterbeispiel) registiert, verletzt er dann auch die Rechte von Stiftung Warentest, da ja test nach dem Bindestrich und somit als einzelnen Wort gilt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ob geschützt oder nicht. Der einfachste Weg ist wohl die betreffende Stelle anzuschreiben und sich das Einverständnis zu holen. Nur so bist du auf der sicheren Seite.

Thomas
Der Vorschlag ist wohl wenig hilfreich. Überlege mal, wieviele Länder es gibt.
Soll er die alle anschreiben und vor allem wen dort jeweils?


Wenn Person A) eine Domain namens furzkissen-test.de (nur ein Musterbeispiel) registiert, verletzt er dann auch die Rechte von Stiftung Warentest, da ja test nach dem Bindestrich und somit als einzelnen Wort gilt?
Stiftung Warentest wird kaum eine Marke auf Furzkissen-test haben und wenn doch, dann zumindest nicht im Bereich / Klasse von Tests.

Das Wort Test kann man für das Thema Test nicht schützen.
Du könntest beispielsweise einen Schnaps rausbringen mit dem Namen Test und Dir den Begriff Test im Bereich Getränke schützen lassen, nicht aber im Bereich Tests und Überprüfungen.
 
Wie schon einige schreiben, würde ich anfragen und nur etwas produzieren, wenn du schriftlich hierzu explizit das Recht eingeräumt bekommst. Generell verstehen die Verbände und Komitees bei der unerlaubten Markenverwendung keinen Spaß und es kann ziemlich teuer werden. Ohne anwaltliche Beratung oder Freigaben von den Verbänden, würde ich so etwas nicht machen - auch nicht in kleinen Mengen.

Philip
 
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