Ab dem 1. November soll ein dritter neuer Adressraum seine Tore öffnen, eigens für die ganz persönliche Netzadresse im Stil von lieschen.mueller.name. Das verkündete in der vergangenen Woche der Präsident der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), Stuart Lynn. Man sei erfreut, damit einen weiteren Meilenstein bei der Einführung neuer Top Level Domains (TLDs) erreicht zu haben, ließ Lynn verlauten. 7,5 Millionen US-Dollar will das britische Unternehmen Global Name Registry laut dem Vertrag mit der ICANN in den Aufbau der neuen TLD stecken. .name geht damit nach .info und .biz als dritte von insgesamt sieben neuen .com-Konkurrenten an den Start, die ICANN im vergangenen November aus einer Vielzahl von Bewerbern ausgewählt hatte. Vorregistrierungen sollen ab September von den bei der ICANN akkreditierten Registraren entgegengenommen werden.
Bevor Lynn den Vertrag endgültig unterzeichnen konnte, musste sich das 19-köpfige ICANN-Direktorium allerdings noch einmal mit einem Einspruch des spanischen ICANN-Direktors Amadeu Abril i Abril auseinander setzen. Abril i Abril hatte noch einmal darauf hingewiesen, dass GNR über ein Monopol beim geplanten Mailservice für die Personenadressen verfügen werde. Um möglichst vielen Muellers eine Chance zu geben, ihre persönliche Adresse zu bekommen, behält GNR selbst alle Second-Level-Adressen. Andy Mueller, Milton Mueller und Lieschen Mueller teilen sich also praktisch die von GNR verwaltete mueller.name-Domain.
"Für den E-Mail-Weiterleitungsservice bedeutet das, dass Andy [email protected] und Milton [email protected] bekommt. Die Folgen sind klar: Andy und Milton müssen notgedrungen den gleichen E-Mail-Provider nutzen und den gleichen E-Mail-Server, und zwar den der Registry," schrieb Abril i Abril an seine Kollegen. Der komplette E-Mail-Verkehr der Personenadressen werde damit über die Server der Registry abgewickelt. "Mit Blick auf die Sicherheit, auf Kontrollmöglichkeiten, Zensur, Datenschutz, Spamming und Datamining birgt das große Gefahren", so Abrils Warnung. Und immerhin verlangt GNR 20 US-Dollar für den Weiterleitungsdienst. Auch der für Europa gewählte ICANN-Direktor Andy Müller-Maguhn stimmt gegen den Vertrag, doch konnten sich die Kritiker nicht gegen die Direktoriumsmehrheit durchsetzen.
Dabei gibt es durchaus noch weitere Einschränkungen für die potenziellen Nutzer. So können die Inhaber von Markenrechten gegen Bezahlung von je 6000 US-Dollar ganze Adressbereiche wie etwa irgendwer.krupp.name (oder auch krupp.irgendwer.name) für 10 Jahre sperren. In einer Vorregistrierphase können Unternehmen solche "Defensiv-Registrierungen" vornehmen, sodass es für haenschen.krupp oder ford.willy schwierig werden könnte, sich den Traum von der eigenen Domain zu erfüllen. Vor allem dann, wenn die Markenrechtsinhaber in die Blockierung beider Varianten investieren. Für Nutzer, die dann doch noch versuchen wollen, an "ihre" Domain zu kommen, hat sich GNR zusätzlich zum offiziellen Schlichtungsverfahren für Domain-Streitigkeiten, der so genannten UDRP, noch ein spezielles Verfahren ausgedacht, die so genannte Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy (ERDRP), die die Ansprüche auf die persönliche Domain klären sollen.
Registriert werden können auch fiktionale Namen, auch hier aber haben die Inhaber der entsprechenden Markenrechte den Vorzug. Und schließlich gibt es als weiteren Dienst für Markeninhaber auch noch den so genannten NameWatch-Service an, bei dem die Registry täglich auf "feindliche" Registrierungen eines gewünschten Namens abgefragt wird, Kostenpunkt 50 US-Dollar pro Jahr. Wie viele persönliche Namen angesichts dieser Bedingungen privaten Nutzern am Ende zur Verfügung stehen, ist momentan jedenfalls noch völlig unklar. (Monika Ermert) / (jk/c't)
[Quelle: Heise.de]
Grüsse,
Ejan
Bevor Lynn den Vertrag endgültig unterzeichnen konnte, musste sich das 19-köpfige ICANN-Direktorium allerdings noch einmal mit einem Einspruch des spanischen ICANN-Direktors Amadeu Abril i Abril auseinander setzen. Abril i Abril hatte noch einmal darauf hingewiesen, dass GNR über ein Monopol beim geplanten Mailservice für die Personenadressen verfügen werde. Um möglichst vielen Muellers eine Chance zu geben, ihre persönliche Adresse zu bekommen, behält GNR selbst alle Second-Level-Adressen. Andy Mueller, Milton Mueller und Lieschen Mueller teilen sich also praktisch die von GNR verwaltete mueller.name-Domain.
"Für den E-Mail-Weiterleitungsservice bedeutet das, dass Andy [email protected] und Milton [email protected] bekommt. Die Folgen sind klar: Andy und Milton müssen notgedrungen den gleichen E-Mail-Provider nutzen und den gleichen E-Mail-Server, und zwar den der Registry," schrieb Abril i Abril an seine Kollegen. Der komplette E-Mail-Verkehr der Personenadressen werde damit über die Server der Registry abgewickelt. "Mit Blick auf die Sicherheit, auf Kontrollmöglichkeiten, Zensur, Datenschutz, Spamming und Datamining birgt das große Gefahren", so Abrils Warnung. Und immerhin verlangt GNR 20 US-Dollar für den Weiterleitungsdienst. Auch der für Europa gewählte ICANN-Direktor Andy Müller-Maguhn stimmt gegen den Vertrag, doch konnten sich die Kritiker nicht gegen die Direktoriumsmehrheit durchsetzen.
Dabei gibt es durchaus noch weitere Einschränkungen für die potenziellen Nutzer. So können die Inhaber von Markenrechten gegen Bezahlung von je 6000 US-Dollar ganze Adressbereiche wie etwa irgendwer.krupp.name (oder auch krupp.irgendwer.name) für 10 Jahre sperren. In einer Vorregistrierphase können Unternehmen solche "Defensiv-Registrierungen" vornehmen, sodass es für haenschen.krupp oder ford.willy schwierig werden könnte, sich den Traum von der eigenen Domain zu erfüllen. Vor allem dann, wenn die Markenrechtsinhaber in die Blockierung beider Varianten investieren. Für Nutzer, die dann doch noch versuchen wollen, an "ihre" Domain zu kommen, hat sich GNR zusätzlich zum offiziellen Schlichtungsverfahren für Domain-Streitigkeiten, der so genannten UDRP, noch ein spezielles Verfahren ausgedacht, die so genannte Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy (ERDRP), die die Ansprüche auf die persönliche Domain klären sollen.
Registriert werden können auch fiktionale Namen, auch hier aber haben die Inhaber der entsprechenden Markenrechte den Vorzug. Und schließlich gibt es als weiteren Dienst für Markeninhaber auch noch den so genannten NameWatch-Service an, bei dem die Registry täglich auf "feindliche" Registrierungen eines gewünschten Namens abgefragt wird, Kostenpunkt 50 US-Dollar pro Jahr. Wie viele persönliche Namen angesichts dieser Bedingungen privaten Nutzern am Ende zur Verfügung stehen, ist momentan jedenfalls noch völlig unklar. (Monika Ermert) / (jk/c't)
[Quelle: Heise.de]
Grüsse,
Ejan