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Vor dem Namenseintrag registrierte Domain ist abzugeben ?

Melf

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24. Aug. 2005
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Hallo

Ich weiß nun nicht, ob die folgende Frage auch zum Thema "Rechtsberatung" gehört.
Wenn ja, ignoriert bitte einfach diesen Thread.

Ich habe eine .com und eine gleichlautende .net Domain vor einem halben Jahr registriert.

Seit 2 Monaten gibt es auf den Domainnamen einen internationalen Namenseintrag ( Eine Firma hat sich so genannt, kein Produkt o.Ä ! ) und außerdem hat sich diese Firma die .de URL geholt, da sie deutsch ist, jedoch auch international bekannt werden möchte.

Bin ich nun verpflichtet die beiden Domains an die Firma mit den Namensrechten abzugeben?

Oder darf ich sie behalten, da ich sie ja vor dem Namenseintrag registriert habe.

Ich habe nicht vor, die Domains an die betreffende Firma zu verkaufen.

Vielen Dank für (mögliche) Antworten, falls erlaubt.
 
Was ist ein "internationaler Namenseintrag"? Das ist wieder so eine vage Anfrage, die niemand beantworten kann, wenn Du nicht konkreter wirst.

Wenn Du die Domain zuerst registriert hast, dann kannst Du sie freilich behalten, solange Du keine aelteren Rechte verletzt.

Gruss,
Mac
 
MadMac schrieb:
Was ist ein "internationaler Namenseintrag"? Das ist wieder so eine vage Anfrage, die niemand beantworten kann, wenn Du nicht konkreter wirst.


z.b: ebay oder google

Die haben ihr Namensrecht doch auf der ganzen Welt..... zumindest in Europa und Amerika.

Das meine ich. Nur das die Firma halt anders heißt ;)

MadMac schrieb:
Wenn Du die Domain zuerst registriert hast, dann kannst Du sie freilich behalten, solange Du keine aelteren Rechte verletzt.

Was meinst du mit älteren Rechten ?

Da gibt es keine, außer wie gesagt, die Namenseintragung der Firma.
 
Aeltere Rechte: jemand benutzte den Namen bevor Du die gleichnamige Domain registriert hast.

Aus dem Rest werde ich leider nicht schlau :)

Gruss,
Mac
 
Es zählt ab wann das Unternehmen im geschäftlichen Verkehr aufgetreten ist unter diesen Namen. Trademark und sonstige Marken zweitrangig in diesem Fall.
 
Im Grunde ist es so: Markenrecht geht vor Domainrecht!

Danach ist das von Fall zu Fall unterschiedl., aber nur weil die Marke später Angemeldet (? nicht eingetragen) wurde, heist das noch lange nicht das du dich 100%ig auf der sicheren "Seite" befindest!

Ich an deiner Stelle würde echt einen Anwalt aufsuchen, sofern dir das diese Domain "Wert" ist. Des Weiteren kenne ich mich dem Thema nicht aus, das habe ich bloss irgendwo gehört ;) , also wie gesagt, Anwalt aufsuchen da hier meines erachtens nach eine Rechtsberatung unverzichtbar ist.

Gruß
steve :)
 
Alles klar !

Vielen Dank für die Antworten.
 
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