Melf
New member
- Registriert
- 24. Aug. 2005
- Beiträge
- 189
Hallo
Ich weiß nun nicht, ob die folgende Frage auch zum Thema "Rechtsberatung" gehört.
Wenn ja, ignoriert bitte einfach diesen Thread.
Ich habe eine .com und eine gleichlautende .net Domain vor einem halben Jahr registriert.
Seit 2 Monaten gibt es auf den Domainnamen einen internationalen Namenseintrag ( Eine Firma hat sich so genannt, kein Produkt o.Ä ! ) und außerdem hat sich diese Firma die .de URL geholt, da sie deutsch ist, jedoch auch international bekannt werden möchte.
Bin ich nun verpflichtet die beiden Domains an die Firma mit den Namensrechten abzugeben?
Oder darf ich sie behalten, da ich sie ja vor dem Namenseintrag registriert habe.
Ich habe nicht vor, die Domains an die betreffende Firma zu verkaufen.
Vielen Dank für (mögliche) Antworten, falls erlaubt.
Ich weiß nun nicht, ob die folgende Frage auch zum Thema "Rechtsberatung" gehört.
Wenn ja, ignoriert bitte einfach diesen Thread.
Ich habe eine .com und eine gleichlautende .net Domain vor einem halben Jahr registriert.
Seit 2 Monaten gibt es auf den Domainnamen einen internationalen Namenseintrag ( Eine Firma hat sich so genannt, kein Produkt o.Ä ! ) und außerdem hat sich diese Firma die .de URL geholt, da sie deutsch ist, jedoch auch international bekannt werden möchte.
Bin ich nun verpflichtet die beiden Domains an die Firma mit den Namensrechten abzugeben?
Oder darf ich sie behalten, da ich sie ja vor dem Namenseintrag registriert habe.
Ich habe nicht vor, die Domains an die betreffende Firma zu verkaufen.
Vielen Dank für (mögliche) Antworten, falls erlaubt.