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Voraussetzung einer Bösgläubigen Markenanmeldung

Adomino

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12. Juni 2007
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Das EuGH Urteil ist zwar schon etwas älter (11. Juni 2009), ich glaube aber nicht das es hier schon besprochen wurde. Immerhin zieht sich der Streit schon seit 7 Jahren und ist noch immer nicht zu Ende. Ich finde es auf jeden Fall sehr interessant bzw. eigentlich sehr beängstigend :hmmmm:
In diesen Fall geht es zwar um Schokolade-Osterhasen aber man könnte dieses Urteil, weil es sehr allgemein verfasst ist, auch auf Domains oder Webseiten anwenden. d.h. wenn man nicht selbst eine Marke anmeldet, muss man immer mit der Gefahr leben das man einmal die Domain und/oder Webseite nicht mehr verwenden darf wenn jemand anderer eine Marke anmeldet.

Die Entscheidung verdeutlicht die besonderen Risiken im Markenrecht. Da es kein Vorbenutzungsrecht gibt, kann auch nach langjähriger erfolgreicher Benutzung eines ungeschützten Kennzeichens stets dessen Verlust drohen, sollte ein Dritter ein identisches oder ähnliches Zeichen für dieselben oder ähnlichen Waren registrieren.

Zwar besteht die Möglichkeit, hiergegen Bösgläubigkeit einzuwenden, jedoch zeigt die Entscheidung des EuGH, dass die Vorraussetzungen hierfür hoch sind. Denn allein die - schon für sich genommen schwer nachweisbare - Kenntnis des Anmelders von dem eigenen Zeichen reicht für die Annahme der Bösgläubigkeit nicht aus.

Voraussetzung einer Bösgläubigen Markenanmeldung - Recht - haufe.de

Hier das komplette Urteil:
http://oami.europa.eu/ows/rw/resource/documents/CTM/case-law/jj070529_de.pdf

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Und darum sollte vor jeder Registrierung einer Domain, welche nicht "beschreibend" ist, vorab eine Markenrecherche unter:

Registerauskunft des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA)

durchgeführt werden bzw. bei zur Projektierung bestimmten Domain eine Markenanmeldung in Erwägung gezogen werden.

Bin selbst immer wieder überrascht, wie viele Kunstwörter bereits als Marke registriert sind und wie viele Marken es gibt, welche nur aus zwei Buschstaben oder einem Buchstaben und einer Ziffer bestehen.

Ferner macht es Sinn sich der Unterschiede zwischen Wortmarke und Bildmarke klar zu werden. Da ich hierfür aber nicht DER Experte bin, halte ich mein diesbezügliches Halbwissen lieber zurück.

Grüße

Oliver
 
Das EuGH Urteil ist zwar schon etwas älter (11. Juni 2009), ich glaube aber nicht das es hier schon besprochen wurde. Immerhin zieht sich der Streit schon seit 7 Jahren und ist noch immer nicht zu Ende. Ich finde es auf jeden Fall sehr interessant bzw. eigentlich sehr beängstigend :hmmmm:

Ja, beängstigend ist das schon, aber meiner Meinung nach für unseren Sektor nicht so relevant. Man sollte nicht vergessen, dass Bösgläubige Anmeldung hin oder her, trotzdem auch schon eine länger zurückliegende Nutzung vorlag. Und damit sind wir wieder in einem Bereich, in dem bei Domains und Projekten auch andere Rechte resultieren können (Werktitel etc).

Aber interessant waren die Links auf jeden Fall, Danke.
 
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