Adomino
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Das EuGH Urteil ist zwar schon etwas älter (11. Juni 2009), ich glaube aber nicht das es hier schon besprochen wurde. Immerhin zieht sich der Streit schon seit 7 Jahren und ist noch immer nicht zu Ende. Ich finde es auf jeden Fall sehr interessant bzw. eigentlich sehr beängstigend :hmmmm:
In diesen Fall geht es zwar um Schokolade-Osterhasen aber man könnte dieses Urteil, weil es sehr allgemein verfasst ist, auch auf Domains oder Webseiten anwenden. d.h. wenn man nicht selbst eine Marke anmeldet, muss man immer mit der Gefahr leben das man einmal die Domain und/oder Webseite nicht mehr verwenden darf wenn jemand anderer eine Marke anmeldet.
Voraussetzung einer Bösgläubigen Markenanmeldung - Recht - haufe.de
Hier das komplette Urteil:
http://oami.europa.eu/ows/rw/resource/documents/CTM/case-law/jj070529_de.pdf
Harry
In diesen Fall geht es zwar um Schokolade-Osterhasen aber man könnte dieses Urteil, weil es sehr allgemein verfasst ist, auch auf Domains oder Webseiten anwenden. d.h. wenn man nicht selbst eine Marke anmeldet, muss man immer mit der Gefahr leben das man einmal die Domain und/oder Webseite nicht mehr verwenden darf wenn jemand anderer eine Marke anmeldet.
Die Entscheidung verdeutlicht die besonderen Risiken im Markenrecht. Da es kein Vorbenutzungsrecht gibt, kann auch nach langjähriger erfolgreicher Benutzung eines ungeschützten Kennzeichens stets dessen Verlust drohen, sollte ein Dritter ein identisches oder ähnliches Zeichen für dieselben oder ähnlichen Waren registrieren.
Zwar besteht die Möglichkeit, hiergegen Bösgläubigkeit einzuwenden, jedoch zeigt die Entscheidung des EuGH, dass die Vorraussetzungen hierfür hoch sind. Denn allein die - schon für sich genommen schwer nachweisbare - Kenntnis des Anmelders von dem eigenen Zeichen reicht für die Annahme der Bösgläubigkeit nicht aus.
Voraussetzung einer Bösgläubigen Markenanmeldung - Recht - haufe.de
Hier das komplette Urteil:
http://oami.europa.eu/ows/rw/resource/documents/CTM/case-law/jj070529_de.pdf
Harry
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