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Vorname als Namensrecht

Timm

New member
Registriert
24. Sep. 2004
Beiträge
778
Reaktionspunkte
1
Hallo,

ich glaube es wurde hier im Forum schon mehrmals geraetselt, ob mit Vorname auch Namensrecht durchsetzbar waere.

Nun laut Denic ist es so...soeben hat jemand einen Dispute alleinig aus seinem Vornamen begruendet, durchbekommen.

Hoechst interessant sag ich da nur.

Leider gibts schon ne Tim AG als Inhaber der tim.de
Aber ich werde jetzt meine komplette Verwandschaft zu DISPUTE Antraegen auf Ihren Vornamen auffordern, falls diese nicht schon von einem Namenstraeger belegt sind.
 
Ja, das ist schon immer so und ganz normale Rechtsprechung. Grundlage sind einfach die schon immer bestehende Gesetze und daher eher weniger interessant weil ganz Klar!
 
auf welche vornamensdomains gab es schon DISPUTEs oder gar erfolgreiche klagen aufgrund namensrecht?
 
War das jetzt nen Auftrag? Also Google mal bissel selber, Dispute werden aber nicht veröffentlicht. Geh in ein Rechtsforum und wenn lieb fragst macht sich vielleicht jemand für Dich Gratis Arbeit und sucht Dir 1-2 raus. Ich nicht ;-)
 
Das die Denc einen Dispute einträgt, bedeutet noch nicht, daß man damit auch vor Gericht durchkommt. Die Denic prüft nur, ob es irgendein Recht gibt, aber nicht, ob es erfolgreich ist.
 
Das die Denc einen Dispute einträgt, bedeutet noch nicht, daß man damit auch vor Gericht durchkommt. Die Denic prüft nur, ob es irgendein Recht gibt, aber nicht, ob es erfolgreich ist.

So ist es. Nach meinen bisherigen Infos begründet ein Vorname kein Namensrecht. ich kenne bisher auch kein Urteil wo ein Vorname eine Rolle spielte. Es gibt aber oft eingetragene Marken.

Die DENIC macht was sie will. Begründen braucht sie es nicht. Es wird Zeit dass die DENIC objektive Kriterien veröffentlichen und ihre Entscheidungen begründen muss.

Grüsse

123meins
 
Hey ho,

dazu hab ich mal eine aktuelle Frage.

Und zwar bin ich im Besitz der generischen .eu Domain, die ich ganz normal in der Landrush registriert habe.
Nun kommt ein Herr an, dessen Nachname identisch mit dem Domainnamen ist und will die Domain von mir haben, notfalls mit "Gewalt" :-) Er beruft sich auf sein Namensrecht und unterstellt mir Böswilligkeit da ich die Domain bei sedo zum Verkauf anbiete.

Ich bin mir nun nicht sicher, ob ich es drauf ankommen lassen soll oder eher nicht... er is echt ziemlich dreist und daher juckt es natürlich unter den Nägeln.

Wie würdet ihr das sehen oder besser noch, kennt ihr da irgendwelche Urteile?

Besten Dank
 
Wenn der Name wirklich generisch ist bist im Recht und wirst vor einem Gericht in Deutschland sehr warhscheinlich auch gewinnen wenn es zum Streit kommt (ausser zB überregionaler Bedeutung so wie shell.de) - vor dem Schiedsgericht in Prag wirst wahrscheinlich trotzdem verlieren (weil dort die Urteile leider sehr oft falsch sind...)

meint
Sebastian
 
Zuletzt bearbeitet:
Kommt auf den Begriff an wie allgemein verwendet er wirklich ist. Nenn oder schreib mal.
 
Sorry, da muss ich euch wiedersprechen.

Vorname, birgt keinerlei Namensrecht. Nachname ja. Die Denic lässt allgemein sehr schnell Disputes zu und da sind oft genug Disputes dabei, die mehr oder weniger nur wirklich Anrecht haben - allerdings muss man auch sagen, daß die genaue Entscheidung hier einem Gericht obliegt, ob Anrecht ja oder nein und nicht der Denic. Daher muss die Denic hier deutlich "weicher" verfahren.

Daher grundsätzlich: Vornamen als Domain sind unproblematisch.

Gruß,
Ole.
 
Hi Ole,

bei der aktuellen Frage gings aber um einen Nachnamen. Vorname hast prizipiell recht.

lg
Sebastian
 
Und was ist wenn ein Vorname zugleich auch Nachname sein
kann?
 
ich gehe mal davon aus, dass jeder vorname auch nachname sein kann.
ausschlaggebend ist doch, womit der anspruchsteller seinen anspruch begruendet. wie es sich verhaelt, wenn er ihn mit seinem vornamen begruendet, ist halt die frage.
 
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