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Vorname Rechte

German

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Hallo,

mich beschäftigt folgende Sache...

Angenommen ich bin im Besitz einer vorname.tld, also z.b. einer anna.tld. Ich heiße aber nicht Anna, habe die Domain nur gekauft, um diese wieder zu verkaufen. Jetzt kommt aber eine Anna XY und verlangt die Herausgabe der Domain, wie sicher wäre ich da auf der sicheren Seite?

Und wenn es eine Firma geben würde, die sich Anna nennt und diese verlangt die Domain freizugeben, wie verhält es sich da?

Beste Grüße
André ;)
 
Also ich würde sagen, wenn man einen Vornamen exakt einer speziellen Person zuordnen kann d.h. z.B. bei nena.de werden sich wohl 90% die Webseite von Nena vorstellen, dann hat man wohl wenig Chancen die Domain zu behalten. Andererseits geht die Rechtssprechnung schon die Richtung, dass wenn man NUR die eine Person/Firma vermutet, dass man dann die Domain verliert. Das wird aber in den seltensten Fällen auch sein. Wenn man z.B. wirklich Nena heißt und eine private Homepage über sich machen würde, denke ich, dass man nach der heutigen Rechtssprechung auch den Domainnamen behalten dürfte. Man dürfte nur nicht eben über die Sängerin Nena was drauf machen ohne das vorher mit ihr abzusprechen.

Wenn man eine Domain nicht wirklich einer speziellen Person zuordnen kann, dann gilt das nach meiner Meinung und Erfahrung wie ein beschreibender Domainname. Über eine Anna kann man ja auch einiges allgemeines schreiben z.B. Anna

Die ricardo.ch wollten mir damals auch Druck machen, dass ich meine damalige ricardo.at denen kostenlos übertrage da sie meinten, internationale Rechte zu haben. Mein Anwalt konnte denen aber belegen, dass sie keine Rechte haben da es sich um einen Vornamen handelt und haben mir dann den Domainnamen um einen 5-stelligen Betrag abgekauft.

Nachdem ich ungefähr 150 Vornamen-Domains besitze, habe ich mich deshalb auch schon "etwas" rechtlich in den letzten Jahren damit beschäftigt.

Harry.at
 
Und wenn es eine Firma geben würde, die sich Anna nennt und diese verlangt die Domain freizugeben, wie verhält es sich da?

Beste Grüße
André ;)

vorsicht wenn die seiten geparkt sind, denn was da eingeblendet wird kann eine entsprechende marken- oder namensrechteverletzung hervorrufen

persönlich sehe ich bei einer anita.tld und entsprechend gegensätzlichem kontent zur firma Anita - Unique Body Wear keinen grund zur herausgabe. wenn du da allerdings zb unterhöschen anbietest bekommst du zurecht eine auf die birne

grundsätzlich rate ich auf grund des risiko/ertragsverhältnis nicht zum handel mit namensdomains. bevor hans muster seinen namen "kauft" wird er sicherlich die juristischen mittel prüfen, und wegen nem dreistelligen betrag lass ich mich da ggfls. nicht nerven

es gibt so viele tolle keyworddomains zu spottpreisen im moment, da sind andere bereiche wesentlich interessanter und können entsprechend monetarisiert werden bis zu einem verkauf
 
Kann mich da Oppo nur anschließen. Nicht ohne Grund leite ich meine ganzen Vornamen Domains auf vornamen/.info und verwende dort das Keyword "Vornamen" fürs Parking.

Harry.info
 
Die Antwort von Boris dürfte wohl auch für die anderen interessant sein, deswegen poste ich die hier mal:

Hallo,

der Namensschutz nach § 12 BGB betrifft zunächst einmal den Vor- und Zunamen. Isoliert geschützt ist auch regelmäßig der Nachname; der Vorname hat regelmäßig keine Identifizierungsfunktion, so dass hier ein isolierter Schutz in der Regel nicht in Betracht kommt. Eine Ausnahme ist für den Fall zu machen, dass die Person unter dem Vornamen bekannt ist.

Aus markenrechtlicher Sicht können auch Probleme bestehen, wenn der Vorname als Marke registriert ist und man mit der Domain im geschäftlichen Verkehr im Bereich der angemeldeten Marken tätig ist. Daher sollte man in diesem Bereich aufpassen.

Viele Grüße,

Boris

Also wenn ich das richtig verstehe, dann kann keine Anna, um bei diesem Beispiel zu bleiben, keine Ansprüche auf die Domain anna.tld stellen, insofern auf diesem Name keine Marke angemeldet ist...

Das ist einleuchtend, genau wie die Ausnahme, um das Beispiel Nena mal aufzugreifen, dass dieser Name geschützt ist, bzw. Nena in dem Fall einen Anspruch auf die Domain haben könnte...

Beste Grüße und auch an dieser Stelle nochmal herzlichen Dank an Boris...

André
 
Die Antwort von Boris dürfte wohl auch für die anderen interessant sein, deswegen poste ich die hier mal:



Also wenn ich das richtig verstehe, dann kann keine Anna, um bei diesem Beispiel zu bleiben, keine Ansprüche auf die Domain anna.tld stellen, insofern auf diesem Name keine Marke angemeldet ist...

Das ist einleuchtend, genau wie die Ausnahme, um das Beispiel Nena mal aufzugreifen, dass dieser Name geschützt ist, bzw. Nena in dem Fall einen Anspruch auf die Domain haben könnte...

Beste Grüße und auch an dieser Stelle nochmal herzlichen Dank an Boris...

André

Die Information von Boris haben Oppo und ich Dir ja eigentlich auch schon gegeben. Ich denke aber, dass Du das etwas falsch verstanden hast. Nach meiner Meinung hat eine Anna auch kein Anrecht auf die Domain anna.tld wenn sie eine Marke angemeldet hat sondern nur einen Unterlassungsanspruch wenn Du die Markenrechte verletzt. Wenn Du die Vornamendomain beschreibend verwendest z.B. Infos über den Vornamen Anna drauf gibst, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass hier ein Gericht nach heutiger Rechtssprechung Dir den Domainnamen wegnehmen würde.

Aber wie gesagt, auch bei nena.de wäre ich mir nach der heutigen Rechtssprechnung nicht mehr so sicher ob hier ein Gericht auf Löschung (Transfer ist so viel ich weiß heute gar nicht mehr möglich) urteilt. Hier wird es wohl auf die Umstände darauf ankommen wie ein Gericht urteilt.

Bei .de kann man sich ja die Domain durch einen Dispute durch Löschung auch indirekt "transferieren" lassen. Bei .at und .ch sieht das nach meinen Wissensstand anderes aus. Bei .at Domains hat man zwar auch eine Art "Dispute", aber der Disputesteller rückt nicht nach wenn die Domain frei wird. So viel ich weiß, ist das bei .ch Domains ähnlich. Bei internationalen Domains kann ein WIPO-Panel jedoch auf Transfer entscheiden. Hier wird aber vorher die Registry verständigt, dass die einen TRANSFER-LOCK und DELETE-LOCK einrichten sollen damit der Beklagte/Domaininhaber nicht während des WIPO-Verfahrens einen Inhaberwechsel macht oder die Domain löscht.

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich benutze mal diesen bestehenden Thread für meinen Post...

Also, folgendes:
Ich habe mal nach meiner VornameNachname.de - Domain gesucht und gerade gesehen, dass die Domain zwar registriert ist, jedoch auch geparkt und bei Sedo angeboten wird.

Wie schätzt ihr denn in diesem Fall meine Chancen ein, an die Domain zu gelangen?

Gruß
 
Ich benutze mal diesen bestehenden Thread für meinen Post...

Also, folgendes:
Ich habe mal nach meiner VornameNachname.de - Domain gesucht und gerade gesehen, dass die Domain zwar registriert ist, jedoch auch geparkt und bei Sedo angeboten wird.

Wie schätzt ihr denn in diesem Fall meine Chancen ein, an die Domain zu gelangen?

Gruß

Also wenn der derzeitige Domaininhaber nicht so heißt, hast Du wohl sehr gute Chancen die Domain zu bekommen. Ich würde bei der DENIC einen Dispute beantragen und den Domaininhaber freundlich darauf hinweisen, dass er Deine Namensrechte verletzt und er die Domain löschen soll.

Harry
 
Ich würde bei der DENIC einen Dispute beantragen und den Domaininhaber freundlich darauf hinweisen, dass er Deine Namensrechte verletzt und er die Domain löschen soll.
Ich habe es auf meinen Domains ständig, dass Leute erstmal einen Dispute eintragen und dann schreiben. Ich verstehe schon, dass die es so machen, aber es birgt ein erhebliches Kostenrisiko.

Ich gehe gegen jeden vor, der meine Rechte an einer Domain (z.B. Übertragung) durch einen Dispute einschränkt. Und da ich in der Regel eigene Rechte an der Domain habe, ist der Dispute in der Regel unberechtigt. Die Denic gewährt jedem einen Dispute, der Rechte nachweisen kann, ohne zu prüfen, ob der Domaininhaber auch Rechte hat.

Ich wollte nur mal darauf hinweisen, dass man die Beantragung eines Disputes sorgfältig prüfen sollte.
 
Ich wollte nur mal darauf hinweisen, dass man die Beantragung eines Disputes sorgfältig prüfen sollte.

Wenn Du z.B. eine petermaier.de hast und das nicht Dein Name ist, wird ein Herr Peter Maier ja wohl bessere Namensrechte an der Domain haben als Du - oder nicht ?

LG
Harry
 
Das hat z.B. Herr Haag auch gedacht und so rund 5000 Euro Kosten beim LG produziert, weil der trotz meiner Abmahnung den Dispute auf der Domain nicht gelöscht hat.

Ausserdem geht es hier immer nur um Rechte, nicht um BESSERE Rechte.
 
Habe ich also einen Rechtsanspruch?

Hi an alle,
sehr spannendes Thema für mich. Denn ich habe festgestellt das jemand meinen Nachnamen bereits registriert hat (man muss dazu sagen das ich einen sehr komplizierten und nicht geläufigen Nachnamen habe). Dieser "jemand" heisst jedoch ganz anders. Kann ich da also auch bei Denic einen Disput einlegen? Mit der Aussicht auf Erfolg?

Tut mir leid wenn ich vom eigentliche Thema abgekommen bin aber das hat mich jetzt neugierig gemacht.:thrasher:
 
Das hat z.B. Herr Haag auch gedacht und so rund 5000 Euro Kosten beim LG produziert, weil der trotz meiner Abmahnung den Dispute auf der Domain nicht gelöscht hat.

Ausserdem geht es hier immer nur um Rechte, nicht um BESSERE Rechte.

Es geht hier aktuell nicht um eine nachname.de sondern um eine VornameNachname.de

Unter haag.de gibt es eine große Anzahl an Einträgen.
Haag

Wenn Du z.B. eine peterhaag.de gehabt hättest und ein Peter Haag einen Dispute drauf gesetzt hättest, dann wäre das vor Gericht nach meiner Meinung ganz anders ausgegangen.

Harry
 
Wenn Du z.B. eine peterhaag.de gehabt hättest und ein Peter Haag einen Dispute drauf gesetzt hättest, dann wäre das vor Gericht nach meiner Meinung ganz anders ausgegangen.

Wenn es um peterhaag gegangen wäre und ich dort auch eine Marke gehabt hätte, dann wäre das genauso ausgegangen. Mir geht es doch nur darum, dass es gefährlich sein kann, einen Dispute zu beantragen, ohne die Rechte des Domaininhabers genau zu kennen.

(Auch Du als Profi hast übersehen, das es Marken auf haag gibt.)
 
Kann ich da also auch bei Denic einen Disput einlegen? Mit der Aussicht auf Erfolg?

Jeder kann jederzeit einen Dispute beantragen.

Du wirst in diesem Fall auch einen bekommen, da die Denic nur prüft, ob Du Rechte hast. Und an Deinem eigenen Namen hast Du welche.

Ob der Domaininhaber Rechte hat, wird von der Denic nicht geprüft - das ist Dein Job. Ein Herr Bild könnte so einen Dispute auf bild.de bekommen - obwohl die Domain generisch ist und Marken- und Namensrechte des Domaininhabers ohne Zweifel bestehen.

Sowas sollte man also nur machen, wenn man sich genau auskennt. Ansonsten ab zum Fachanwalt, es gibt auch hier einige sehr gute.

Ansonsten PM, ich helfe immer gerne.
 
(Auch Du als Profi hast übersehen, das es Marken auf haag gibt.)

Mir ist es jetzt immer um VornameNachname.de gegangen und nicht um Nachname.de wie Haag.de. Das es bei beschreibenden Keywords auch Marken geben kann, ist mir sehr wohl bewusst und brauche ich nicht nachsehen. Bei haag.de verhält es sich wohl ähnlich wie bei sonntag.de oder netz.de.

Wenn Du für z.B. michaelschumacher.de eine Marke anmelden würdest und der Michael Schumacher Dich verklagen würde, hättest Du wohl trotzdem wenig Chancen vor Gericht. All zu sicher würde ich hier mit Deinen Markenanmeldungen auch nicht sein und Dich in Sicherheit wiegen - siehe reifen.eu. Wenn hier eine Systematik erkennbar ist, kann das auch nach hinten los gehen wenn Du z.B. viele VornameNachname Marken anmeldest und mit Deiner Marke erhoffst, mehr Geld zu bekommen.

Harry
 
Mensch Harry, das war doch alles nur ein Beispiel. Michael Schumacher ist eine Person der Zeitgeschichte, dass ist wieder ein ganz anderer Fall.

Ich kann Dir hier noch 20 eigene Fälle schreiben.

Mir geht es doch nur um folgenden Punkt:

Beantrage einen Dispute nur, wenn Du ganz sicher bist, dass der Domaininhaber keinen eigenen Rechte an der Domain hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Erstmal Danke für die Antworten.

Da, soweit ich das gesehen habe, auf meinem VornamenNachnamen keine Markenrechte vorhanden sind und zudem der momentane Eigentümer die Domain geparkt hat und bei Sedo anbietet, kann ich wohl davon ausgehen, dass ich bei einem Dispute-Antrag gute Chancen hätte..oder?

Ob ich das nun durchziehe, muss ich mir eh noch überlegen. Im Moment geht's mir erst einmal um die Theorie meiner Möglichkeiten und meine Chancen auf Erfolg.
 
Da, soweit ich das gesehen habe, auf meinem VornamenNachnamen keine Markenrechte vorhanden sind und zudem der momentane Eigentümer die Domain geparkt hat und bei Sedo anbietet, kann ich wohl davon ausgehen, dass ich bei einem Dispute-Antrag gute Chancen hätte..oder?
Wenn Du - wie in diesem Fall - eigene Rechte an der Domain hast, wird Dir die Denic immer einen Dispute einräumen.

Der spannende Schritt ist die Auseinandersetzung mit dem Domaininhaber. Du versprichst der Denic beim Dispute Antrag ja, einen Rechtsstreit zu führen. Normalerweise würde man den Domaininhaber jetzt abmahnen und dann ggfs. Klage auf Löschung der Domain einreichen. Nur bei einer Löschung durch den Inhaber hilft Dir der Dispute und Du wirst der neue Inhaber.

Wenn es - wie wohl in diesem Fall - keine eigenen Rechte des Inhabers gibt, dann sollte das so klappen.

DIe Nutzung der Domain (Parking) ist übrigens für die Betrachung der Rechte erstmal ziemlich egal.
 
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