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Vornamen-Urteil

Im Streitfall hat der Beklagte die Domain aber bereits 2009 registrieren lassen. Er konnte zu diesem Zeitpunkt keine Namensrechte des Klägers verletzen, da dieser erst 2011 geboren wurde.

... dann hoffe ich mal für den Domain-Inhaber, dass als nächstes kein 5-jähriger klagt ...
 
"Interessant auch, weil Mauricus ein Staat ist."

War das jetzt Harrys Geografiestunde?

... dann hoffe ich mal für den Domain-Inhaber, dass als nächstes kein 5-jähriger klagt ...

Das würde wohl nichts ändern, da diese Feststellung nicht urteilsbestimmend war. Sie ist aber äußerst wertvoll, um namensrechtliche Ansprüche später gegründeter Firmen abwehren zu können.
 
Mauricius != Maritius :smiile:

Das mit dem früher/später/Zeitpunkt der Registrierung ist schon seit "ahd.de" (BGH I ZR 135/06 v. 19.02.2009) deutlich.


Interessant ist die Entscheidung in der Tat genau wegen der Frage, inwieweit nur der Vorname für einen Domainstreit relevant sein kann. Gerade deswegen hätte das OPLG die Revision zum BGH besser zugelassen. Naja. Die Frage kommt schon noch zum BGH. :evil:
 
Wie verhält es sich generell bei Vornamen unter TLDs?

Angenommen ich als André registriere eine Stefan.tld...Eine Person mit dem Namen Stefan hätte dann vermutlich das Namensrecht, aber könnte er die Domain auch einklagen?

Bei Nachnamen sind mir Urteile bekannt, aber wie verhält es sich mit Vornamen, hat da schon jemand Erfahrungen gemacht?

Beste Grüße
André
 
Wie verhält es sich generell bei Vornamen unter TLDs?

Angenommen ich als André registriere eine Stefan.tld...Eine Person mit dem Namen Stefan hätte dann vermutlich das Namensrecht, aber könnte er die Domain auch einklagen?

Bei Nachnamen sind mir Urteile bekannt, aber wie verhält es sich mit Vornamen, hat da schon jemand Erfahrungen gemacht?

Beste Grüße
André

Nach meiner Kenntnis darf man bekannte Vornamen registrieren und handeln, aber bei seltenen kann es problematisch sein. Der Name sollte auf jeden Fall in Wikipedia auch als Vorname geführt sein. Wenn man abgemahnt oder verklagt wird dann am besten tonnenweise Artikel über den Vornamen als Beweis vorlegen das dieser häufig genutzt wird. Aber auf jeden Fall auf Markenrechte aufpassen d.h. am besten kein Domainparking sondern nur eine Verkaufsseite.
 
Nach meiner Kenntnis darf man bekannte Vornamen registrieren und handeln, aber bei seltenen kann es problematisch sein. Der Name sollte auf jeden Fall in Wikipedia auch als Vorname geführt sein. Wenn man abgemahnt oder verklagt wird dann am besten tonnenweise Artikel über den Vornamen als Beweis vorlegen das dieser häufig genutzt wird. Aber auf jeden Fall auf Markenrechte aufpassen d.h. am besten kein Domainparking sondern nur eine Verkaufsseite.

Laut meiner Recherche und in Rücksprache mit einem Domain-Anwalt, gibt es auch noch Unterschiede in den TLDs. Die Denic, bzw. Deutschland handhabt das wohl strenger, als andere Vergabestellen und Länder...
 
Laut meiner Recherche und in Rücksprache mit einem Domain-Anwalt, gibt es auch noch Unterschiede in den TLDs. Die Denic, bzw. Deutschland handhabt das wohl strenger, als andere Vergabestellen und Länder...

Deutschland hat weltweit sowieso einen ganz eigenen rechtlichen Status. In den anderen Ländern z.B. USA kann man auch ohne Probleme Länder/Städte Domains handeln und besitzen. In Deutschland ist die Rechtslage bis heute nicht zu 100% geklärt (siehe berlin.com, solingen.info, aserbeidschan.de, regierung-oberfranken.de etc.)

So ganz unlogisch sind ja die deutschen Urteile nun wieder auch nicht. Es gibt so viele fremdländische Vornamen und ich verstehe schon, dass man deshalb nicht generell sagen kann, dass jeder Vorname ein rechtlich beschreibender Begriff ist und man auch ungehindert benutzen (Handel, Verkauf) darf. Bei wirklich bekannten Vornamen sollte das eigentlich wirklich kein Problem sein z.B. peter.de, sofern man hier den Namen wirklich nur beschreibend verwendet z.B. Infoseite über den Vornamen Peter. Parking würde ich bei solchen Domains nie machen, da Sedo/Google hier auf Gewinnoptimierung sind und es denen nach meiner Ansicht egal ist, ob der Domaininhaber irgendwelche Markenrechte verletzt.
 
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