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Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig!

Rheinlaender

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03. Aug. 2008
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BVG als letzter Hüter der Verfassung?

eine schallende Ohrfeige und ein deutliches Signal, dass diese abgehobenen "Volksvertreter", die unter dem Deckmantel der Terrorabwehr und inneren Sicherheit zweifelhafte Gesetze verabschieden, sich nicht alles erlauben können!

Gruss

Rheinlaender.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier der Spiegel.

Edit: Jetzt gelesen. So ganz ergiebig und präzise ist - jedenfalls der Spiegel-Artikel - ja nicht. Ein generelles Verbot hätte sicher auch nicht geschadet, zumal diese Protokollierung mit ein wenig Aufwand ja auch recht einfach umgangen werden kann. Aber immerhin... besser als eine Bestätigung.
 
Zuletzt bearbeitet:
War eben noch eine Eilmeldung. Jetzt anscheinend nochmal überarbeitet und mit mehr Infos gefüllt. U.a.:

spiegel.de schrieb:
[...]Allerdings machen die Richter hier eine Einschränkung: Die bloße Abfrage von IP-Adressen soll Behörden dem Urteil zufolge auch ohne Richtervorbehalt gestattet sein. Sie könnten somit auf relativ einfachem Wege herausfinden, welcher Nutzer sich vermutlich hinter einem bestimmten Internetanschluss verbirgt.[...]

Finde ich ehr suboptimal.

Gruß
August
 
Ein schöner Tag. Nun ist meine Verweigerung, die Daten der Kunden auf Vorrat vorzuhalten, tatsächlich verfassungsgemäß. Klage gewonnen (zu einem 35tausendstel). :dancing:

Ich warte schon auf den nächsten Ansatz :secruity:
 
Schön, dass wir eine solche Verfassung haben und Menschen, die sie achten und verteidigen und die Klientel-Politiker (egal welcher Partei) in die Schranken verweisen.

Schade, dass man als Politiker nicht dafür bestraft wird, wenn man versucht, diese Verfassung zu zerstören.

Hier das Urteil:

Das Bundesverfassungsgericht
 
Hm, der Titel klingt irgendwie toller als das Urteil selbst.
Die Unternehmen müssen die Daten nun also verschlüsseln - dann kann/muss weiter gesammelt werden...

Trotzdem natürlich ein schöner Teil-Erfolg für den "kleinen Mann". Man sollte noch mal erwähnen, dass der AK Vorratsdatenspeicherung (http://www.vorratsdatenspeicherung.de) einen nicht unbeträchtlichen Anteil zu diesem Urteil beigetragen hat (während doch viele oft sehr resigniert sind "Was bringen schon irgendwelche Demos...?", "Was kann ich schon groß ändern...?")

Außerdem an dieser Stelle noch mal der Querverweis zu ELENA:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/351/55/lang,de/
(zentrale Speicherung von Krankheitstagen, Streikbeteilung, Abmahnungsgründen,...)
 
Zuletzt bearbeitet:

ELENA ist aber ein ganz anderes Thema. Da geht es um Daten, die bereits heute an den verschiedenen Stellen bevorratet werden (anscheinend verfassungsgemäß) und teilweise fragwürdige Wege gehen. ELENA hat auch positive Seiten und ich zähle mich eher zu den Befürwortern, obwohl für mich die Kommunikationsdaten-Vorratsspeicherung untragbar war.
 

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